Landsberger Tagblatt

Ärger auf dem Parkplatz

Kontrollen Nach dem Einkauf im Landsberge­r Action-Markt schieben manche Frust: Am Auto steckt ein Knöllchen. Trotz großer Hinweissch­ilder übersehen viele die besonderen Regelungen auf dem Parkplatz

- VON STEPHANIE MILLONIG

Wer auf dem Parkplatz eines Marktes in der Holzhausen­er Straße in Landsberg sein Auto parkt, muss die Parkscheib­e stellen. Das ärgert manchen Kunden.

Landsberg Wer sein Auto auf dem Kundenpark­platz abstellt, eine Kleinigkei­t einkauft und dann 30 Euro Vertragsst­rafe aufgebrumm­t bekommt, weil die Parkscheib­e fehlt, der ist verständli­cherweise verärgert. Das ist auch der Tenor eines Beitrags in der Facebook-Gruppe „Du kommst aus Landsberg, wenn...“. Denn auf dem Parkplatz des Action-Marktes in der Holzhausen­er Straße in Landsberg ist die Parkzeit auf 90 Minuten begrenzt, und dies muss über eine Parkscheib­e belegt werden.

Wie dem Facebook-Nutzer geht es auch einigen Kunden, wie das LT vor Ort festgestel­lt hat. Sie sind von der Regelung überrascht. „Ach, ich muss die Parkscheib­e stellen?“Doris Avemaria aus Amberg bei Buchloe reagiert erstaunt. Der Markt, der auf seiner Internetse­ite mit einem „großen, überrasche­nden und ständig wechselnde­n Sortiment von über 6000 verschiede­nen Produkten zu den kleinstmög­lichen Preisen“, wirbt, besteht dort seit Dezember. Angeboten wird ein Repertoire von Wohnaccess­oires über Gartenarti­kel und Schreibwar­en bis hin zu Lebensmitt­eln und Tiernahrun­g.

Große blaue Schilder informiere­n sowohl an den beiden Einfahrten als auch an einzelnen Parkplätze­n darüber, dass die Parkzeit beschränkt ist. Und in großen Lettern wird auch darüber informiert, dass bei Kontrolle eine Vertragsst­rafe von 30 Euro droht, wenn beispielsw­eise die Parkscheib­e fehlt. „Dann würde ich dort nie mehr einkaufen gehen“, sagt Doris Avemaria zu der Vorstellun­g, auf einem Einkaufspa­rkplatz ein Knöllchen zu bekommen.

„Nicht registrier­t“hat auch Brigitte Kagermeier aus Utting die Schilder. Eine andere Kundin, die in der Nähe arbeitet, ist auf die Parkbeding­ungen aufmerksam geworden, da sie ihren Wagen direkt unter einer Informatio­nstafel abgestellt hat. Die blauen Schilder an der Ein- hat sie nicht gesehen: „Beim Einbiegen achte ich auf Fußgänger und Radfahrer.“

Die Aufforderu­ng, auf einem Kundenpark­platz Parkscheib­en zu stellen, ist in Landsberg die Ausnahme, wie eine Stippvisit­e entlang der Augsburger Straße, aber auch beim Supermarkt in der ehemaligen Saarburgka­serne ergibt. Zwar steht bei vielen der Discounter und Einkaufsmä­rkte zu lesen, dass widerrecht­lich geparkte Fahrzeug abgeschlep­pt werden, konkrete Parkzeiten werden aber zumeist nicht genannt. Nur bei einem Supermarkt wird die Dauer auf 60 Minuten beschränkt – ohne aber explizit zu verlangen, dass eine Parkscheib­e gestellt wird.

Freilich stellt sich die Frage, wafahrt rum gerade bei diesem Parkplatz in der Holzhausen­er Straße eine derartig strenge Parkraumbe­wirtschaft­ung – so die korrekte Bezeichnun­g für die entspreche­nden Dienstleis­tung – nötig ist. Sie ist seit 12. Februar an das Unternehme­n Park & Control vergeben. Im Falle des Action-Marktes in Landsberg hat der Vermieter der Immobilie das Unternehme­n damit beauftragt, wie von der Action Deutschlan­d GmbH zu erfahren ist. Park & Control entscheide selbststän­dig über die Häufigkeit und Zeiten, zu denen kontrollie­rt werde. „Das haben wir, oder der Vermieter als Auftraggeb­er, keinen Einfluss darauf.

Wie von Park & Control zu erfahren ist, ist die Betreuung des Parkplatze­s wegen des hohen Parkdrucks vor allem zu Stoßzeiten durch den nahegelege­nen Einzelhand­el und Gastronomi­ebetriebe nötig geworden. Fremd- und Dauerparke­r hätten Stellplätz­e blockiert und Kunden keinen Parkplatz gefunden. Das Unternehme­n verweist aus das Beschilder­ungskonzep­t, das den Endverbrau­cher klar und verständli­ch über die Nutzungsbe­dingungen aufkläre, und darauf, dass Kunden, die eine Vertragsst­rafe bekommen haben, Nachweise wie den Kassenzett­el seit dem 1. März auch online einreichen könnten. Es stehe auch eine Info-Hotline zur Verfügung.

„Knöllchen beim Einkaufen“– unter dieser oder ähnlicher Schlagzeil­e findet das Thema immer wieder

Seit Anfang Dezember ist der Markt in Landsberg

Dauerparke­r sollen vertrieben werden

Eingang in die Medienberi­chterstatt­ung. Wie ein privater Parkplatz genutzt werden darf – ob gegen ein Entgelt oder mit beschränkt­er Parkzeit – obliegt demnach dem jeweiligen Eigentümer. Wer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellt, geht einen Vertrag mit dem Besitzer ein und muss sich entspreche­nd an die Nutzungsre­geln halten. Es muss dem Nutzer aber auch möglich sein, die Regeln zu erkennen: Wichtig ist, wie Veröffentl­ichungen von Verkehrsju­risten zu diesem Thema zu entnehmen ist, dass die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen groß und gut erkennbar angebracht sind und davon unabhängig auch groß auf die Vertragsst­rafe hingewiese­n wird. Bei Action in Landsberg sind die Infos, was zu tun ist, und welche Folgen drohen, gut erkennbar. Wer nicht damit rechnet, kann sie aber übersehen.

 ?? Foto: Thorsten Jordan ?? Mit Schildern wie diesem wird auf dem Parkplatz des Action Marktes in der Holzhausen­er Straße in Landsberg darauf hingewie sen, dass Kunden ihre Parkscheib­e stellen müssen.
Foto: Thorsten Jordan Mit Schildern wie diesem wird auf dem Parkplatz des Action Marktes in der Holzhausen­er Straße in Landsberg darauf hingewie sen, dass Kunden ihre Parkscheib­e stellen müssen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany