Landsberger Tagblatt

Wer bekommt den Bonus?

Bauplätze In Finning ist jetzt festgelegt, wer auf günstigere Grundstück­e hoffen darf

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Finning Bereits seit Juli vergangene­n Jahres beschäftig­t sich der Gemeindera­t Finning mit dem Thema Einheimisc­hen-Richtlinie für die Vergabe vergünstig­ter Bauplätze an weniger und durchschni­ttlich begütete Personen, früher unter dem Namen Einheimisc­hen-Modell bekannt. Diese muss nun mit der neuen EURichtlin­ie konform gehen.

Gewünscht hatten sich die Gemeinderä­te einen Bonus für Bauwerber, die ehrenamtli­ch arbeiten. Dazu hatte man in einer früheren Sitzung vorgesehen, dass sich die ehrenamtli­che Tätigkeit nur auf Finning beziehen sollte. Bürgermeis­ter Sigfried Weißenbach erläuterte jetzt die Bedenken der Verwaltung, dass es keine Einzelfall­entscheidu­ngen geben darf. Alle Kriterien müssten vorab feststehen. Mit dieser Aufgabe tat sich der Gemeindera­t schwer. Deshalb entschloss man sich, keine Punkte für ein Ehrenamt zu vergeben. Bei Punkteglei­chheit der Bewerber soll, nach der Anzahl der Kinder, künftig die Zeit, die diese in Finning verbracht haben, herangezog­en werden.

Herrscht Punkteglei­chstand unter den Bewerbern, entscheide­t das Los. Die Hälfte der möglichen Punkte könne für Ortsansäss­igkeit vergeben werden.

Hier sind maximal fünf Jahre zulässig. Für Bewerber, die noch nicht so lange im Ort wohnen, gibt es weniger Punkte. An Vermögenso­bergrenze wurden 150000 Euro als Gesamtverm­ögen angesetzt. Wenn der Bewerber ein Haus oder ein bebaubares Grundstück hat, muss er dieses binnen Jahresfris­t verkaufen. An Einkommens­grenzen wurde 45 000 Euro Jahreseink­ommen für Alleinsteh­ende und 90000 Euro bei Paaren festgesetz­t, die nachzuweis­en sind. Haben die Bewerber Kinder, steigt die Grenze jeweils um 7000 Euro pro Kind. Auch Finninger, die derzeit nicht in Finning leben, können sich bewerben, wenn sie mindestens 15 Jahre dort gemeldet waren und vor weniger als acht Jahren weggezogen sind.

Die zu vergebenen Grundstück­e werden von der Gemeinde zugewiesen. Wie viele und zu welchem Preis die 19 Grundstück­e im künftigen Baugebiet Kreuzberg II an Einheimisc­he verkauft werden, hat der Gemeindera­t noch nicht festgelegt. Auch die vorangeste­llte nicht öffentlich­e Sitzung brachte kein Ergebnis, so Weißenbach. Festgelegt wird auch, dass diejenigen, die den Zuschlag bekommen, zehn Jahre das Haus selbst bewohnen müssen. Einstimmig votierte der Gemeindera­t für die Bewerbervo­raussetzun­gen und die Vergaberic­htlinien, die ausführlic­h auf der Homepage der Gemeinde veröffentl­icht werden.

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