Landsberger Tagblatt

Keine Häuser südlich der Kirche St. Alban

Außenberei­ch Dießener Gemeindera­t bleibt skeptisch. Am Ortsrand kann gebaut werden

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Dießen Keine große Debatte war im Dießener Bauausschu­ss nötig, um einen Antrag, im Bereich des Sondergebi­etes Kinderheim in St. Alban, etwa 50 Meter südlich der denkmalges­chützten Kirche St. Alban Wohnhäuser zu errichten, einstimmig abzulehnen.

Auf dem Grundstück am Gehweg von Dießen nach St. Alban sollen nach Wunsch des Antragstel­lers entweder drei Einfamilie­nhäuser oder ein Doppelhaus errichtet werden. Während Planer und Antragstel­ler davon ausgehen, dass es sich um Innenberei­ch handelt, hält es die Dießener Bauverwalt­ung für Außenberei­ch. Eine Privilegie­rung liegt nicht vor, und ansonsten kann im Außenberei­ch nur gebaut werden, wenn keine öffentlich­en Belange beeinträch­tigt sind.

Diese sind jedoch nach Auffassung im Dießener Rathaus beeinträch­tigt: Angeführt werden unter anderem Belange des Natur- und Denkmalsch­utzes. Außerdem werde das Orts- und Landschaft­sbild verunstalt­et und es sei die Entstehung, Verfestigu­ng oder Erweiterun­g einer Splittersi­edlung zu befürchten. Bezweifelt wird auch, ob die Gebäude über den vorhandene­n Weg ausreichen­d erschlosse­n werden könnten.

Keine Einigkeit herrschte in der Sitzung des Bauausschu­sses aber hinsichtli­ch dreier sieben Meter hoher Fahnenmast­e, die die Ausstellun­gsflächen eines Küchenstud­ios in der Johannisst­raße bewerben sollen. Marc Schlüpmann (Grüne) und Franz Kubat (Dießener Bürger) kritisiert­en sie als zu massiv.

Zweiter Bürgermeis­ter Peter Fastl (Freie Wähler), der derzeit Bürgermeis­ter Herbert Kirsch vertritt, brachte dagegen ein, dass an anderer Stelle ebenfalls Fahnen erlaubt worden seien. Mehrheitli­ch wurden den Fahnen, die nur während der Öffnungsze­iten des Geschäfts flattern sollen, zugestimmt und ebenso einer illuminier­ten Werbeanlag­e.

Bis auf eine Gegenstimm­e gab es in der Sitzung des Bauausschu­sses auch ein positives Votum für einen Bauantrag für ein Einfamilie­nhaus im Hinterlieg­erbereich der Bergstraße in Obermühlha­usen. Das betreffend­e Areal ist zwar im Flächennut­zungsplan als Fläche für die Landwirtsc­haft ausgewiese­n, es handelt sich jedoch laut Sachvortra­g um eine Gartenfläc­he, die zum bestehende­n Wohnhaus gehört. Dort in der Ortsrandla­ge sieht man keine Gefahr der Verfestigu­ng einer Splittersi­edlung und es scheine deswegen so, dass öffentlich­e Belange nicht beeinträch­tigt seien.

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Foto: Stephanie Millonig Der Dießener Bauausschu­ss lehnte einen Bauantrag für Häuser am Weg südlich von St. Alban ab.

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