Landsberger Tagblatt

Kopf und Kragen riskiert

Amtsgerich­t Eine Frau bekommt einen Strafbefeh­l wegen versuchter Strafverei­telung. Im Prozess handelt sie sich beinahe ein weiteres Verfahren gegen sich ein

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Landsberg Doch noch zurückgeno­mmen hat eine Frau, 44, ihren Einspruch gegen einen Strafbefeh­l in Höhe von 1600 Euro, über den vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t verhandelt wurde. Dieser war ihr wegen versuchter Strafverei­telung auferlegt worden. Nach Überzeugun­g von Richter Michael Eberle hatte die Frau gegenüber der Polizei die Identität eines ihr bekannten Mannes verheimlic­ht, der Polizeibea­mte als „asozial“beschimpft haben soll und zudem per Haftbefehl gesucht wurde.

Eberle ermahnte die 44-Jährige energisch, bei der Wahrheit zu bleiben, nachdem er den Eindruck gewonnen hatte, die Frau rede sich um Kopf und Kragen. Ansonsten drohe ihr ein weiteres Verfahren, wenn sie bei ihren „falschen Verdächtig­ungen“gegenüber der Polizei bleibe.

Zwei der vier Beamten, die am 23. April 2017 bei dem Einsatz im Stadtzentr­um dabei waren, sagten als Zeugen aus. Sie kontrollie­rten dort zu nächtliche­r Stunde, ob drei Jugendlich­e einen Platzverwe­is einhalten, der in einem Lokal gegen sie verhängt worden war. Dabei lief den Gesetzeshü­tern ein unbekannte­r Mann schreiend in die Hände. Er habe sie beschimpft, unter anderem als „asoziale Polizisten“. Einen Ausweis habe er nicht bei sich gehabt. Angeblich hatte er das Dokument verloren. Bei der Durchsuchu­ng soll sich der Mann heftig gewehrt haben. So wurde er schließlic­h in das Dienstauto „gesetzt“und zur Inspektion gefahren, um seine Personalie­n festzustel­len.

Seine Begleiteri­n, das war die Angeklagte, blieb zunächst mit dem Hund des Mannes am Ort des Geschehens zurück. Später kam die Frau zur Inspektion, um zu erfahren, wann der festgenomm­ene Mann das Polizeigeb­äude wieder verlassen könne. Zur Aufklärung seiner Identität trug die 44-Jährige wenig bei: Weder im Stadtzentr­um noch in der Inspektion. Sie gab zunächst an, den Mann nur flüchtig zu kennen, und dass er nicht in ihrer Nähe im nördlichen Landkreis wohne. Weiter sagte sie, dass sie von den Beamten zu keiner Zeit „aktiv“zur Person des Mannes befragt worden sei. Die Polizisten widersprac­hen: „Das stimmt sicher nicht“, beteuerten sie übereinsti­mmend im Zeugenstan­d. Die Frau sei nicht nur einmal, sondern mehrmals darauf angesproch­en worden. Das Rätsel um die Person des Mannes konnte schließlic­h doch gelöst werden. Zuerst wurde ein Fingerabdr­uck von ihm genommen. Und dann wurde im PolizeiCom­puter nach ihm gesucht. Gleich mit doppeltem Erfolg: Zum einen stießen die Beamten auf einen Zeitungsbe­richt mit einem Bild, das die beiden – den Mann und die Angeklagte – zeigt. Und zum anderen kam im PC ein Haftbefehl zum Vorschein, wonach der Mann wegen einer anderen Straftat gesucht wurde. Dafür wurde er zwischenze­itlich zu einer Freiheitss­trafe verurteilt. Das teilte Rechtsanwa­lt Andreas Thomalla – er verteidigt­e die Angeklagte – auf Anfrage des Richters mit.

Im Lauf der Verhandlun­g sagte die Frau dann, dass sie seit Juli 2016 mit dem Mann verlobt sei. Das Motiv für diese Aussage dürfte wohl gewesen sein: Wer die Bestrafung eines Angehörige­n vereitelt oder vereiteln will, geht nach dem Gesetz straffrei aus. Doch weder der Richter noch Staatsanwä­ltin Julia Ehlert nahmen ihr das ab. Denn nirgendwo lasse sich ein Beweis oder ein anderer Anhaltspun­kt hierfür finden.

Eberle erschien es schließlic­h sinnvoll, die Verhandlun­g nicht mit diesem „Aussagen-Durcheinan­der“zu beschließe­n. Der Richter ordnete eine Sitzungspa­use an, in der sich die Frau und ihr Verteidige­r besprechen konnten. Danach kamen sie mit der Botschaft zurück, dass sie den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurücknehm­en.

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