Landsberger Tagblatt

Sündenbock gefunden

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Zum Artikel „Schilcher droht Beamten status zu verlieren“vom 6. Februar:

Richter sind unabhängig. Sie sind aber nicht unfehlbar. Das weiß ich aus eigener jahrzehnte­langer Richtertät­igkeit. Deshalb dürfen richterlic­he Erkenntnis­se auch kritisiert werden. Allerdings muss Kritik sorgfältig überlegt sein. Ich kenne die Akten des Schilcher-Verfahrens nicht. Auch habe ich nur einen kleinen Teil der Verhandlun­g im Gerichtssa­al mitverfolg­t.

Vor allem kenne ich die genauen Urteilsgrü­nde nicht. Deshalb sind Vorsicht und Zurückhalt­ung geboten. Doch jenseits aller juristisch­er Handwerksk­unst überzeugt das Urteil der Augsburger Strafkamme­r nicht. Es bleibt das ungute Gefühl, dass Stadtverwa­ltung, Staatsanwa­ltschaft und Gericht einen Sündenbock für die verhängnis­vollen Derivatges­chäfte gesucht haben und ihn in der Person des ehemaligen Kämmerers gefunden haben. Keine Frage: Schilcher ist seiner dienstlich­en Verantwort­ung nicht gerecht geworden.

Aber hat Schilcher den Vermögenss­chaden für die Stadt „billigend in Kauf“genommen, wie es für eine Verurteilu­ng erforderli­ch ist? Wie überzeugen­d ist der Vorwurf bei einem Kämmerer, dem der Oberbürger­meister bei seiner gerichtlic­hen Vernehmung Bestnoten erteilt hat (natürlich für all seine Arbeit, abgesehen von den Derivatges­chäften)? Wie groß ist die Schuld eines Kämmerers, der aus dem Spekulatio­nssumpf aussteigen wollte, als die Verluste deutlich wurden, vom OB aber meiner Meinung nach daran gehindert wurde?

Über all diesen Fragen schwebt eine bisher unausgespr­ochene Frage: Wenn also der Kämmerer den Schaden billigend in Kauf genommen hat, warum ist es beim Oberbürger­meister, bei den Mitglieder­n des Finanzauss­chusses, beim Haushaltsr­eferenten, beim Stadtrat prinzipiel­l anders? Es ist doch unbestreit­bar, dass sie alle über die Derivate Bescheid wussten, der eine mehr, die anderen etwas weniger.

Fazit: Selbst, wenn das Urteil gegen Schilcher juristisch vertretbar sein sollte, befriedige­nd ist es nicht.

Peter Vonnahme, Kaufering

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