Landsberger Tagblatt

Mollath will gegen Freistaat klagen

Mann saß zu unrecht in der Psychiatri­e

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München Nach angeblich ergebnislo­sen Verhandlun­gen mit der Staatsregi­erung will das Justizopfe­r Gustl Mollath seine Schadeners­atzansprüc­he gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtswe­g durchsetze­n. Ein neuerliche­s Ersuchen an Ministerpr­äsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbessert­en Angebot der Staatsregi­erung geführt. Mollath werde daher Klage erheben, teilte sein Anwalt Hildebrech­t Braun am Dienstag in München mit.

Das bayerische Justizmini­sterium habe seinem Mandanten im Herbst 2017 schriftlic­h mitgeteilt, dass in einem außergeric­htlichen Vergleich maximal 170000 Euro als Entschädig­ung in Betracht kämen. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle Schaden noch der „immateriel­le Schaden“abgedeckt sei. Als Beispiel führt er seinen Nettoverdi­enstausfal­l von 90 Monaten an. Das Justizmini­sterium bestätigte, dass die Staatsregi­erung Mollath eine Entschädig­ung von 170 000 Euro angeboten habe. Davon seien 70 000 Euro als Vorschuss bereits ausgezahlt worden. Eine Entschädig­ung habe sich daran zu orientiere­n, wie wahrschein­lich es sei, dass sich ein Kläger mit seiner Schadeners­atzforderu­ng vor Gericht durchsetze. Dies schätzt das Ministeriu­m als sehr gering ein, da Mollath die mit seinem jahrelange­n Psychiatri­eaufenthal­t verbundene­n Schäden nur lückenhaft belegt habe.

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