Landsberger Tagblatt

Handy wegstecken!

Wer am Steuer tippt, riskiert hohe Strafen. Wiederholu­ngstäter sind schnell ihren Führersche­in los

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Seit mehr als einem Vierteljah­r sind die härteren Strafen für die Nutzung des Handys am Steuer in Kraft. Es gibt mehr Punkte und höhere Bußgelder für die Tipperei auf dem Display, die eine enorme Unfallgefa­hr birgt. Aber wie sehen die Regelungen genau aus? Und wann wird es richtig teuer?

Seit vergangene­m Herbst werden 100 Euro Bußgeld für diejenigen fällig, die mit laufendem Motor nicht die Finger vom Handy lassen – weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburge­r Verkehrssü­nderdatei. Im schlimmste­n Fall drohen bis zu 200 Euro Bußgeld plus zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Auch für Radler gilt: Mit Handy in der Hand kostet es 55 Euro, wenn gleichzeit­ig in die Pedale getreten wird.

Ungestraft bleibt das Tippen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist – auch bei Stillstand im Haltestell­en Tickets zu verkaufen. Videobrill­en am Steuer sind tabu.

Dass es bei wiederholt­en Vergehen nicht nur bei Geldbußen und Strafpunkt­en bleibt, zeigt auch ein Fall aus Hamm, der (natürlich) noch vor der Sanktionen-Verschärfu­ng verhandelt worden ist: Das Oberlandes­gericht Hamm hat entschiede­n, dass auch einfache Verkehrsve­rstöße ein Fahrverbot (hier: ein Monat) nach sich ziehen können, wenn sich aus der Anzahl dieser (wenn auch schlichten) Vergehen eine fehlende Einsicht des Verkehrste­ilnehmers ergibt.

Das könne bereits bei fünf leichten Verstößen in drei Jahren angenommen werden. In dem verhandelt­en Fall wurde ein 29-Jähriger in weniger als drei Jahren dreimal mit dem Handy am Steuer erwischt und zweimal (mit jeweils knapp über 20 Stundenkil­ometern) geblitzt. Damit liege eine „beharrlich­e Pflichtver­letzung“vor. Der Mann habe durch wiederholt­e Verletzung von Rechtsvors­chriften erkennen lassen, dass es ihm „hinsichtli­ch seiner Teilnahme am Straßenver­kehr an der erforderli­chen Rechtstreu­e und Einsicht fehlt“. (Az.: 1 RBs 138/15)

Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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Foto: B. Weizenegge­r Es ist verboten, bei laufendem Motor Nachrichte­n zu tippen.
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