Marktgemeinde bestreitet Hausfriedensbruch
Modernisierung Das Wasserablesen mit Funktechnik sorgt weiterhin für Unruhe in Dießen. Jetzt meldet sich die Verwaltung zu Wort
Dießen Das Wasserablesen per Funktechnik sorgt für Kritik – nicht nur bei den Bürgern, auch der Markt Dießen beschwert sich jetzt. Allerdings über die Kritiker. Geschäftsstellenleiter Karl-Heinz Springer widerspricht der Darstellung von Christian Böge. Dabei geht es ihm vor allem um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. „Das ist nicht wahr“, so Springer. „Kein Mitarbeiter der Marktgemeinde hat sich je widerrechtlich Zutritt zum Haus der Böges verschafft.“
Zum Hintergrund: Der Einbau von digitalen Wasserzählern läuft in der Marktgemeinde Dießen seit einiger Zeit. Von den rund 6000 Zählern sind laut Karl-Heinz Springer bereits zwei Drittel umgerüstet. Auch die Wasserabgabesatzung der Gemeinde wurde der neuen Technik angepasst (LT berichtete).
Diese Technik sorgt bei einigen Bürgern aber auch für Kritik: Sie fürchten noch mehr Strahlung und sehen zudem die Gefahr, durch den ständigen Funkverkehr ausspioniert zu werden. Christian Böge aus Dießen ist einer dieser Kritiker – er warf der Gemeinde auch vor, dass sie die Ausfahrt des Grundstückes komplett blockiert habe, um den Zugang zum Grundstück zu erzwingen. Die Vorwürfe „der IPERL funkt alle 15 Sekunden den Zählerstand unverschlüsselt“und „zur In- stallation ist die Gemeinde in unserer Abwesenheit ins Haus eingedrungen“seien schlichtweg falsch, antwortet jetzt Springer. Man unterstelle im zweiten Vorwurf der Marktgemeinde zusätzlich eindeutig ein strafrechtlich relevantes Vergehen, gegen das man sich, so Springer, in aller Entschiedenheit verwahre.
Kein einziger Mitarbeiter des Marktes oder eines vom Markt beauftragten Unternehmers habe sich jemals widerrechtlich Zutritt ins Haus der Familie Böge verschafft, schon gar nicht in Abwesenheit der Familie, so Springer. Zur Behauptung, dass der Zähler unverschlüsselt den Zählerstand sendet, fügt Springer hinzu: „Das ist auch nicht korrekt. Der Zähler funkt nach Angaben des Herstellers alle 15 Sekunden sowohl die Zählernummer als auch den Zählerstand mit einer „AES-Verschlüsselung von 128 Bit“.
Die Wasserzähler seien Eigentum des Marktes. Welche Zähler verbaut werden, sei deshalb einzig die Entscheidung des Wasserversorgers beziehungsweise der Marktgemeinde. „Der Markt Dießen am Ammersee verbaut, wie viele andere Wasserversorger auch, Funkwasserzähler, und das bereits seit 2015“, informiert Springer. Springer weiter: „Erst im vergangenen Jahr wurde bei Funkwasserzählern ein datenschutzrechtliches Problem erkannt, das im Übrigen offenbar für Gasund Stromzähler nicht gilt.“
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern sowie der Bayerische Gemeindetag haben sich deshalb darauf verständigt, dass die Wasserabgabesatzungen um ein Widerspruchsrecht anzupassen sind. Damit wollen sie den vom Datenschutzbeauftragten geäußerten Bedenken Rechnung tragen, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen sei. Das heißt, dass Bürger dem Einbau von Funkzählern widersprechen können. Der Marktgemeinderat Dießen habe deshalb im Februar 2018 die Wasserabgabesatzung entsprechend angepasst.
Wie geht die Gemeinde mit diesen Widersprüchen um? „Widersprüchen wird derart begegnet, dass die Funkfunktion von uns umgehend abgestellt wird“, so Springer. Diese Praxis wurde vom Markt aber bisher schon so gehandhabt. Wichtig sei dabei, dass der Widerspruch vom Eigentümer eingelegt wird, und nicht vom Mieter, so Springer weiter. Nach seinem Wissen sei Christian Böge aber gar nicht der Hauseigentümer und könne dies deshalb nicht machen.
Wasserzähler sind Eigentum des Marktes