Der Kämmerer als Sündenbock
Ein spannender Prozess ist zu Ende. Mit einem Ergebnis, das Beobachter wenig überrascht hat. Für den Angeklagten ist die Bewährungsstrafe ein akzeptables Ergebnis, forderte doch die Staatsanwältin eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Doch es bleibt das Gefühl, dass von Anfang an ein Sündenbock für die verlustreichen Zinstauschgeschäfte gesucht wurde. Manfred Schilcher hatte sicherlich seinen Anteil daran, aber er ist nicht der alleinige Schuldige. Nicht er hat den Einstieg in die Derivatgeschäfte betrieben. In den Jahren 2003 und 2004 wurden die Kommunen direkt dazu genötigt. Das unheilvolle Konstrukt, dass das Beratungsunternehmen ausschließlich Geschäfte mit der Bank machen konnte, dessen Tochterunternehmen es war, hat der Stadtrat abgeschlossen und das Rechtsamt der Stadt abgesegnet. Über die Derivatgeschäfte hat der frühere Kämmerer immer wieder informiert. Zugegeben, es war eine schwierige Materie, dennoch hatten Oberbürgermeister und Stadträte immer die Möglichkeit, dezidiert nachzufragen. Doch sie vertrauten Schilcher oder trauten sich lange nicht, kritische Fragen zu stellen.
Die Klagen der Stadt scheiterten deutlich
Was kann man Manfred Schilcher vorwerfen? Dass er sich zu sehr auf die Berater der Bank verlassen hat? Dass er sich nicht eingestehen wollte, vielleicht nicht alle Aspekte der komplizierten Welt der Zinstauschgeschäfte zu verstehen? Dass er nicht mit mehr Nachdruck darauf gedrängt hat, auszusteigen? Vielleicht. Aber sicherlich nicht, dass er bewusst das Risiko eingegangen ist, dass die Stadt Verluste in Millionenhöhe machen kann. Manfred Schilcher war als Kämmerer kein Zocker. Dass der Schaden mittlerweile auf rund acht Millionen Euro angewachsen ist, liegt nicht mehr in seiner Verantwortung. Verwaltung und Stadtrat wollten, dass die Bank einen Teil des Schadens übernimmt, und sprachen sich gegen einen Ausstieg aus. Die Klagen der Stadt scheiterten aber.
Im Prozess gegen Manfred Schilcher blieben so manche Zweifel. Auch das Gericht scheint seiner Argumentation nicht ganz folgen zu können, der frühere Kämmerer habe erkannt, dass er pflichtwidrig handelt, und sich damit der Untreue strafbar macht. Deutlich wird dies am Strafmaß, das gegen ihn verhängt wurde. Inhaltlich folgte das Gericht den Ausführungen der Staatsanwältin, ihrer Forderung nach einer Gefängnisstrafe kam es aber nicht nach. Und so ist das Urteil ein akzeptables Ergebnis.