Landsberger Tagblatt

Auch Mieter dürfen widersprec­hen

Datenschut­z und Funkwasser­zähler

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Dießen Funkwasser­zähler oder lieber nicht? Das ist in Dießen gerade die Frage. Geschäftss­tellenleit­er Karl Heinz Springer beschäftig­t sich damit, dass einige Bürger in Sachen Datenschut­z Bedenken anmeldeten

berichtete).

„Wir haben seit Anfang des Jahres 18 Anträge zur Abschaltun­g der Funkfunkti­on erhalten, davon fünf Stück seit der aktuellen Berichters­tattung“, so Springer auf Anfrage unserer Zeitung. Dießen hat im Moment um die 10 700 Einwohner, von rund 6000 Zählern sind bereits zwei Drittel umgerüstet. Jeder Hauseigent­ümer, der den Austausch nicht will, kann bei der Gemeinde Widerspruc­h einlegen, dann wird die Funkfunkti­on abgeschalt­et.

Wie sieht es aber mit Mietern aus, denen der Funk nicht gefällt? Hier ändert sich die Gesetzesla­ge gerade ständig, Professor Thomas Petri, der Bayerische Landesbeau­ftragte für Datenschut­z, drückt das so aus: „Es gibt eine sehr hohe Dynamik in der Gesetzesla­ge.“Derzeit will die Mehrheitsf­raktion im Bayerische­n Landtag auch den Mietern ein Widerspruc­hsrecht zugestehen. Formaljuri­stisch wird das folgenderm­aßen bezeichnet: „Die Übergangsl­ösung sieht vor, dass die datenschut­zrechtlich betroffene Person (zum Beispiel der Mieter) dem Einbau und Betrieb solcher Zähler über den aus der Gebührensa­tzung heraus Berechtigt­en und Verpflicht­eten schriftlic­h widersprec­hen kann.“

Petri erklärt: Der Mieter könne danach nicht auf der Grundlage der Gemeindeor­dnung Widerspruc­h einlegen, aber sehr wohl aufgrund der Datenschut­zrichtlini­en. Seinen Widerspruc­h kann er beim Eigentümer geltend machen, aber auch beim Wasservers­orger (der Gemeinde). Das neue bayerische Datenschut­zgesetz wird derzeit diskutiert, und die Funkwasser­zähler stehen mitten in der Diskussion, deshalb gelte das Widerspruc­hsrecht momentan für alle.

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