Den Kelten auf der Spur
Grabung Kreisheimatpfleger Dr. Bernd Steidl hat auf einem Feld bei Penzing das Hügelgrab eines Anführers freigelegt. Gefunden hat er Scherben von unterschiedlichen Gefäßen. Jetzt will er wissen, was sich darin befunden hat
Penzing „Hier die schwarze Verfärbung, das ist die Grabkammer“. 4,50 auf 2,70 Meter misst das schwarze Karree der Grabkammer eines Keltenhäuptlings, der hier vor fast 3000 Jahren zwischen Penzing und Oberbergen in einem Grabhügel bestattet wurde. Wie berichtet hat Kreisheimatpfleger Dr. Bernd Steidl auf der Ackerfläche Scherben gefunden und daraufhin eine Rettungsgrabung veranlasst. „Die Scherben gehören zu diesen Gefäßen.“Steidl zeigt auf deutlich erkennbare runde Formen an der Ostseite des einstigen Hügelgrabes.
Neun Stück sind es, Schwanenhalsgefäße und drei Schalen befanden sich in der Kammer. In den vergangenen Tagen haben der Archäologe und seine Helfer zuerst die Ackererde bis zur Pflugsohle abgetragen und dann vorsichtig mit der Kelle die Überreste des Grabes freigelegt, „es befand sich direkt unter der Pflugsohle. Ein bisschen tiefer gepflügt nach einem nassen Herbst, und alles wäre weg gewesen.“Der Leichnam wurde offensichtlich auf einem Scheiterhaufen verbrannt und die Überreste in das Grab gegeben. „Oben auf lag das Schwert, wir haben noch weitere Teile gefunden, sogar die Holzmaserung des einstigen Griffs ist noch erkennbar.“
Die Dinge seien wesentlich besser erhalten als gedacht, freut sich Steidl. Freilich waren sie vor nicht allzu langer Zeit vermutlich noch besser erhalten, denn es ist offensichtlich noch kein Menschenalter her, seit der Hügel abgetragen wurde. Während der Ausgrabung erhielt Steidl Besuch eines alten Penzingers, der sich erinnern konnte, als Kind hier auf einem Hügel abgesetzt worden zu sein, wenn die Eltern auf dem Feld arbeiteten. Vermutlich sorgte die Flurbereinigung dafür, dass hier die Anhebung beseitigt wurde, mutmaßt Steidl, mögli- cherweise habe man nicht gewusst, dass es sich um ein Grab handelt.
Eine normale Bodenbearbeitung mit dem Pflug darf laut Auskunft von Hartmut Neupert erfolgen, das sei ja keine gezielte Grabung. Wer jedoch wissentlich bei Bodendenkmälern graben oder Erdarbeiten vornehmen will, müsse eine Erlaubnis einholen, zitiert der Leiter der Bauverwaltung im Landratsamt das bayerische Denkmalschutzgesetz: „Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn dies zum Schutz des Bodendenkmals erfordenn derlich ist.“Ein Landwirt, der eine Wiese, auf der sich ein Grabhügel befindet, umbrechen und zum Acker machen will, müsse sich dafür eine Erlaubnis holen. An einen direkten Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz kann sich Neupert nicht erinnern.
Steidl setzt darauf, dass an Archäologie Interessierte in den Dörfern mitbekommen, was mit den Flächen, auf denen Bodenschätze vermutet werden, passiert. So wie er selbst auf die Scherben auf dem Acker aufmerksam wurde und dann auch über die Geländerelief-Funktion des Bayernatlas noch weitere Grabhügelformationen nicht weit entfernt entdeckte.
Einst bedrohten nicht nur Pflugscharen die keltischen Überreste, Grabräuberei sei in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert fast ein Volkssport gewesen: „Man ging zum Grabhügelstechen, hieß es.“
Schwert, Gefäße und die Verzierungen
Grabhügel stechen war einst ein Volkssport
eines Pferdegeschirrs, die im Grab gefunden wurden, gehören nun zu 50 Prozent dem Landkreis, da der Kreisheimatpfleger der Finder war, wie Steidl erläutert. Die andere Hälfte gehöre dem Eigentümer. Noch ist offen, was mit den Exponaten passiert.
Steidl datiert das Grab auf die „ältere Hallstattzeit“, das heißt das 8. bis 7. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung. Er will auch herausfinden, was in den Gefäßen war – vermutlich Speis und Trank, die dem Verstorbenen fürs Festmahl im Jenseits mitgegeben wurden. Eine Gaschromatografie von minimalen Resten könnte darüber Auskunft geben. Doch dazu dürften die Gefäße nicht mit Plastik in Berührung kommen. Mittels Gipsbinde werden die Keramikscherben zusammengehalten.