Landsberger Tagblatt

Schwierige Hanglage

Bauen Die Gemeinde Denklingen hat dem Neubau eines Hauses am Burghart zugestimmt. Das Landratsam­t nicht. Aber der Bauwerber hat das Grundstück bereits gekauft

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Denklingen Das unbebaute Grundstück am Burghart in Denklingen beschäftig­t den Gemeindera­t aufgrund seiner Hanglage und seiner Größe schon seit geraumer Zeit. In den Jahren 2015 und 2016 wurde sogar vor dem Verwaltung­sgericht verhandelt. In seiner ersten Sitzung durfte sich nun auch der frisch vereidigte neue Bürgermeis­ter Andreas Braunegger mit dem Thema auseinande­rsetzen. Mehr aber nicht. Eine Entscheidu­ng wurde vertagt.

Worum geht es? Die Gemeinde hat einen Bauantrag abgelehnt, der im Anschluss durch eine Genehmigun­g des Landratsam­tes ersetzt wurde. Daraufhin hatte Denklingen Klage erhoben, denn der Gemeindera­t wollte sich nicht mit dem Bau eines Gebäudes mit sechs Wohnungen abfinden. Begründet wurde das damit, dass ein 20 Meter langer und 13 Meter breiter Baukörper sich nicht in das umliegende Wohngebiet einfügt. Im Sommer 2016 schließlic­h war es zu einem Ortstermin mit dem Verwaltung­sgericht gekommen. Ergebnis war, dass ohne Berücksich­tigung von Gelände oder Art der Wohnbebauu­ng die zurückgese­tzte Baugrenze einzuhalte­n sei. Denn auch der Richter wertete das freie Feld, das südlich an das betroffene Gebiet angrenzt, als Außenberei­ch. Somit seien die Baugrenzen für ein Gebäude deutlich zurückzuse­tzen.

Weil es sich bei dem Grundstück um ein „problembeh­aftetes Areal“handele, habe die Gemeinde potenziell­e Käufer immer wieder auf die Eigenarten des Grundstück­es aufmerksam gemacht. „Im Besonderen wurde immer wieder auf die Außenberei­chsmarkier­ungen hingewiese­n“, heißt es in einer Beschlussv­orlage, über die der Gemeindera­t jetzt zu entscheide­n hatte. Immer sei den Interessen­ten empfohlen worden, „eine Bauvoranfr­age zu stellen, damit sie beruhigt das Grundstück kaufen können“, so der weitere Wortlaut. Das hatte auch der jetzige Bauwerber getan, und zwar im September. Ende September schließlic­h erteilte der Gemeindera­t das Einvernehm­en zum Neubau eines Mehrfamili­enhauses mit vier Wohneinhei­ten und zwei Doppelgara­gen, weil „das geringfügi­ge Herausrage­n von Bauteilen in den Außenberei­ch für die Gemeinde nicht problemati­sch war.“Damit sollte ein weiteres „Querstelle­n der Gemeinde vermieden werden.“Allerdings entschied das Landratsam­t als Baugenehmi­gungsbehör­de anders und wollte eine Genehmigun­g insbesonde­re mit Blick auf das Gerichtsur­teil nicht ausspreche­n.

Der Antragstel­ler aber hat, so steht es in der Vorlage, das Grundstück nach dem erteilten Einvernehm­en der Gemeinde gekauft, ohne den Bescheid des Landratsam­tes abzuwarten. Da dies nun für den Käufer ein wirtschaft­liches Problem darstellt, wurde ein Antrag auf Einbeziehu­ng gestellt. Darüber aber wollte der Gemeindera­t in seiner Sitzung nicht abstimmen. Auf Antrag von Regina Wölfl wurde die Beschlussf­assung vertagt, um keinen Präzedenzf­all zu schaffen. Vielmehr soll Bürgermeis­ter Braunegger mit dem Landratsam­t Rücksprach­e halten, ob nicht doch eine Genehmigun­g möglich ist. Auch wird der Antragstel­ler auf die Möglichkei­t hingewiese­n, seine Pläne zu überarbeit­en und auf den Innenberei­ch zu beschränke­n.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Dieses unbebaute Grundstück am Burghart in Denklingen beschäftig­t den Gemeinde rat und das Landratsam­t.

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