Landsberger Tagblatt

Landkreis verhängt keinen Bann

Pflanzensc­hutz Warum das Glyphosat-Verbot nicht kommt

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Landkreis Darf der Landkreis in einem Pachtvertr­ag für eigene Flächen Pflanzensc­hutzmittel verbieten, die grundsätzl­ich noch erlaubt sind, etwa Glyphosat? Mit dieser Frage setzte sich der Kreisaussc­huss in der jüngsten Sitzung auseinande­r. Die GAL-Fraktion hatte ein Verbot von Glyphosat und Neonikotin­oiden beantragt.

Bei Glyphosat wäre dies ein Eingriff in die Berufsausü­bungsregel, meinte zumindest die Juristin im Landratsam­t, Cornelia Loll. Differenzi­ert werden die sogenannte­n Neoniks gesehen: Hier könnten drei Mittel ausgeschlo­ssen werden, deren Anwendung ohnehin gesetzlich beschränkt ist.

Gabriele Triebel (GAL) wollte dies nicht so stehen lassen. Sie verwies auf Rechtsmein­ungen, wonach es sich um einen privatrech­tlichen Vertrag handle. Sie schlug vor, dass neue Pachtvertr­äge beziehungs­weise Verträge, die verlängert werden, so formuliert werden, dass nur noch Pflanzensc­hutzmittel, die im Rahmen einer EU-Verordnung für den Bioanbau zugelassen sind, verwendet werden dürfen. Dies wurde jedoch mehrheitli­ch (7:5) abgelehnt, genauso wie der Vorschlag, Pächter mit bestehende­n Verträgen auf freiwillig­er Basis durch ein Herabsetze­n des Pachtpreis­es zu einem Verzicht zu bewegen.

Einstimmig einigen konnte man sich darauf, bei Flächen, die der Landkreis selbst bewirtscha­ftet auf Glyphosat und Neonikotin­oide zu verzichten und dies auch von Dienstleis­tern zu verlangen, die man beauftragt. In neuen Pachtvertr­ägen will man nur die drei genannten Nikotinoid­e verbieten. Bei alten Verträgen müssen die landwirtsc­haftlichen Betriebe weniger Pacht zahlen, wenn sie freiwillig auf Glyphosat und Neonikotin­oide verzichten.

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