Die Anlieger können sich (vorerst) entspannen
Straßenausbaubeiträge Auch die Stadt Landsberg verschickt bis auf Weiteres keine Rechnungen
Landsberg Würde die Stadt Landsberg noch ausstehende Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen einziehen, wäre sie auf einen Schlag um 1,5 Millionen Euro reicher. Aber: Bürger, die an den betroffenen Straßen ein Grundstück haben, können sich derzeit zurücklehnen. Die Staatsregierung hat die bayerischen Gemeinden angewiesen, keine Gebührenbescheide für Straßenausbauten zu verschicken, bis es ein entsprechendes neues Gesetz gibt und die ungeliebte Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ein für allemal Geschichte ist.
Es geht in Landsberg konkret um die Altöttinger Straße, den Hauptplatz, die Herzog-Ernst-Straße, die Johann-Arnold-Straße, die Schlossergasse (Straßenbeleuchtung), die Ummendorfer Straße, die Von-Helfenstein-Gasse und die Von-Kühlmann-Straße. Für den Ausbau dieser Trassen sind noch keine beziehungsweise keine endgültigen Bescheide erlassen worden. Das war jetzt im Stadtrat Thema. Ob dafür jemals noch Beitragsbescheide erlassen werden, ist angesichts der zukünftigen Rechtslage unklar. Das Thema Strabs wird wohl erst eine neue Staatsregierung, die im Herbst gewählt wird, angehen. Bis dahin liegt das Thema auf Eis. Und so hat auch der Stadtrat auf Empfehlung des Innenministeriums – wie schon andere Gemeinden im Landkreis – beschlossen, vorerst keine Beitragsbescheide zu erlassen. Selbst wenn: Die Stadt Landsberg könnte das Thema im nächsten halben Jahr wohl mangels Personal ohnehin nicht angehen, wie Kämmerer Peter Jung im Stadtrat sagte. Denn ein verantwortlicher Mitarbeiter gehe demnächst in Elternzeit.
Bis ein neues Gesetz darüber verabschiedet ist, wer für den Ausbau von Straßen aufkommen muss, wird wohl noch einige Zeit vergehen. UBV-Stadtrat Dr. Reinhard Steuer mutmaßte, dass das Thema an den Kommunen hängen bleibt und sie die Bürger durch eine Erhöhung der Grundsteuer zur Kasse bitten werden, wenn Straßen ausgebaut werden.
Weiteres Thema war auch eine neue Vorschrift, die zum 1. April 2021 in Kraft tritt und Straßen betrifft, die zu diesem Zeitpunkt vor 25 Jahren oder mehr erstmals komplett hergestellt wurden. Für diese gilt dann eine 25-jährige Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist können dann keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. In der Stadtverwaltung wurde deshalb geprüft, wie es mit dem Straßennetz aussieht. Ergebnis: Diverse Straßen sind noch nicht „erstmalig endgültig“hergestellt. Heißt: Es fehlen zum Beispiel Randsteine, Gehsteige oder andere Elemente. Laut Kämmerer Peter Jung trifft das auf 30 von 300 Straßen im Stadtgebiet zu.