Wohin mit dem Mobilfunkmasten?
Beratung Die Telekom sucht einen Standort in Obermeitingen. Wer ins neue Baugebiet darf
Obermeitingen Zwei große Themen beherrschten die jüngste Gemeinderatssitzung in Obermeitingen und lockten auch zahlreiche Zuhörer in den Sitzungssaal: Die Suche nach einem Mobilfunkstandort und die Richtlinien für die vergünstigte Vergabe von Grundstücken im neuen Baugebiet Ost II.
Wie bereits berichtet, war die Deutsche Telekom an die Gemeinde Obermeitingen herangetreten mit der Bitte sich an der Mobilfunkstand ortsuche im Zentrum des Ortes zu beteiligen. In der Januarsitzung schlug der Gemeinderat das Feuerwehrhaus und alternativ den Feststadel sowie einen Standort neben dem Wertstoffhof am Ortsrand vor.
Nun präsentierte Erwin Walch von der Deutschen Telekom Technik dem Gremium die Ergebnisse der technischen Prüfung dieser Standortoptionen. Am Wertstoffhof müsste ein 30 Meter hoher Mast aufgestellt werden. Diese Lösung sei sehr teuer und das Ortszentrum wäre schlecht versorgt, so das Fazit der Telekom. „Für uns käme ein Standort auf dem Dach des Feuerwehrhauses in Betracht“, sagte Walch. Das Dach des Feststadels sei eher kritisch wegen der Statik.
Die Gemeinderäte Clemens Weihmayer (CSU) und Mathias Dießner (UBL) gaben zu bedenken, dass die Strahlenbelastung mitten im Ort ein sensibles Thema sei. Die Telekom rechnet mit Immissionen von zehn bis 15 Prozent des Grenzwertes. „Wenn sich die Gemeinde zurückzieht, suchen wir Privatleute“, sagte Walch. Für die Aufstellung einer Mobilfunkantenne zahlt die Telekom eine jährliche Miete. „Da haben wir auf jeden Fall noch Diskussionsbedarf“, erklärte Bürgermeister Erwin Losert (CSU). So fällte das Gremium noch keine Entscheidung.
Im neuen Baugebiet Ost II wird die Gemeinde zum ersten Mal alle Grundstücke nach neuen, europarechtskonformen Richtlinien vergeben. „Wichtig ist die Transparenz, nach welchen Kriterien wir die Plätze vergeben werden“, sagte Bürgermeister Losert. Die Gemeinde will insbesondere jungen Familien Baugrundstücke zu einem ermäßigten Preis anbieten. Dieser beträgt 200 Euro pro Quadratmeter.
In ihren Richtlinien gibt die Gemeinde zum einen vor, wer einen Antrag stellen kann. Zum Beispiel nur Volljährige, die verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, und Alleinstehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Zu beachten ist eine Vermögensgrenze von maximal 160000 Euro und ein maximales Jahreseinkommen. Das sei von der EU so gefordert. Erfüllen die Bewerber die Voraussetzungen, werden Punkte für Jahre der Ortsansässigkeit, Kinder und Schwerbehinderung ab 60 Prozent vergeben.
Auch sind einige Bedingungen an den Grundstückskauf geknüpft. Die Gemeinde wird die Richtlinien bis 19. März veröffentlichen. Dann beginnt die sechswöchige Bewerbungsfrist für das erste Vergabeverfahren für sieben Grundstücke in Ost II und einen letzten Bauplatz in Süd V bis zum 30. April.