Jetzt geht’s in der Wolfsgasse los
Straßenausbau Ein Teil wird jetzt als historische Straße eingestuft. Dort müssen die Bürger voraussichtlich nichts zahlen
MILLONIG Dießen Der Ausbau der Wolfsgasse beginnt nach den Osterferien. In welchem Maße sich die Anwohner an den Kosten beteiligen müssen, ist noch unklar. Die Interessengemeinschaft Wolfsgasse (IG) moniert, dass es keine aktualisierte Kostenschätzung gäbe. Das sagte IG-Sprecher Christian Prell in einem Pressegespräch. Man habe deshalb in der Gemeinde angefragt, aber bisher nur unzureichend Antwort erhalten.
Seit der Gemeinderat einstimmig den Ausbau der kleinen, etwa 270 Meter langen Wohnstraße beschlossen hat, haben sich die Sichtweisen auf die Sanierung geändert. Es ist nicht mehr nur von einer für die Anwohner kostenpflichtigen Ersterschließung auszugehen. Vielmehr zieht auch das Rathaus in Betracht, dass es sich bei der Wolfsgasse zumindest zum Teil um eine historische Straße handelt und hat dies auch der IG schriftlich mitgeteilt.
Die spannende Frage ist also, wo der historische Teil der Wolfsgasse endet und ab welcher Stelle die Maßnahme als Ersterschließung eingestuft wird. Denn danach richten sich die Kosten für die Bürger: Bei einer Ersterschließung tragen Anlieger bei Straßen wie der Wolfsgasse 90 Prozent der Kosten. Bei einer historischen Straße wäre die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) anzuwenden. Diese Beiträge zu erheben, davon rät aber das bayerische Innenministerium derzeit ab. Als historische Straße wird eine Ortsstraße definiert, die bei Inkrafttreten der Allgemeinen Bauordnung im Jahr 1873 bereits eine abgeschlossene Erschließungsfunktion nach dem damaligen Stand der Technik hatte. Nach Recherchen der IG trifft dies für die Wolfsgasse bereits seit 1810 zu. Die Gemeinde geht davon aus, dass dies nur bei einem Teil der Wolfsgasse bereits im 19. Jahrhundert der Fall war.
Grundsätzlich sei es erfreulich, sagte Prell bei dem Gespräch, dass sich die Gemeinde kurz vor Baubeginn mit dem Thema historische Straße auseinandersetze, das von der IG bereits vor drei Jahren angesprochen worden sei. Unbeantwortet seien bislang jedoch die Fragen nach dem Umgang mit der sogenannten „Tiefenbegrenzung“, wonach Beiträge pro Quadratmeter nur bis zu einer Grundstückstiefe von 50 Metern bezahlt werden müssen.
Nach Ansicht der IG sollte die Tiefenbegrenzung, wie in zahlreichen Kommunen bereits geschehen, aus der kommunalen Beitragssatzung gestrichen werden, da sonst Eigentümer von kleineren Grundstücken benachteiligt würden. Auch die Frage, ob außer dem Grundstück von Bürgermeister Herbert Kirsch noch ein benachbartes Grundstück im Außenbereich liegt, müsse geklärt werden. Da Grund- stücke im Außenbereich keinen Erschließungsbeitrag zahlen müssen, könnten dadurch Mehrkosten auf die übrigen Anwohner entfallen „Eigentlich hätten wir erwartet“, so Prell, „dass mit den Bauarbeiten erst begonnen wird, wenn all diese Punkte sauber geklärt und die Kostenberechnungen abgeschlossen sind.“Derzeit hat die Gemeinde für den Ausbau der Wolfsgasse 450 000 Euro in den Haushalt eingestellt, es wird mit Einnahmen von 350 000 Euro gerechnet. Eine Budgetierung, die nach Ansicht der IG nicht mehr den neuesten Ansätzen entspricht. „Einige Anlieger werden möglicherweise gar nichts bezahlen müssen, andere werden durch die Verschiebungen komplett andere Kalkulationen auf dem Tisch haben.“Grundsätzlich sei es die von der Gemeinde gewollte Ausbauvariante, die teuer werde. Die Anwohner der „schnuckeligen Wolfsgasse“hätten sich gerne mit einer weniger aufwendigen Lösung, mit weniger Versiegelung und mehr Grün zufriedengegeben, betont Prell. Und die Öffentlichkeit sollte nach Ansicht der IG darüber informiert werden, dass wegen der fehlenden Straßenausbaubeiträge womöglich die Gemeinde einen erheblichen Teil der Kosten übernehmen muss.
Im Rathaus ist man da anderer Meinung: Geschäftsstellenleiter Karl-Heinz Springer weist daraufhin, dass sich die Gemeinde wegen der Abrechnung sowohl mit dem Landratsamt als auch mit einer Fachanwaltskanzlei in Abstimmung befinde. Derzeitiger Kenntnisstand sei, dass die auf den historischen
Bei einer Ersterschließung zahlen die Anlieger fast alles
Die Gemeinde will den Frei staat in die Pflicht nehmen
Teil entfallenden Baukosten aus den Gesamtbaukosten herauszurechnen sind, da für diese Kosten vermutlich der Staat aufzukommen habe. Anlieger an diesem Bauabschnitt hätten damit nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine Ausbaukosten zu tragen.
Wie geht es jetzt weiter? Die Wolfsgasse ab der Kreuzung zur Schatzbergstraße und die Straße Am Winkelsteg sind ab 9. April für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Schatzbergstraße und „Am Martinsfeld“. Die Arbeiten erstrecken sich vom Abzweig der Schatzbergstraße bis zur Einmündung „Am Martinsfeld“. Die Baustelle wird voraussichtlich am Mittwoch, 4. April eingerichtet. Die Wolfsgasse bleibt für den Anliegerverkehr stets bis zur Baustelle befahrbar. Bei dem Ausbau werden die Wasserversorgungsleitungen erneuert und eine bisher fehlende Straßenentwässerung eingebaut. Gleichzeitig werden Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt und die Wasserhausanschlüsse im öffentlichen beziehungsweise privaten Bereich erneuert, soweit sie nicht de m anerkannten Stand der Technik entsprechen. Die Baumaßnahmen sollen bis Ende August 2018 abgeschlossen sein.