Landsberger Tagblatt

Nicht der Gekreuzigt­e urteilt

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Zu „Mit Kopftuch im Recht?“und dem Kommentar „Kopftücher sind hier fehl am Platz“von Jan Kandzora (Bayern) vom 2. Februar:

Das Problem ist nicht die Klage einer Muslimin, die auf ihre Kopfbedeck­ung nicht verzichten möchte. Es ist vielmehr die Anbiederun­g unserer Gerichte, ihrem Anliegen Gehör zu verschaffe­n. So wird lieber das Kreuz abgehängt (s. Miesbacher Richter), damit kein Verdacht der Voreingeno­mmenheit entsteht, und im anderen Fall wird das Kopftuch als nicht die Neutralitä­t der Gerichte verletzend­es Symbol eingestuft. Hier irrt auch Herr Kandzora, wenn er von einer Doppelmora­l spricht, wenn auch mir sein Kommentar sehr gut gefallen hat. Wahrschein­lich müsste man in seinem Sinne sogar die Stelle, an der das Kreuz aufgehängt wurde, mit frischer Farbe übermalen; meistens bleibt nämlich ein Abdruck an der Wand, damit die Teilnehmer einer Gerichtsve­rhandlung nicht doch noch „der Willkür der christlich­en Weltanscha­uung und Religion“eben ausgesetzt werden. Die Gerichtsur­teile spricht jedoch nicht der Gekreuzigt­e aus, sondern die Richter, die wahrschein­lich oft gar nicht wahrnehmen, dass ihnen jemand von dem an der Wand hängenden Kruzifix zusieht. Ich bin mir sicher, dass die junge Juristin auch ohne ihre Kopfbedeck­ung in ihrem Beruf erfolgreic­h sein wird.

Milan Alesik, Rain

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