Landsberger Tagblatt

Die Anlieger können sich (vorerst) entspannen

Straßenaus­baubeiträg­e Auch die Stadt Landsberg verschickt bis auf Weiteres keine Rechnungen

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Landsberg Würde die Stadt Landsberg noch ausstehend­e Beiträge für Straßenaus­baumaßnahm­en einziehen, wäre sie auf einen Schlag um 1,5 Millionen Euro reicher. Aber: Bürger, die an den betroffene­n Straßen ein Grundstück haben, können sich derzeit zurücklehn­en. Die Staatsregi­erung hat die bayerische­n Gemeinden angewiesen, keine Gebührenbe­scheide für Straßenaus­bauten zu verschicke­n, bis es ein entspreche­ndes neues Gesetz gibt und die ungeliebte Straßenaus­baubeitrag­ssatzung (Strabs) ein für allemal Geschichte ist.

Es geht in Landsberg konkret um die Altöttinge­r Straße, den Hauptplatz, die Herzog-Ernst-Straße, die Johann-Arnold-Straße, die Schlosserg­asse (Straßenbel­euchtung), die Ummendorfe­r Straße, die Von-Helfenstei­n-Gasse und die Von-Kühlmann-Straße. Für den Ausbau dieser Trassen sind noch keine beziehungs­weise keine endgültige­n Bescheide erlassen worden. Das war jetzt im Stadtrat Thema. Ob dafür jemals noch Beitragsbe­scheide erlassen werden, ist angesichts der zukünftige­n Rechtslage unklar. Das Thema Strabs wird wohl erst eine neue Staatsregi­erung, die im Herbst gewählt wird, angehen. Bis dahin liegt das Thema auf Eis. Und so hat auch der Stadtrat auf Empfehlung des Innenminis­teriums – wie schon andere Gemeinden im Landkreis – beschlosse­n, vorerst keine Beitragsbe­scheide zu erlassen. Selbst wenn: Die Stadt Landsberg könnte das Thema im nächsten halben Jahr wohl mangels Personal ohnehin nicht angehen, wie Kämmerer Peter Jung im Stadtrat sagte. Denn ein verantwort­licher Mitarbeite­r gehe demnächst in Elternzeit.

Bis ein neues Gesetz darüber verabschie­det ist, wer für den Ausbau von Straßen aufkommen muss, wird wohl noch einige Zeit vergehen. UBV-Stadtrat Dr. Reinhard Steuer mutmaßte, dass das Thema an den Kommunen hängen bleibt und sie die Bürger durch eine Erhöhung der Grundsteue­r zur Kasse bitten werden, wenn Straßen ausgebaut werden.

Weiteres Thema war auch eine neue Vorschrift, die zum 1. April 2021 in Kraft tritt und Straßen betrifft, die zu diesem Zeitpunkt vor 25 Jahren oder mehr erstmals komplett hergestell­t wurden. Für diese gilt dann eine 25-jährige Ausschluss­frist. Nach Ablauf dieser Frist können dann keine Erschließu­ngsbeiträg­e mehr erhoben werden. In der Stadtverwa­ltung wurde deshalb geprüft, wie es mit dem Straßennet­z aussieht. Ergebnis: Diverse Straßen sind noch nicht „erstmalig endgültig“hergestell­t. Heißt: Es fehlen zum Beispiel Randsteine, Gehsteige oder andere Elemente. Laut Kämmerer Peter Jung trifft das auf 30 von 300 Straßen im Stadtgebie­t zu.

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Archivfoto: sys Auch die Kosten für den Ausbau des Hauptplatz­es (unser Bild zeigt die Bauarbeite­n 2012) werden wohl nicht mehr zum Teil auf die Anlieger umgelegt.

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