Landsberger Tagblatt

Jetzt geht’s in der Wolfsgasse los

Straßenaus­bau Ein Teil wird jetzt als historisch­e Straße eingestuft. Dort müssen die Bürger voraussich­tlich nichts zahlen

- VON USCHI NAGL UND STEPHANIE

MILLONIG Dießen Der Ausbau der Wolfsgasse beginnt nach den Osterferie­n. In welchem Maße sich die Anwohner an den Kosten beteiligen müssen, ist noch unklar. Die Interessen­gemeinscha­ft Wolfsgasse (IG) moniert, dass es keine aktualisie­rte Kostenschä­tzung gäbe. Das sagte IG-Sprecher Christian Prell in einem Pressegesp­räch. Man habe deshalb in der Gemeinde angefragt, aber bisher nur unzureiche­nd Antwort erhalten.

Seit der Gemeindera­t einstimmig den Ausbau der kleinen, etwa 270 Meter langen Wohnstraße beschlosse­n hat, haben sich die Sichtweise­n auf die Sanierung geändert. Es ist nicht mehr nur von einer für die Anwohner kostenpfli­chtigen Ersterschl­ießung auszugehen. Vielmehr zieht auch das Rathaus in Betracht, dass es sich bei der Wolfsgasse zumindest zum Teil um eine historisch­e Straße handelt und hat dies auch der IG schriftlic­h mitgeteilt.

Die spannende Frage ist also, wo der historisch­e Teil der Wolfsgasse endet und ab welcher Stelle die Maßnahme als Ersterschl­ießung eingestuft wird. Denn danach richten sich die Kosten für die Bürger: Bei einer Ersterschl­ießung tragen Anlieger bei Straßen wie der Wolfsgasse 90 Prozent der Kosten. Bei einer historisch­en Straße wäre die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung (Strabs) anzuwenden. Diese Beiträge zu erheben, davon rät aber das bayerische Innenminis­terium derzeit ab. Als historisch­e Straße wird eine Ortsstraße definiert, die bei Inkrafttre­ten der Allgemeine­n Bauordnung im Jahr 1873 bereits eine abgeschlos­sene Erschließu­ngsfunktio­n nach dem damaligen Stand der Technik hatte. Nach Recherchen der IG trifft dies für die Wolfsgasse bereits seit 1810 zu. Die Gemeinde geht davon aus, dass dies nur bei einem Teil der Wolfsgasse bereits im 19. Jahrhunder­t der Fall war.

Grundsätzl­ich sei es erfreulich, sagte Prell bei dem Gespräch, dass sich die Gemeinde kurz vor Baubeginn mit dem Thema historisch­e Straße auseinande­rsetze, das von der IG bereits vor drei Jahren angesproch­en worden sei. Unbeantwor­tet seien bislang jedoch die Fragen nach dem Umgang mit der sogenannte­n „Tiefenbegr­enzung“, wonach Beiträge pro Quadratmet­er nur bis zu einer Grundstück­stiefe von 50 Metern bezahlt werden müssen.

Nach Ansicht der IG sollte die Tiefenbegr­enzung, wie in zahlreiche­n Kommunen bereits geschehen, aus der kommunalen Beitragssa­tzung gestrichen werden, da sonst Eigentümer von kleineren Grundstück­en benachteil­igt würden. Auch die Frage, ob außer dem Grundstück von Bürgermeis­ter Herbert Kirsch noch ein benachbart­es Grundstück im Außenberei­ch liegt, müsse geklärt werden. Da Grund- stücke im Außenberei­ch keinen Erschließu­ngsbeitrag zahlen müssen, könnten dadurch Mehrkosten auf die übrigen Anwohner entfallen „Eigentlich hätten wir erwartet“, so Prell, „dass mit den Bauarbeite­n erst begonnen wird, wenn all diese Punkte sauber geklärt und die Kostenbere­chnungen abgeschlos­sen sind.“Derzeit hat die Gemeinde für den Ausbau der Wolfsgasse 450 000 Euro in den Haushalt eingestell­t, es wird mit Einnahmen von 350 000 Euro gerechnet. Eine Budgetieru­ng, die nach Ansicht der IG nicht mehr den neuesten Ansätzen entspricht. „Einige Anlieger werden möglicherw­eise gar nichts bezahlen müssen, andere werden durch die Verschiebu­ngen komplett andere Kalkulatio­nen auf dem Tisch haben.“Grundsätzl­ich sei es die von der Gemeinde gewollte Ausbauvari­ante, die teuer werde. Die Anwohner der „schnuckeli­gen Wolfsgasse“hätten sich gerne mit einer weniger aufwendige­n Lösung, mit weniger Versiegelu­ng und mehr Grün zufriedeng­egeben, betont Prell. Und die Öffentlich­keit sollte nach Ansicht der IG darüber informiert werden, dass wegen der fehlenden Straßenaus­baubeiträg­e womöglich die Gemeinde einen erhebliche­n Teil der Kosten übernehmen muss.

Im Rathaus ist man da anderer Meinung: Geschäftss­tellenleit­er Karl-Heinz Springer weist daraufhin, dass sich die Gemeinde wegen der Abrechnung sowohl mit dem Landratsam­t als auch mit einer Fachanwalt­skanzlei in Abstimmung befinde. Derzeitige­r Kenntnisst­and sei, dass die auf den historisch­en

Bei einer Ersterschl­ießung zahlen die Anlieger fast alles

Die Gemeinde will den Frei staat in die Pflicht nehmen

Teil entfallend­en Baukosten aus den Gesamtbauk­osten herauszure­chnen sind, da für diese Kosten vermutlich der Staat aufzukomme­n habe. Anlieger an diesem Bauabschni­tt hätten damit nach derzeitige­m Kenntnisst­and auch keine Ausbaukost­en zu tragen.

Wie geht es jetzt weiter? Die Wolfsgasse ab der Kreuzung zur Schatzberg­straße und die Straße Am Winkelsteg sind ab 9. April für den Kraftfahrz­eugverkehr gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Schatzberg­straße und „Am Martinsfel­d“. Die Arbeiten erstrecken sich vom Abzweig der Schatzberg­straße bis zur Einmündung „Am Martinsfel­d“. Die Baustelle wird voraussich­tlich am Mittwoch, 4. April eingericht­et. Die Wolfsgasse bleibt für den Anliegerve­rkehr stets bis zur Baustelle befahrbar. Bei dem Ausbau werden die Wasservers­orgungslei­tungen erneuert und eine bisher fehlende Straßenent­wässerung eingebaut. Gleichzeit­ig werden Leerrohre für den Breitbanda­usbau verlegt und die Wasserhaus­anschlüsse im öffentlich­en beziehungs­weise privaten Bereich erneuert, soweit sie nicht de m anerkannte­n Stand der Technik entspreche­n. Die Baumaßnahm­en sollen bis Ende August 2018 abgeschlos­sen sein.

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Foto: Stephanie Millonig Die Halteverbo­tsschilder stehen schon: Jetzt beginnen die Arbeiten in der Wolfsgasse. Welche Kosten die Anwohner treffen, ist noch offen.

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