Als Kulturgut erhalten
Ist der Vorstoß von Kulturbürgermeister Axel Flörke, zumindest einige der Gebeine aus dem ehemaligen Friedhof an der Brudergasse wieder zurück nach Landsberg zu holen, sinnvoll oder ist da eher der Wunsch Vater des Gedankens? Vermutlich trifft beides zu, wie es auch zwei Seiten der Betrachtung gibt: die rein rechtlich-formelle und die ethische.
Das Gesetz, so hat es der Oberkonservator deutlich gemacht, sieht die Skelette als Bodendenkmal. Zudem würden sie wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, seien daher wertvoll. Die andere Seite sieht die Menschen, die früheren Bürger der Stadt, hinter den Gebeinen und deren Recht auf würdevolle Totenruhe.
Rational betrachtet wäre der Plan, sie in der Ursulinengruft unterzubringen, ein nicht vollständiger. Die Grablege war nun mal für die verstorbenen Klosterschwestern gedacht. Dass nicht alle Grabnischen belegt sind, ist ebenfalls Teil der Geschichte. Die Skelette der Brudergasse haben damit eigentlich nichts zu tun. Werden sie einmal von der Staatssammlung für Anthropologie und Paläoanatomie freigegeben, können sie zu den unlängst beigesetzten Gebeinen auf dem Alten Friedhof gebettet werden – vielleicht nicht gerade wieder in Umzugskartons.
Die Ursulinengruft aber, das muss klar sein, sollte als eines der wichtigen Landsberger Kulturgüter unbedingt gesichert werden.