Ein folgenschwerer Wurf
Gericht Brüder beleidigen in einem Café die Wirtin. Einer schleudert einen Stuhl nach einem Gast
Landsberg Glück im Unglück für einen Gast vor einem Café in Landsberg. Denn der etwa fünf Kilo schwere Holzstuhl mit Metallfüßen, den ein betrunkener Mann gegen ihn geschleudert hat, soll lediglich leichte Verletzungen verursacht haben. Für den alkoholisierten Werfer hatte der Vorfall jetzt aber schwerwiegendere Konsequenzen. Er wurde nämlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Laut Anklage sind zwei Brüder, 29 und 28 Jahre alt, im vergangenen August zusammen in das Lokal gekommen, in dem sie beide keine Unbekannten waren. Wirtin und Bedienung signalisierten ihnen offenbar, dass sie an dem Tag nichts mehr zu trinken bekämen – und dass sie gehen sollten. Zunächst schien es, als würden die beiden der Aufforderung auch nachkommen. Kaum hatten die zwei aber das Café verlassen, machten sie auf dem Absatz kehrt und kamen zurück. Sie pöbelten und schrien herum und beleidigten die Wirtin. Das alles spielte sich nun im Freien vor dem Café ab. „Wortführer“soll der jüngere der beiden Männer gewesen sein. Er soll sich auch mit Gästen angelegt haben, die ihn zur Ruhe aufforderten. Das interessierte den „Schreihals“allerdings wenig. Er grölte weiter, allerdings nicht mehr lange.
Denn einige Besucher des Lokals zwangen den Mann auf den Boden. Er wehrte sich heftig, wurde aber festgehalten, bis die Polizei mit mehreren Streifenwagen eintraf. In der Zwischenzeit eskalierte der Streit: Der 29-Jährige, der sich bislang eher zurückgehalten hatte, rastete nun plötzlich aus: Er schnappte sich den nächstbesten Klappstuhl und warf diesen auf den Mann, der am Boden kniete und seinen Bruder festhielt. Außerdem soll er einen Schirmständer gepackt und mit voller Wucht auf einen Tisch eingeschlagen haben. Warum das alles? Er wollte seinem Bruder zu Hilfe kommen, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Die Brüder wurden damals von den Beamten mit zur Inspektion genommen, wo bei dem jüngeren 2,14 Promille festgestellt wurden. Er musste über Nacht in Polizeigewahrsam bleiben. Sein Bruder, bei dem 1,74 Promille gemessen wurden, konnte hingegen nach Hause gehen. Er saß jetzt auf der Anklagebank, sein Bruder nicht. Der Grund: Gegen ihn war von der Wirtin keine Anzeige erstattet worden. Der 29-jährige Lagerarbeiter war für das Gericht kein unbeschriebenes Blatt: Im Bundeszentralregister (BZR) sind bei ihm vier Straftaten aufgelistet. „Körperverletzungsdelikte ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben“, stellte Richter Alexander Kessler fest. Insgesamt ist der Mann nahezu zwei Jahre hinter Schloss und Riegel gesessen.
Dort muss er aber vorerst nicht mehr hin: Wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Sachbeschädigung legte Richter Kessler das Strafmaß auf ein Jahr Haft fest, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit waren Rechtsreferent Matthias Eberle und Rechtsanwältin Alexandra Fuchs einverstanden. Als Auflagen und Weisungen kommen für den Angeklagten ein Bewährungshelfer für drei Jahre, fünf Alkohol-Beratungsgespräche und eine Geldbuße von 2000 Euro hinzu.