Landsberger Tagblatt

Kontrollen im Fasching

Närrische Zeit Die Polizei kündigt verstärkt Kontrollen an. Welche Strafen bei Verstößen drohen

- VON DOMINIC WIMMER

Im Fasching wird gefeiert und Alkohol getrunken. Was sich allerdings nicht verträgt: Alkohol und Straßenver­kehr. Deshalb kündigt die Polizei Kontrollen an.

Landkreis Der Fasching steuert auf sein Finale zu. Am Wochenende steigen vielerorts im Landkreis die nächsten Bälle, morgen in zwei Wochen ist schon wieder Lumpiger Donnerstag. Es wird gefeiert, geschunkel­t und Alkohol getrunken. Was sich allerdings nicht verträgt: Alkohol und Straßenver­kehr. Deshalb kündigt die Polizei im Vorfeld verstärkt Verkehrsko­ntrollen an.

In der Faschingsz­eit häufen sich die Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinf­luss. Im Bereich des Polizeiprä­sidiums Oberbayern Nord, zu dem der Landkreis Landsberg gehört, wurden beispielsw­eise 2017 34 Verkehrsun­fälle registrier­t, bei denen Alkohol im Spiel war. Bei einem weiteren stand der Fahrer unter Drogen. Bei diesen Unfällen wurden zwölf Menschen verletzt. Die weiteren Zahlen des Präsidiums machen deutlich, dass sich an Fasching viele Autofahrer betrunken hinters Steuer setzen. 151 wurden im Bereich des Präsidiums erwischt und mussten sich einer Blutentnah­me unterziehe­n. 33-mal konnte die Polizei eine Fahrt unter Alkoholein­fluss noch vor Antritt verhindern. Die Polizei warnt ausdrückli­ch: „Alkohol beziehungs­weise Drogen verändern die Informatio­nsübertrag­ung zwischen den Nervenzell­en. Entfernung­en werden dadurch falsch eingeschät­zt, die Konzentrat­ionsund Reaktionsf­ähigkeit lässt nach.“Bis 14. Februar sind deshalb verstärkt Kontrollen angekündig­t.

Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisba­ren Drogenkons­um sieht der Bußgeldkat­alog eine Strafe von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssü­nderkartei und mindestens einen Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantwort­en muss. Diese liegt vor, wer mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinf­luss einen Unfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannte­n „absoluten Fahruntaug­lichkeit“, liegt auf jeden Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch einen längeren Führersche­inentzug nach sich.

Deshalb rät die Polizei:

● „Feiern Sie die fünfte Jahreszeit – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer. Klären Sie vorab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.

● Greifen Sie nach Alkoholgen­uss auf öffentlich­e Verkehrsmi­ttel und Taxen zurück. Die sind allemal billiger als der Verlust des Führersche­ins.

● Steigen Sie zur eigenen Sicherheit nicht in ein Auto, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinf­luss steht.

● Restalkoho­l kann am nächsten Morgen ein Problem sein. Reichlich Alkoholgen­uss am Vortag kann bedeuten, dass Sie noch am nächsten Morgen nicht fahrtaugli­ch sind.“

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Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa In der Faschingsz­eit wird die Polizei im Landkreis Landsberg verstärkt Verkehrsko­n trollen durchführe­n.

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