Nicht der Gekreuzigte urteilt
Zu „Mit Kopftuch im Recht?“und dem Kommentar „Kopftücher sind hier fehl am Platz“von Jan Kandzora (Bayern) vom 2. Februar:
Das Problem ist nicht die Klage einer Muslimin, die auf ihre Kopfbedeckung nicht verzichten möchte. Es ist vielmehr die Anbiederung unserer Gerichte, ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. So wird lieber das Kreuz abgehängt (s. Miesbacher Richter), damit kein Verdacht der Voreingenommenheit entsteht, und im anderen Fall wird das Kopftuch als nicht die Neutralität der Gerichte verletzendes Symbol eingestuft. Hier irrt auch Herr Kandzora, wenn er von einer Doppelmoral spricht, wenn auch mir sein Kommentar sehr gut gefallen hat. Wahrscheinlich müsste man in seinem Sinne sogar die Stelle, an der das Kreuz aufgehängt wurde, mit frischer Farbe übermalen; meistens bleibt nämlich ein Abdruck an der Wand, damit die Teilnehmer einer Gerichtsverhandlung nicht doch noch „der Willkür der christlichen Weltanschauung und Religion“eben ausgesetzt werden. Die Gerichtsurteile spricht jedoch nicht der Gekreuzigte aus, sondern die Richter, die wahrscheinlich oft gar nicht wahrnehmen, dass ihnen jemand von dem an der Wand hängenden Kruzifix zusieht. Ich bin mir sicher, dass die junge Juristin auch ohne ihre Kopfbedeckung in ihrem Beruf erfolgreich sein wird.
Milan Alesik, Rain