Landsberger Tagblatt

Zahlen oder nicht?

Straßenaus­bau Die Geltendorf­er Verwaltung sieht sich bei der Frage, ob noch Beiträge erhoben werden sollen, in einer Zwickmühle. Der Gemeindera­t sendet jedoch nicht das erbetene Signal

- VON FRANZ THOMA

Geltendorf Die angekündig­te Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e sorgt in der Geltendorf­er Verwaltung für Kopfzerbre­chen. Dies auch deshalb, weil es für die Gemeinde um einen hohen sechsstell­igen Eurobetrag geht, der nach der bisherigen Rechtslage von Anliegern der Bahnhof-, Schul- und Moorenweis­er Straße in Geltendorf und der Waberner Straße in Walleshaus­en eigentlich verlangt werden könnte. Wie sie nun vorgehen soll, das wollte die Verwaltung jetzt durch einen Gemeindera­tsbeschlus­s abgesicher­t wissen. Doch ein solcher wurde nicht gefasst.

Die Verwaltung sieht sich in einer Zwickmühle: Nach dem Kommunalab­gabengeset­z sind Gemeinden dazu verpflicht­et, Straßenaus­baubeiträg­e zu erheben. Geschehe dies nicht, komme dies dem Straftatbe­stand der Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder nahe.

Allerdings: Die CSU-Landtagsfr­aktion beschloss auf ihrer Klausurtag­ung im Januar, die Beiträge abzuschaff­en, dasselbe Ziel wollen die Freien Wähler notfalls mit einem Volksbegeh­ren erreichen.

Anfang Februar wies das Innenminis­terium nun darauf hin, dass Bescheide auf Basis der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung bis zum Abschluss des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens nicht mehr erlassen werden sollen. Der Einschätzu­ng der Verwaltung zufolge gibt es jedoch keine gesetzlich­e Regelung, die es erlaube, auf die Erhebung dieser Beiträge zu verzichten. Vielmehr sei es unrechtmäß­ig, die Beitragser­hebung offiziell auszusetze­n. Die Einnahme- ausfälle für die Gemeinde seien für die Haushaltsb­eratungen schwer darstellba­r.

Die Beitragspf­licht sei nach aktueller gesetzlich­er Regelung für die Maßnahmen Bahnhofstr­aße (Gehweg) und Schulstraß­e bereits im Jahr 2016 entstanden, teilweise schon abgerechne­t (Bahnhofstr­aße zu etwa 80 Prozent), aufgrund personelle­r Engpässe aber noch nicht abschließe­nd beschieden. Die vierjährig­e Verjährung­sfrist laufe seit Januar 2017. Die Beitragspf­licht zu den Maßnahmen in der Moorenweis­er Straße sei noch nicht entstanden, weil noch nicht alle Abrechnung­sunterlage­n vorliegen. Ähnlich sei der Sachverhal­t für die Waberner Straße in Walleshaus­en.

Bürgermeis­ter Wilhelm Lehmann (Unabhängig­e Bürger) sah in dem Schreiben des Innenminis­teriums beinahe eine „Aufforderu­ng zu einer strafbaren Handlung“, Ernst Haslauer (SPD) verwehrte sich dagegen, dass der Gemeindera­t hier einen „Passiersch­ein“liefern soll, um zeitliche Verzögerun­gen zu egalisiere­n, die mit der anstehende­n Rechtsände­rung nicht zusammenhi­ngen. Haslauer wollte erst vom Gemeindeta­g versichert haben, dass keine strafbare Handlung entstehe. Elisabeth Raymann von Löwen (CSU) fragte, inwieweit denn eine Gesetzesän­derung überhaupt rückwirken­d Rechtskraf­t entfalte. Thomas Stoklossa (Unabhängig­e Bürger) stellte fest, dass die Gründe, warum bisher nicht abgerechne­t wurde, auch für die nächsten Monate andauern und daher keine Beschlussf­assung notwendig sei. Bürgermeis­ter Lehmann bewertete diese mehrfach vorgetrage­ne Sichtweise als „feige“. Letztendli­ch stimmte der Gemeindera­t bei vier Gegenstimm­en dem Vorschlag von Josef Weiß (CSU) zu, dass hier kein Beschluss zu fassen sei.

Nahe an einem Straftatbe­stand?

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Archivfoto: Thorsten Jordan Müsste nach geltender Rechtslage eigentlich noch auf die Anlieger umgelegt werden: der Ausbau der Moorenweis­er Straße.

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