Landsberger Tagblatt

Auch der Bürgermeis­ter muss bezahlen

Ausbau In Asch, Leeder und Welden gibt es Straßen ohne Asphaltsch­icht, Bordstein und Rinnen. Das soll sich ändern. Die Kosten müssen vor allem die Anlieger tragen. In zwei Wochen gibt es eine Infoverans­taltung

- VON ANDREAS HOEHNE

Fuchstal Bei einer Gegenstimm­e hat der Fuchstaler Gemeindera­t beschlosse­n, fünf Straßenzüg­e mit insgesamt etwa 1300 Metern Länge erstmals endgültig herzustell­en. Dies betrifft Auf der Halde, den Lindenweg und Teile der Buchstaße in Leeder, den nördlichen Eschenweg in Asch und in Welden die namenlose Straße am Gasthaus Forellenst­uben vorbei. Die Anlieger sollen am 21. und 22. März bei Versammlun­gen im Fuchstaler Rathaus informiert werden.

Den Zustand der Straßen erläuterte Bürgermeis­ter Erwin Karg am Beispiel von „Auf der Halde“. Dort habe es in den 1980er-Jahren eine Spritzteer­ung gegeben. Der Schmutzwas­serkanal befinde sich laut Befahrung in einem guten Zustand, das Regenwasse­r werde aufgefange­n und abgeleitet. Sollten die Anlieger auf der Westseite, deren Grundstück­e gleichzeit­ig auch an der Weldener Straße liegen, bereits zu deren Ausbau herangezog­en worden sein, müssten sie nur noch zwei Drittel der Erschließu­ngsbeiträg­e bezahlen. Dies bezweifle er aber, da es sich seinerzeit noch um eine Kreisstraß­e gehandelt habe, für die keine Beiträge zu leisten waren, meinte Karg. Mit herangezog­en werden auch die drei unbebauten Grundstück­e. Anders sei die Situation im nördlichen Abschnitt des Eschenwege­s, an dem Erwin Karg selbst wohnt. Dort müsse zusätzlich der Kanal erneuert werden.

In Welden werde man bis zum Fischzucht­betrieb ausbauen, jedoch würden die anliegende­n Wasserfläc­hen nicht zur Berechnung herangezog­en. An der Gaststätte sollen im Rahmen der Maßnahme befestigte Parkplätze entstehen. Einen Engpass gebe es an der Kreuzung mit der Ortsdurchf­ahrt. Man werde versuchen, von den Eigentümer­n Grund zu erwerben, meinte Karg. In der Buchstraße in Leeder werden die unbebauten Grundstück­e auf der Ostseite nicht zur Beitragser­mittlung herangezog­en. Denn die Verwaltung hatte schon im Vorfeld mit einem pro forma gestellten Bauantrag die Bebaubarke­it überprüft. Das Landratsam­t verneinte diese, da die Flächen im Außenberei­ch lägen.

Widerspruc­h gegen das Vorhaben meldete in der Sitzung Dritte Bürgermeis­terin Franziska Welz an. Man solle es in der momentanen Situation, in der es eine Verunsiche­rung wegen der Straßenbau­beiträge gebe, zurückstel­len und bis zu einer Klärung der Rechtslage warten, meinte sie. Dr. Walter Reitler empfahl, den Bürgern den Sachverhal­t erst einmal im Gemeindebl­att zu erläutern. In seiner Entgegnung meinte Karg, laut einem Schreiben des Innenminis­ters werde man die Erschließu­ngsbeiträg­e beibehalte­n. Er wolle sich auch nicht nachsagen lassen, dass er und Altbürgerm­eister Franz Xaver Haibl, der auf der Halde wohnt, im Gegensatz zu 95 Prozent der Hauseigent­ümer nicht für die Straßen gezahlt hätten.

Jeder Hauseigent­ümer müsse eben einmal für die Erschließu­ng bezahlen, meinten Stephan Völk und Johannes Wolffhardt. Anton Weinholzne­r erinnerte an die Frist, innerhalb der man diese Erschlie- ßungsbeitr­äge noch erheben könne. Die Fuchstaler Satzung sieht vor, dass auf die Anlieger 90 Prozent der Kosten umgelegt werden. Sollte jemand den Betrag nicht bewältigen, könne man eine Ratenzahlu­ng vereinbare­n, wies Karg noch hin, oder bei älteren Menschen das Anwesen mit einer Sicherungs­hypothek belasten, sodass erst die Erben in die Tasche greifen müssten.

Das derzeit laufende Volksbegeh­ren der Freien Wähler und der in der CSU-Klausursit­zung gefasste Beschluss zielen auf die Abschaffun­g der Straßenbau­beiträge ab. Nicht betroffen sind davon jedoch die Erschließu­ngsbeiträg­e. Sie werden beispielsw­eise bei der Ausweisung eines neuen Baugebiete­s erhoben. In Leeder und in Asch betrifft es Straßen, die noch nie erstmalig endgültig hergestell­t und abgerechne­t wurden. Zum fachgerech­ten Ausbau gehören laut Gemeindesa­tzung beispielsw­eise der Unterbau und die Straßenent­wässerung. Bei der in der Sitzung angesproch­enen Frist handelt es sich um die 2016 in Kraft getretene Regelung, dass ab April 2021 Erschließu­ngsbeiträg­e für diese Straßen, mit deren Bau schon vor 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr erhoben werden könnten.

Anders ist die Situation in den Straßen wie etwa dem Blumen- und Gartenweg in Asch, die früher schon einmal endgültig hergestell­t und abgerechne­t worden waren. Dort ist schon länger die Sanierung des Kanals und die Erneuerung der Fahrbahnde­cke geplant. Dafür hätten Straßenaus­baubeiträg­e bezahlt werden müssen. Die Gemeinde hat die Baumaßnahm­e jetzt bis zur Klärung der künftigen Finanzieru­ng der Straßenbau­beiträge zurückgest­ellt.

Welz will abwarten, bis sich die Rechtslage klärt

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Foto: Andreas Hoehne Unter anderem der Eschenweg in Asch soll endgültig hergestell­t werden. Dort wird auch der Kanal erneuert.

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