Hetz Lieder und andere Merkwürdigkeiten
Prozess Texte aus der NS-Zeit abgespielt: Mann muss 4800 Euro Geldstrafe bezahlen
Landsberg Wegen des Abspielens verbotener Lieder mit rechtsradikalem Text ist ein 52-jähriger Mann im Landsberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Dabei, so die Überzeugung des Vorsitzenden Richters Michael Eberle, seien „Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen“verwendet worden.
Die verbotenen Lieder spielte der Angeklagte in seiner Wohnung ab, und zwar in einer solchen Lautstärke – es sollen 57 bis 60 Dezibel gemessen worden sein –, dass sie auch eine 51-jährige Nachbarin gut hören konnte. Ihr ging der Lärm, den sie mit einem Schallpegelmessgerät gemessen hatte, so auf die Nerven, dass sie bei der Polizei Anzeige erstattete.
Nun wurde die Angelegenheit, die sich am 28. April 2017 ereignet hatte, vor dem Amtsgericht verhandelt, nachdem der Mann gegen einen Strafbefehl über 2400 Euro Einspruch erhoben hatte. Die Sache wurde für ihn dadurch nicht besser: Der Vorsitzende Richter Michael Eberle brummte dem Angeklagten eine Geldstrafe von 4800 Euro auf. Gleichzeitig ging es vor Gericht um die Frage, ob der 52-Jährige einige Tage später seine Nachbarin aus 15 bis 20 Meter Entfernung fotografiert hat, als sie sich in einem Telefonat mit der Polizei über den Mann beschwerte: Ihr missfiel die laut aufgedrehte Musik. Weiter störte sie sich an der „Art“der Musik. Es soll sich um Hetz-Lieder aus der NSZeit gehandelt haben, die auf dem Index stehen. Die Frau monierte außerdem, dass sie dem Nachbarn nicht erlaubt habe, dass er sie fotografiere.
Der Angeklagte bestritt nicht, Musik gehört zu haben. Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass die Musik auch außerhalb seiner Wohnung zu hören war. Dass die „Nazi“-Musik, wie sie der Richter vereinzelt nannte, weder verbreitet noch von ihm selbst gehört werden dürfe, will er auch nicht gewusst haben. Die Lieder habe er sich aus dem Internet heruntergeladen. Von welcher Seite? Das wusste der Mann aus dem südlichen Landkreis nicht mehr. Gesprächiger zeigte er sich, als es um die Beschwerden der Nachbarin ging. Dazu sagte er, dass die Frau doch nicht am Fenster stehen müsse, um mitzubekommen, welche Musik er sich anhöre.
Eberle zeigte sich entsetzt: „Das war unter aller Kanone, was Sie gerade gesagt haben.“Es gehe nicht darum, ob jemand am Fenster steht und sich von der Musik gestört fühlt. Schlimm seien die menschenverachtenden und volksverhetzenden verbotenen Texte, die er sich zu Eigen gemacht habe.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden beim Angeklagten 26 CDs sichergestellt, davon enthielten fünf rechtsradikale Texte. Den Polizisten fiel auch ein ungewöhnliches Metallschild in die Hände. Es zeigt den Reichsadler und die Inschrift „Reichsbürger“. Dazu bezog der Mann ebenso wenig Stellung wie zu einem weiteren Vorwurf der 51-jährigen Nachbarin: Demnach soll ein paar Wochen nach dem Hin und Her ein abgeschnittener Katzenkopf auf der Zufahrt zu ihrem Grundstück gelegen haben. Die Frau vermutet, dass sie der 52-Jährige damit einschüchtern wollte.
Nicht gefunden wurde die Digitalkamera, mit welcher der Mann Aufnahmen von der Nachbarin gemacht haben soll. Die Frau war sich auch nicht sicher, ob sie fotografiert wurde, oder ob der Mann mit einem Fernglas zu ihr geschaut hat.
Richter Eberle ging zwar davon aus, dass der 52-jährige Arbeiter eine Kamera gezückt hat. Den Beweis hierfür konnte er aber nicht antreten. Deswegen wurde der Angeklagte in diesem Punkt – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – freigesprochen. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Denn weder der Verteidiger noch die Vertreterin der Anklage haben sich im Gerichtssaal dazu geäußert.
Fünf CDs und ein Reichsadlerschild