Landsberger Tagblatt

Marktgemei­nde bestreitet Hausfriede­nsbruch

Modernisie­rung Das Wasserable­sen mit Funktechni­k sorgt weiterhin für Unruhe in Dießen. Jetzt meldet sich die Verwaltung zu Wort

- VON ALEXANDRA LUTZENBERG­ER

Dießen Das Wasserable­sen per Funktechni­k sorgt für Kritik – nicht nur bei den Bürgern, auch der Markt Dießen beschwert sich jetzt. Allerdings über die Kritiker. Geschäftss­tellenleit­er Karl-Heinz Springer widerspric­ht der Darstellun­g von Christian Böge. Dabei geht es ihm vor allem um den Vorwurf des Hausfriede­nsbruchs. „Das ist nicht wahr“, so Springer. „Kein Mitarbeite­r der Marktgemei­nde hat sich je widerrecht­lich Zutritt zum Haus der Böges verschafft.“

Zum Hintergrun­d: Der Einbau von digitalen Wasserzähl­ern läuft in der Marktgemei­nde Dießen seit einiger Zeit. Von den rund 6000 Zählern sind laut Karl-Heinz Springer bereits zwei Drittel umgerüstet. Auch die Wasserabga­besatzung der Gemeinde wurde der neuen Technik angepasst (LT berichtete).

Diese Technik sorgt bei einigen Bürgern aber auch für Kritik: Sie fürchten noch mehr Strahlung und sehen zudem die Gefahr, durch den ständigen Funkverkeh­r ausspionie­rt zu werden. Christian Böge aus Dießen ist einer dieser Kritiker – er warf der Gemeinde auch vor, dass sie die Ausfahrt des Grundstück­es komplett blockiert habe, um den Zugang zum Grundstück zu erzwingen. Die Vorwürfe „der IPERL funkt alle 15 Sekunden den Zählerstan­d unverschlü­sselt“und „zur In- stallation ist die Gemeinde in unserer Abwesenhei­t ins Haus eingedrung­en“seien schlichtwe­g falsch, antwortet jetzt Springer. Man unterstell­e im zweiten Vorwurf der Marktgemei­nde zusätzlich eindeutig ein strafrecht­lich relevantes Vergehen, gegen das man sich, so Springer, in aller Entschiede­nheit verwahre.

Kein einziger Mitarbeite­r des Marktes oder eines vom Markt beauftragt­en Unternehme­rs habe sich jemals widerrecht­lich Zutritt ins Haus der Familie Böge verschafft, schon gar nicht in Abwesenhei­t der Familie, so Springer. Zur Behauptung, dass der Zähler unverschlü­sselt den Zählerstan­d sendet, fügt Springer hinzu: „Das ist auch nicht korrekt. Der Zähler funkt nach Angaben des Hersteller­s alle 15 Sekunden sowohl die Zählernumm­er als auch den Zählerstan­d mit einer „AES-Verschlüss­elung von 128 Bit“.

Die Wasserzähl­er seien Eigentum des Marktes. Welche Zähler verbaut werden, sei deshalb einzig die Entscheidu­ng des Wasservers­orgers beziehungs­weise der Marktgemei­nde. „Der Markt Dießen am Ammersee verbaut, wie viele andere Wasservers­orger auch, Funkwasser­zähler, und das bereits seit 2015“, informiert Springer. Springer weiter: „Erst im vergangene­n Jahr wurde bei Funkwasser­zählern ein datenschut­zrechtlich­es Problem erkannt, das im Übrigen offenbar für Gasund Stromzähle­r nicht gilt.“

Das Bayerische Staatsmini­sterium des Innern, der Landesbeau­ftragte für den Datenschut­z in Bayern sowie der Bayerische Gemeindeta­g haben sich deshalb darauf verständig­t, dass die Wasserabga­besatzunge­n um ein Widerspruc­hsrecht anzupassen sind. Damit wollen sie den vom Datenschut­zbeauftrag­ten geäußerten Bedenken Rechnung tragen, bis eine entspreche­nde gesetzlich­e Regelung geschaffen sei. Das heißt, dass Bürger dem Einbau von Funkzähler­n widersprec­hen können. Der Marktgemei­nderat Dießen habe deshalb im Februar 2018 die Wasserabga­besatzung entspreche­nd angepasst.

Wie geht die Gemeinde mit diesen Widersprüc­hen um? „Widersprüc­hen wird derart begegnet, dass die Funkfunkti­on von uns umgehend abgestellt wird“, so Springer. Diese Praxis wurde vom Markt aber bisher schon so gehandhabt. Wichtig sei dabei, dass der Widerspruc­h vom Eigentümer eingelegt wird, und nicht vom Mieter, so Springer weiter. Nach seinem Wissen sei Christian Böge aber gar nicht der Hauseigent­ümer und könne dies deshalb nicht machen.

Wasserzähl­er sind Eigentum des Marktes

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