Ärger auf dem Parkplatz
Kontrollen Nach dem Einkauf im Landsberger Action-Markt schieben manche Frust: Am Auto steckt ein Knöllchen. Trotz großer Hinweisschilder übersehen viele die besonderen Regelungen auf dem Parkplatz
Wer auf dem Parkplatz eines Marktes in der Holzhausener Straße in Landsberg sein Auto parkt, muss die Parkscheibe stellen. Das ärgert manchen Kunden.
Landsberg Wer sein Auto auf dem Kundenparkplatz abstellt, eine Kleinigkeit einkauft und dann 30 Euro Vertragsstrafe aufgebrummt bekommt, weil die Parkscheibe fehlt, der ist verständlicherweise verärgert. Das ist auch der Tenor eines Beitrags in der Facebook-Gruppe „Du kommst aus Landsberg, wenn...“. Denn auf dem Parkplatz des Action-Marktes in der Holzhausener Straße in Landsberg ist die Parkzeit auf 90 Minuten begrenzt, und dies muss über eine Parkscheibe belegt werden.
Wie dem Facebook-Nutzer geht es auch einigen Kunden, wie das LT vor Ort festgestellt hat. Sie sind von der Regelung überrascht. „Ach, ich muss die Parkscheibe stellen?“Doris Avemaria aus Amberg bei Buchloe reagiert erstaunt. Der Markt, der auf seiner Internetseite mit einem „großen, überraschenden und ständig wechselnden Sortiment von über 6000 verschiedenen Produkten zu den kleinstmöglichen Preisen“, wirbt, besteht dort seit Dezember. Angeboten wird ein Repertoire von Wohnaccessoires über Gartenartikel und Schreibwaren bis hin zu Lebensmitteln und Tiernahrung.
Große blaue Schilder informieren sowohl an den beiden Einfahrten als auch an einzelnen Parkplätzen darüber, dass die Parkzeit beschränkt ist. Und in großen Lettern wird auch darüber informiert, dass bei Kontrolle eine Vertragsstrafe von 30 Euro droht, wenn beispielsweise die Parkscheibe fehlt. „Dann würde ich dort nie mehr einkaufen gehen“, sagt Doris Avemaria zu der Vorstellung, auf einem Einkaufsparkplatz ein Knöllchen zu bekommen.
„Nicht registriert“hat auch Brigitte Kagermeier aus Utting die Schilder. Eine andere Kundin, die in der Nähe arbeitet, ist auf die Parkbedingungen aufmerksam geworden, da sie ihren Wagen direkt unter einer Informationstafel abgestellt hat. Die blauen Schilder an der Ein- hat sie nicht gesehen: „Beim Einbiegen achte ich auf Fußgänger und Radfahrer.“
Die Aufforderung, auf einem Kundenparkplatz Parkscheiben zu stellen, ist in Landsberg die Ausnahme, wie eine Stippvisite entlang der Augsburger Straße, aber auch beim Supermarkt in der ehemaligen Saarburgkaserne ergibt. Zwar steht bei vielen der Discounter und Einkaufsmärkte zu lesen, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeug abgeschleppt werden, konkrete Parkzeiten werden aber zumeist nicht genannt. Nur bei einem Supermarkt wird die Dauer auf 60 Minuten beschränkt – ohne aber explizit zu verlangen, dass eine Parkscheibe gestellt wird.
Freilich stellt sich die Frage, wafahrt rum gerade bei diesem Parkplatz in der Holzhausener Straße eine derartig strenge Parkraumbewirtschaftung – so die korrekte Bezeichnung für die entsprechenden Dienstleistung – nötig ist. Sie ist seit 12. Februar an das Unternehmen Park & Control vergeben. Im Falle des Action-Marktes in Landsberg hat der Vermieter der Immobilie das Unternehmen damit beauftragt, wie von der Action Deutschland GmbH zu erfahren ist. Park & Control entscheide selbstständig über die Häufigkeit und Zeiten, zu denen kontrolliert werde. „Das haben wir, oder der Vermieter als Auftraggeber, keinen Einfluss darauf.
Wie von Park & Control zu erfahren ist, ist die Betreuung des Parkplatzes wegen des hohen Parkdrucks vor allem zu Stoßzeiten durch den nahegelegenen Einzelhandel und Gastronomiebetriebe nötig geworden. Fremd- und Dauerparker hätten Stellplätze blockiert und Kunden keinen Parkplatz gefunden. Das Unternehmen verweist aus das Beschilderungskonzept, das den Endverbraucher klar und verständlich über die Nutzungsbedingungen aufkläre, und darauf, dass Kunden, die eine Vertragsstrafe bekommen haben, Nachweise wie den Kassenzettel seit dem 1. März auch online einreichen könnten. Es stehe auch eine Info-Hotline zur Verfügung.
„Knöllchen beim Einkaufen“– unter dieser oder ähnlicher Schlagzeile findet das Thema immer wieder
Seit Anfang Dezember ist der Markt in Landsberg
Dauerparker sollen vertrieben werden
Eingang in die Medienberichterstattung. Wie ein privater Parkplatz genutzt werden darf – ob gegen ein Entgelt oder mit beschränkter Parkzeit – obliegt demnach dem jeweiligen Eigentümer. Wer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellt, geht einen Vertrag mit dem Besitzer ein und muss sich entsprechend an die Nutzungsregeln halten. Es muss dem Nutzer aber auch möglich sein, die Regeln zu erkennen: Wichtig ist, wie Veröffentlichungen von Verkehrsjuristen zu diesem Thema zu entnehmen ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen groß und gut erkennbar angebracht sind und davon unabhängig auch groß auf die Vertragsstrafe hingewiesen wird. Bei Action in Landsberg sind die Infos, was zu tun ist, und welche Folgen drohen, gut erkennbar. Wer nicht damit rechnet, kann sie aber übersehen.