Schwierige Hanglage
Bauen Die Gemeinde Denklingen hat dem Neubau eines Hauses am Burghart zugestimmt. Das Landratsamt nicht. Aber der Bauwerber hat das Grundstück bereits gekauft
Denklingen Das unbebaute Grundstück am Burghart in Denklingen beschäftigt den Gemeinderat aufgrund seiner Hanglage und seiner Größe schon seit geraumer Zeit. In den Jahren 2015 und 2016 wurde sogar vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. In seiner ersten Sitzung durfte sich nun auch der frisch vereidigte neue Bürgermeister Andreas Braunegger mit dem Thema auseinandersetzen. Mehr aber nicht. Eine Entscheidung wurde vertagt.
Worum geht es? Die Gemeinde hat einen Bauantrag abgelehnt, der im Anschluss durch eine Genehmigung des Landratsamtes ersetzt wurde. Daraufhin hatte Denklingen Klage erhoben, denn der Gemeinderat wollte sich nicht mit dem Bau eines Gebäudes mit sechs Wohnungen abfinden. Begründet wurde das damit, dass ein 20 Meter langer und 13 Meter breiter Baukörper sich nicht in das umliegende Wohngebiet einfügt. Im Sommer 2016 schließlich war es zu einem Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht gekommen. Ergebnis war, dass ohne Berücksichtigung von Gelände oder Art der Wohnbebauung die zurückgesetzte Baugrenze einzuhalten sei. Denn auch der Richter wertete das freie Feld, das südlich an das betroffene Gebiet angrenzt, als Außenbereich. Somit seien die Baugrenzen für ein Gebäude deutlich zurückzusetzen.
Weil es sich bei dem Grundstück um ein „problembehaftetes Areal“handele, habe die Gemeinde potenzielle Käufer immer wieder auf die Eigenarten des Grundstückes aufmerksam gemacht. „Im Besonderen wurde immer wieder auf die Außenbereichsmarkierungen hingewiesen“, heißt es in einer Beschlussvorlage, über die der Gemeinderat jetzt zu entscheiden hatte. Immer sei den Interessenten empfohlen worden, „eine Bauvoranfrage zu stellen, damit sie beruhigt das Grundstück kaufen können“, so der weitere Wortlaut. Das hatte auch der jetzige Bauwerber getan, und zwar im September. Ende September schließlich erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und zwei Doppelgaragen, weil „das geringfügige Herausragen von Bauteilen in den Außenbereich für die Gemeinde nicht problematisch war.“Damit sollte ein weiteres „Querstellen der Gemeinde vermieden werden.“Allerdings entschied das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde anders und wollte eine Genehmigung insbesondere mit Blick auf das Gerichtsurteil nicht aussprechen.
Der Antragsteller aber hat, so steht es in der Vorlage, das Grundstück nach dem erteilten Einvernehmen der Gemeinde gekauft, ohne den Bescheid des Landratsamtes abzuwarten. Da dies nun für den Käufer ein wirtschaftliches Problem darstellt, wurde ein Antrag auf Einbeziehung gestellt. Darüber aber wollte der Gemeinderat in seiner Sitzung nicht abstimmen. Auf Antrag von Regina Wölfl wurde die Beschlussfassung vertagt, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Vielmehr soll Bürgermeister Braunegger mit dem Landratsamt Rücksprache halten, ob nicht doch eine Genehmigung möglich ist. Auch wird der Antragsteller auf die Möglichkeit hingewiesen, seine Pläne zu überarbeiten und auf den Innenbereich zu beschränken.