Was das Urteil bedeutet
Die Folgen für Städte und Dieselfahrer
Leipzig Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch verhältnismäßig sein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klarheit im Kampf gegen zu schmutzige Luft in Städten geschaffen.
Was hat Leipzig geurteilt?
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig – auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung wie eine „blaue Plakette“. In den jeweiligen Luftreinhalteplänen muss jedoch die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme geprüft werden – sprich: Mit Übergangsfristen etwa sollen mögliche Nachteile für Dieselfahrer abgemildert werden. Außerdem sollen Ausnahmeregelungen geprüft werden, damit zum Beispiel Handwerker noch Kunden beliefern können. Die Bundesrichter urteilten, zwar lasse das Bundesrecht „zonenwie streckenbezogene“Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu. Das EU-Recht verpflichte aber dazu, dass Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Deswegen seien Fahrverbote zulässig.
Was bedeutet das für die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart?
Bei dem Verfahren in Leipzig ging es um Luftreinhaltepläne in Düsseldorf und Stuttgart. Diese müssen so geändert werden, dass die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. In Stuttgart muss eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten geprüft werden. In einer ersten Stufe sind nur ältere Fahrzeuge betroffen – etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürfen aber jüngere Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Zu Düsseldorf urteilte das Gericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen.
Was heißt das für Dieselfahrer?
Die Unsicherheit dürfte steigen. Zwar schränkten die Bundesrichter ein: Verkehrsverbote würden nur für einen Bruchteil des Streckennetzes in Betracht kommen. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass zeitlich versetzt eingeführte Verkehrsverbote zu einem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes führten. Das Urteil sagt aber zugleich: Es gibt keine finanzielle Ausgleichspflicht für Dieselautos, die im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, betonte das Gericht.
Welche Folgen hat das Urteil für andere Städte?
Auch wenn das Bundesgericht konkret nur über die Fälle in NRW und Baden-Württemberg geurteilt hat – die Entscheidung hat eine deutschlandweite Signalwirkung. Für jede Stadt, in der Grenzwerte überschritten werden, ist es nun generell möglich, Fahrverbote für ältere Diesel als Option in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufzunehmen.