Auch Mieter dürfen widersprechen
Datenschutz und Funkwasserzähler
Dießen Funkwasserzähler oder lieber nicht? Das ist in Dießen gerade die Frage. Geschäftsstellenleiter Karl Heinz Springer beschäftigt sich damit, dass einige Bürger in Sachen Datenschutz Bedenken anmeldeten
berichtete).
„Wir haben seit Anfang des Jahres 18 Anträge zur Abschaltung der Funkfunktion erhalten, davon fünf Stück seit der aktuellen Berichterstattung“, so Springer auf Anfrage unserer Zeitung. Dießen hat im Moment um die 10 700 Einwohner, von rund 6000 Zählern sind bereits zwei Drittel umgerüstet. Jeder Hauseigentümer, der den Austausch nicht will, kann bei der Gemeinde Widerspruch einlegen, dann wird die Funkfunktion abgeschaltet.
Wie sieht es aber mit Mietern aus, denen der Funk nicht gefällt? Hier ändert sich die Gesetzeslage gerade ständig, Professor Thomas Petri, der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, drückt das so aus: „Es gibt eine sehr hohe Dynamik in der Gesetzeslage.“Derzeit will die Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag auch den Mietern ein Widerspruchsrecht zugestehen. Formaljuristisch wird das folgendermaßen bezeichnet: „Die Übergangslösung sieht vor, dass die datenschutzrechtlich betroffene Person (zum Beispiel der Mieter) dem Einbau und Betrieb solcher Zähler über den aus der Gebührensatzung heraus Berechtigten und Verpflichteten schriftlich widersprechen kann.“
Petri erklärt: Der Mieter könne danach nicht auf der Grundlage der Gemeindeordnung Widerspruch einlegen, aber sehr wohl aufgrund der Datenschutzrichtlinien. Seinen Widerspruch kann er beim Eigentümer geltend machen, aber auch beim Wasserversorger (der Gemeinde). Das neue bayerische Datenschutzgesetz wird derzeit diskutiert, und die Funkwasserzähler stehen mitten in der Diskussion, deshalb gelte das Widerspruchsrecht momentan für alle.