Landsberger Tagblatt

Ein teurer Rausch

Gericht Betrunken wurde ein 24-Jähriger unberechen­bar. Jetzt ist er auf Bewährung

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Landsberg Auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts sitzt ein 24-jähriger Mann. Alleine, ohne Verteidige­r. Er macht einen zerknirsch­ten Eindruck. Im Rahmen eines Musikfesti­vals im Juli 2017 in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis soll er sich total daneben benommen – und innerhalb kurzer Zeit eine Reihe von Straftaten „angehäuft“haben: mehrfache Beleidigun­g, versuchte Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte. Insgesamt brachte ihm das vor dem Amtsgerich­t Landsberg eine zehnmonati­ge Freiheitss­trafe ein, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Beschuldig­te, der ziemlich betrunken gewesen sein soll, konnte sich im Gerichtssa­al an nichts erinnern. Nicht einmal daran, wie er zu der Veranstalt­ung gekommen ist. Aber er räumte reumütig alle Vorwürfe ein: „Wenn das die Polizei und die Security-Leute sagen, dann wird es schon stimmen.“Und eigentlich gilt der Angeklagte in nüchternem Zustand „als netter Kerl“. Wenn er jedoch viel Alkohol trinke, wie in der Juli-Nacht 2017, werde er aggressiv. Das wisse der Mann. Trotzdem, so hielt ihm der Vorsitzend­e Richter Alexander Kessler vor, greife er immer wieder mal zur Flasche (Bier) und/oder zum Glas (Cocktail). Selbst drei Vorstrafen, darunter zwei wegen Trunkenhei­tsfahrten, hätten ihn nicht zur Vernunft ge- bracht.

Damals soll er mor- gens um 3 Uhr auf dem Festi- val herumgepöb­elt haben. Laut Bericht der SecurityKr­äfte, die sich zunächst ein ganzes Vokabular von Schimpfwör­tern anhören mussten, rieten sie ihm, zu Fuß nach Hause zu gehen und seinen Rausch auszuschla­fen. Der Aufforderu­ng kam er aber nicht nach. Auch seine jüngere Schwester konnte ihn nicht dazu bewegen, das Festgeländ­e zu verlassen. Selbst als eine Polizeistr­eife eintraf, mäßigte er sich nicht.

Im Gegenteil: Er soll schnurstra­cks auf eine Polizistin zugegangen sein, und sie an der Schutzwest­e gepackt haben. Damit nicht genug der Angriffslu­st: Seinen eigenen Schädel soll der Mann mehrmals mit großer Wucht gegen die Motorhaube des Polizeifah­rzeugs gerammt haben. Er selbst kam dabei nicht zu Schaden, die Motorhaube schon. Eine Delle musste repariert werden. Über 1400 Euro wurden dafür fällig. Die Rechnung hat der Angeklagte übrigens schon beglichen. Der Rausch wird für ihn jedoch viel teurer: 2500 Euro muss der Mann in Raten von 250 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g bezahlen. Geld alleine reiche jedoch nicht aus, um die Anhäufung der Straftaten angemessen zu ahnden, so Richter Kessler. Er ordnete eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten an. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für zwei Jahre wird dem Mann außerdem eine Bewährungs­helferin zur Seite gestellt.

Zu den Weisungen des Gerichts gehören auch fünf Beratungsg­espräche: Diese sollen Klarheit bringen, ob der 24-Jährige, der das Urteil annahm, (noch) Probleme mit dem Alkohol hat oder nicht. Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft, Rechtsrefe­rendar Matthias Eberle, äußerte sich nicht zum Urteil. Er hatte auf ein Jahr Haft auf Bewährung für drei Jahre und 3000 Euro Geldbuße an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g plädiert.

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