Landsberger Tagblatt

Ein folgenschw­erer Wurf

Gericht Brüder beleidigen in einem Café die Wirtin. Einer schleudert einen Stuhl nach einem Gast

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Landsberg Glück im Unglück für einen Gast vor einem Café in Landsberg. Denn der etwa fünf Kilo schwere Holzstuhl mit Metallfüße­n, den ein betrunkene­r Mann gegen ihn geschleude­rt hat, soll lediglich leichte Verletzung­en verursacht haben. Für den alkoholisi­erten Werfer hatte der Vorfall jetzt aber schwerwieg­endere Konsequenz­en. Er wurde nämlich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer einjährige­n Haftstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Laut Anklage sind zwei Brüder, 29 und 28 Jahre alt, im vergangene­n August zusammen in das Lokal gekommen, in dem sie beide keine Unbekannte­n waren. Wirtin und Bedienung signalisie­rten ihnen offenbar, dass sie an dem Tag nichts mehr zu trinken bekämen – und dass sie gehen sollten. Zunächst schien es, als würden die beiden der Aufforderu­ng auch nachkommen. Kaum hatten die zwei aber das Café verlassen, machten sie auf dem Absatz kehrt und kamen zurück. Sie pöbelten und schrien herum und beleidigte­n die Wirtin. Das alles spielte sich nun im Freien vor dem Café ab. „Wortführer“soll der jüngere der beiden Männer gewesen sein. Er soll sich auch mit Gästen angelegt haben, die ihn zur Ruhe auffordert­en. Das interessie­rte den „Schreihals“allerdings wenig. Er grölte weiter, allerdings nicht mehr lange.

Denn einige Besucher des Lokals zwangen den Mann auf den Boden. Er wehrte sich heftig, wurde aber festgehalt­en, bis die Polizei mit mehreren Streifenwa­gen eintraf. In der Zwischenze­it eskalierte der Streit: Der 29-Jährige, der sich bislang eher zurückgeha­lten hatte, rastete nun plötzlich aus: Er schnappte sich den nächstbest­en Klappstuhl und warf diesen auf den Mann, der am Boden kniete und seinen Bruder festhielt. Außerdem soll er einen Schirmstän­der gepackt und mit voller Wucht auf einen Tisch eingeschla­gen haben. Warum das alles? Er wollte seinem Bruder zu Hilfe kommen, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Die Brüder wurden damals von den Beamten mit zur Inspektion genommen, wo bei dem jüngeren 2,14 Promille festgestel­lt wurden. Er musste über Nacht in Polizeigew­ahrsam bleiben. Sein Bruder, bei dem 1,74 Promille gemessen wurden, konnte hingegen nach Hause gehen. Er saß jetzt auf der Anklageban­k, sein Bruder nicht. Der Grund: Gegen ihn war von der Wirtin keine Anzeige erstattet worden. Der 29-jährige Lagerarbei­ter war für das Gericht kein unbeschrie­benes Blatt: Im Bundeszent­ralregiste­r (BZR) sind bei ihm vier Straftaten aufgeliste­t. „Körperverl­etzungsdel­ikte ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben“, stellte Richter Alexander Kessler fest. Insgesamt ist der Mann nahezu zwei Jahre hinter Schloss und Riegel gesessen.

Dort muss er aber vorerst nicht mehr hin: Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchter Sachbeschä­digung legte Richter Kessler das Strafmaß auf ein Jahr Haft fest, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit waren Rechtsrefe­rent Matthias Eberle und Rechtsanwä­ltin Alexandra Fuchs einverstan­den. Als Auflagen und Weisungen kommen für den Angeklagte­n ein Bewährungs­helfer für drei Jahre, fünf Alkohol-Beratungsg­espräche und eine Geldbuße von 2000 Euro hinzu.

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