Keine Häuser südlich der Kirche St. Alban
Außenbereich Dießener Gemeinderat bleibt skeptisch. Am Ortsrand kann gebaut werden
Dießen Keine große Debatte war im Dießener Bauausschuss nötig, um einen Antrag, im Bereich des Sondergebietes Kinderheim in St. Alban, etwa 50 Meter südlich der denkmalgeschützten Kirche St. Alban Wohnhäuser zu errichten, einstimmig abzulehnen.
Auf dem Grundstück am Gehweg von Dießen nach St. Alban sollen nach Wunsch des Antragstellers entweder drei Einfamilienhäuser oder ein Doppelhaus errichtet werden. Während Planer und Antragsteller davon ausgehen, dass es sich um Innenbereich handelt, hält es die Dießener Bauverwaltung für Außenbereich. Eine Privilegierung liegt nicht vor, und ansonsten kann im Außenbereich nur gebaut werden, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt sind.
Diese sind jedoch nach Auffassung im Dießener Rathaus beeinträchtigt: Angeführt werden unter anderem Belange des Natur- und Denkmalschutzes. Außerdem werde das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet und es sei die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten. Bezweifelt wird auch, ob die Gebäude über den vorhandenen Weg ausreichend erschlossen werden könnten.
Keine Einigkeit herrschte in der Sitzung des Bauausschusses aber hinsichtlich dreier sieben Meter hoher Fahnenmaste, die die Ausstellungsflächen eines Küchenstudios in der Johannisstraße bewerben sollen. Marc Schlüpmann (Grüne) und Franz Kubat (Dießener Bürger) kritisierten sie als zu massiv.
Zweiter Bürgermeister Peter Fastl (Freie Wähler), der derzeit Bürgermeister Herbert Kirsch vertritt, brachte dagegen ein, dass an anderer Stelle ebenfalls Fahnen erlaubt worden seien. Mehrheitlich wurden den Fahnen, die nur während der Öffnungszeiten des Geschäfts flattern sollen, zugestimmt und ebenso einer illuminierten Werbeanlage.
Bis auf eine Gegenstimme gab es in der Sitzung des Bauausschusses auch ein positives Votum für einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus im Hinterliegerbereich der Bergstraße in Obermühlhausen. Das betreffende Areal ist zwar im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, es handelt sich jedoch laut Sachvortrag um eine Gartenfläche, die zum bestehenden Wohnhaus gehört. Dort in der Ortsrandlage sieht man keine Gefahr der Verfestigung einer Splittersiedlung und es scheine deswegen so, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt seien.