Landkreis verhängt keinen Bann
Pflanzenschutz Warum das Glyphosat-Verbot nicht kommt
Landkreis Darf der Landkreis in einem Pachtvertrag für eigene Flächen Pflanzenschutzmittel verbieten, die grundsätzlich noch erlaubt sind, etwa Glyphosat? Mit dieser Frage setzte sich der Kreisausschuss in der jüngsten Sitzung auseinander. Die GAL-Fraktion hatte ein Verbot von Glyphosat und Neonikotinoiden beantragt.
Bei Glyphosat wäre dies ein Eingriff in die Berufsausübungsregel, meinte zumindest die Juristin im Landratsamt, Cornelia Loll. Differenziert werden die sogenannten Neoniks gesehen: Hier könnten drei Mittel ausgeschlossen werden, deren Anwendung ohnehin gesetzlich beschränkt ist.
Gabriele Triebel (GAL) wollte dies nicht so stehen lassen. Sie verwies auf Rechtsmeinungen, wonach es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handle. Sie schlug vor, dass neue Pachtverträge beziehungsweise Verträge, die verlängert werden, so formuliert werden, dass nur noch Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen einer EU-Verordnung für den Bioanbau zugelassen sind, verwendet werden dürfen. Dies wurde jedoch mehrheitlich (7:5) abgelehnt, genauso wie der Vorschlag, Pächter mit bestehenden Verträgen auf freiwilliger Basis durch ein Herabsetzen des Pachtpreises zu einem Verzicht zu bewegen.
Einstimmig einigen konnte man sich darauf, bei Flächen, die der Landkreis selbst bewirtschaftet auf Glyphosat und Neonikotinoide zu verzichten und dies auch von Dienstleistern zu verlangen, die man beauftragt. In neuen Pachtverträgen will man nur die drei genannten Nikotinoide verbieten. Bei alten Verträgen müssen die landwirtschaftlichen Betriebe weniger Pacht zahlen, wenn sie freiwillig auf Glyphosat und Neonikotinoide verzichten.