Kontrollen im Fasching
Närrische Zeit Die Polizei kündigt verstärkt Kontrollen an. Welche Strafen bei Verstößen drohen
Im Fasching wird gefeiert und Alkohol getrunken. Was sich allerdings nicht verträgt: Alkohol und Straßenverkehr. Deshalb kündigt die Polizei Kontrollen an.
Landkreis Der Fasching steuert auf sein Finale zu. Am Wochenende steigen vielerorts im Landkreis die nächsten Bälle, morgen in zwei Wochen ist schon wieder Lumpiger Donnerstag. Es wird gefeiert, geschunkelt und Alkohol getrunken. Was sich allerdings nicht verträgt: Alkohol und Straßenverkehr. Deshalb kündigt die Polizei im Vorfeld verstärkt Verkehrskontrollen an.
In der Faschingszeit häufen sich die Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, zu dem der Landkreis Landsberg gehört, wurden beispielsweise 2017 34 Verkehrsunfälle registriert, bei denen Alkohol im Spiel war. Bei einem weiteren stand der Fahrer unter Drogen. Bei diesen Unfällen wurden zwölf Menschen verletzt. Die weiteren Zahlen des Präsidiums machen deutlich, dass sich an Fasching viele Autofahrer betrunken hinters Steuer setzen. 151 wurden im Bereich des Präsidiums erwischt und mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. 33-mal konnte die Polizei eine Fahrt unter Alkoholeinfluss noch vor Antritt verhindern. Die Polizei warnt ausdrücklich: „Alkohol beziehungsweise Drogen verändern die Informationsübertragung zwischen den Nervenzellen. Entfernungen werden dadurch falsch eingeschätzt, die Konzentrationsund Reaktionsfähigkeit lässt nach.“Bis 14. Februar sind deshalb verstärkt Kontrollen angekündigt.
Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens einen Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Diese liegt vor, wer mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt auf jeden Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch einen längeren Führerscheinentzug nach sich.
Deshalb rät die Polizei:
● „Feiern Sie die fünfte Jahreszeit – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer. Klären Sie vorab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
● Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Die sind allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.
● Steigen Sie zur eigenen Sicherheit nicht in ein Auto, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
● Restalkohol kann am nächsten Morgen ein Problem sein. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann bedeuten, dass Sie noch am nächsten Morgen nicht fahrtauglich sind.“