Ein teurer Rausch
Gericht Betrunken wurde ein 24-Jähriger unberechenbar. Jetzt ist er auf Bewährung
Landsberg Auf der Anklagebank des Amtsgerichts sitzt ein 24-jähriger Mann. Alleine, ohne Verteidiger. Er macht einen zerknirschten Eindruck. Im Rahmen eines Musikfestivals im Juli 2017 in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis soll er sich total daneben benommen – und innerhalb kurzer Zeit eine Reihe von Straftaten „angehäuft“haben: mehrfache Beleidigung, versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Insgesamt brachte ihm das vor dem Amtsgericht Landsberg eine zehnmonatige Freiheitsstrafe ein, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Beschuldigte, der ziemlich betrunken gewesen sein soll, konnte sich im Gerichtssaal an nichts erinnern. Nicht einmal daran, wie er zu der Veranstaltung gekommen ist. Aber er räumte reumütig alle Vorwürfe ein: „Wenn das die Polizei und die Security-Leute sagen, dann wird es schon stimmen.“Und eigentlich gilt der Angeklagte in nüchternem Zustand „als netter Kerl“. Wenn er jedoch viel Alkohol trinke, wie in der Juli-Nacht 2017, werde er aggressiv. Das wisse der Mann. Trotzdem, so hielt ihm der Vorsitzende Richter Alexander Kessler vor, greife er immer wieder mal zur Flasche (Bier) und/oder zum Glas (Cocktail). Selbst drei Vorstrafen, darunter zwei wegen Trunkenheitsfahrten, hätten ihn nicht zur Vernunft ge- bracht.
Damals soll er mor- gens um 3 Uhr auf dem Festi- val herumgepöbelt haben. Laut Bericht der SecurityKräfte, die sich zunächst ein ganzes Vokabular von Schimpfwörtern anhören mussten, rieten sie ihm, zu Fuß nach Hause zu gehen und seinen Rausch auszuschlafen. Der Aufforderung kam er aber nicht nach. Auch seine jüngere Schwester konnte ihn nicht dazu bewegen, das Festgelände zu verlassen. Selbst als eine Polizeistreife eintraf, mäßigte er sich nicht.
Im Gegenteil: Er soll schnurstracks auf eine Polizistin zugegangen sein, und sie an der Schutzweste gepackt haben. Damit nicht genug der Angriffslust: Seinen eigenen Schädel soll der Mann mehrmals mit großer Wucht gegen die Motorhaube des Polizeifahrzeugs gerammt haben. Er selbst kam dabei nicht zu Schaden, die Motorhaube schon. Eine Delle musste repariert werden. Über 1400 Euro wurden dafür fällig. Die Rechnung hat der Angeklagte übrigens schon beglichen. Der Rausch wird für ihn jedoch viel teurer: 2500 Euro muss der Mann in Raten von 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Geld alleine reiche jedoch nicht aus, um die Anhäufung der Straftaten angemessen zu ahnden, so Richter Kessler. Er ordnete eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten an. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für zwei Jahre wird dem Mann außerdem eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt.
Zu den Weisungen des Gerichts gehören auch fünf Beratungsgespräche: Diese sollen Klarheit bringen, ob der 24-Jährige, der das Urteil annahm, (noch) Probleme mit dem Alkohol hat oder nicht. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendar Matthias Eberle, äußerte sich nicht zum Urteil. Er hatte auf ein Jahr Haft auf Bewährung für drei Jahre und 3000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung plädiert.