Auch der Bürgermeister muss bezahlen
Ausbau In Asch, Leeder und Welden gibt es Straßen ohne Asphaltschicht, Bordstein und Rinnen. Das soll sich ändern. Die Kosten müssen vor allem die Anlieger tragen. In zwei Wochen gibt es eine Infoveranstaltung
Fuchstal Bei einer Gegenstimme hat der Fuchstaler Gemeinderat beschlossen, fünf Straßenzüge mit insgesamt etwa 1300 Metern Länge erstmals endgültig herzustellen. Dies betrifft Auf der Halde, den Lindenweg und Teile der Buchstaße in Leeder, den nördlichen Eschenweg in Asch und in Welden die namenlose Straße am Gasthaus Forellenstuben vorbei. Die Anlieger sollen am 21. und 22. März bei Versammlungen im Fuchstaler Rathaus informiert werden.
Den Zustand der Straßen erläuterte Bürgermeister Erwin Karg am Beispiel von „Auf der Halde“. Dort habe es in den 1980er-Jahren eine Spritzteerung gegeben. Der Schmutzwasserkanal befinde sich laut Befahrung in einem guten Zustand, das Regenwasser werde aufgefangen und abgeleitet. Sollten die Anlieger auf der Westseite, deren Grundstücke gleichzeitig auch an der Weldener Straße liegen, bereits zu deren Ausbau herangezogen worden sein, müssten sie nur noch zwei Drittel der Erschließungsbeiträge bezahlen. Dies bezweifle er aber, da es sich seinerzeit noch um eine Kreisstraße gehandelt habe, für die keine Beiträge zu leisten waren, meinte Karg. Mit herangezogen werden auch die drei unbebauten Grundstücke. Anders sei die Situation im nördlichen Abschnitt des Eschenweges, an dem Erwin Karg selbst wohnt. Dort müsse zusätzlich der Kanal erneuert werden.
In Welden werde man bis zum Fischzuchtbetrieb ausbauen, jedoch würden die anliegenden Wasserflächen nicht zur Berechnung herangezogen. An der Gaststätte sollen im Rahmen der Maßnahme befestigte Parkplätze entstehen. Einen Engpass gebe es an der Kreuzung mit der Ortsdurchfahrt. Man werde versuchen, von den Eigentümern Grund zu erwerben, meinte Karg. In der Buchstraße in Leeder werden die unbebauten Grundstücke auf der Ostseite nicht zur Beitragsermittlung herangezogen. Denn die Verwaltung hatte schon im Vorfeld mit einem pro forma gestellten Bauantrag die Bebaubarkeit überprüft. Das Landratsamt verneinte diese, da die Flächen im Außenbereich lägen.
Widerspruch gegen das Vorhaben meldete in der Sitzung Dritte Bürgermeisterin Franziska Welz an. Man solle es in der momentanen Situation, in der es eine Verunsicherung wegen der Straßenbaubeiträge gebe, zurückstellen und bis zu einer Klärung der Rechtslage warten, meinte sie. Dr. Walter Reitler empfahl, den Bürgern den Sachverhalt erst einmal im Gemeindeblatt zu erläutern. In seiner Entgegnung meinte Karg, laut einem Schreiben des Innenministers werde man die Erschließungsbeiträge beibehalten. Er wolle sich auch nicht nachsagen lassen, dass er und Altbürgermeister Franz Xaver Haibl, der auf der Halde wohnt, im Gegensatz zu 95 Prozent der Hauseigentümer nicht für die Straßen gezahlt hätten.
Jeder Hauseigentümer müsse eben einmal für die Erschließung bezahlen, meinten Stephan Völk und Johannes Wolffhardt. Anton Weinholzner erinnerte an die Frist, innerhalb der man diese Erschlie- ßungsbeiträge noch erheben könne. Die Fuchstaler Satzung sieht vor, dass auf die Anlieger 90 Prozent der Kosten umgelegt werden. Sollte jemand den Betrag nicht bewältigen, könne man eine Ratenzahlung vereinbaren, wies Karg noch hin, oder bei älteren Menschen das Anwesen mit einer Sicherungshypothek belasten, sodass erst die Erben in die Tasche greifen müssten.
Das derzeit laufende Volksbegehren der Freien Wähler und der in der CSU-Klausursitzung gefasste Beschluss zielen auf die Abschaffung der Straßenbaubeiträge ab. Nicht betroffen sind davon jedoch die Erschließungsbeiträge. Sie werden beispielsweise bei der Ausweisung eines neuen Baugebietes erhoben. In Leeder und in Asch betrifft es Straßen, die noch nie erstmalig endgültig hergestellt und abgerechnet wurden. Zum fachgerechten Ausbau gehören laut Gemeindesatzung beispielsweise der Unterbau und die Straßenentwässerung. Bei der in der Sitzung angesprochenen Frist handelt es sich um die 2016 in Kraft getretene Regelung, dass ab April 2021 Erschließungsbeiträge für diese Straßen, mit deren Bau schon vor 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr erhoben werden könnten.
Anders ist die Situation in den Straßen wie etwa dem Blumen- und Gartenweg in Asch, die früher schon einmal endgültig hergestellt und abgerechnet worden waren. Dort ist schon länger die Sanierung des Kanals und die Erneuerung der Fahrbahndecke geplant. Dafür hätten Straßenausbaubeiträge bezahlt werden müssen. Die Gemeinde hat die Baumaßnahme jetzt bis zur Klärung der künftigen Finanzierung der Straßenbaubeiträge zurückgestellt.
Welz will abwarten, bis sich die Rechtslage klärt