Wird das Baugebiet noch verhindert?
Egelsee Süd Einige Pürgener Bürger wollen die vom Gemeinderat verabschiedeten Pläne nicht hinnehmen. Sie ziehen jetzt vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Pürgen Mit einer Normenkontrolle wollen Pürgener Bürger das neue Baugebiet „Egelsee-Süd“verhindern beziehungsweise eine Planänderung erzwingen. Darüber informierte Bürgermeister Klaus Flüß bei der Bürgerversammlung. „Das ist das erste Normenkontrollverfahren in meiner gesamten Amtszeit. Aber es gibt immer ein erstes Mal“, sagte er. Jetzt gelte es abzuwarten, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
Ein kurzer Rückblick: Im Frühjahr hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Egelsee-Süd“mit zehn Bauplätzen auf einem Areal von rund 5000 Quadratmetern westlich der Staatsstraße 2057 und südlich eines bereits bestehenden Wohngebietes aufgestellt. Sieben Bauplätze werden im Einheimischen-Modell von der Gemeinde vergeben, drei sind in Privatbesitz.
Schon während der Aufstellungsphase für den Bebauungsplan regte sich im Ort Widerstand. Zum einen befürchten einige Anwohner des bestehenden Wohngebietes erhebliche verkehrsbedingte Beeinträchtigungen.
Anwohner befürchtet starke Beschattung
Außerdem befürchtet ein Anwohner eine zu starke Beschattung seines mit einer Erdwärmepumpe ausgestatteten Grundstücks, wenn der Bebauungsplan, wie vom Gemeinderat beschlossen, zur Ausführung käme. Gefordert wurde daher mehrfach, den Trennstreifen zwischen den bestehenden Häusern und dem neuen Baugebiet zu verbreitern, was aber weniger verfügbare Bauplätze zur Folge hätte.
Das lehnt der Gemeinderat ab. In Sachen Verkehrsbelästigung war der Gemeinderat den Forderungen insofern nachgekommen, als für die Erschließung des neuen Baugebietes die Burgaustraße von Norden her verlängert und als Ringstraße mit dem ebenfalls nach Süden verlängerten Eichenweg zusammengeführt wird. Gleichzeitig gibt es eine
Zufahrtsmöglichkeit von Süden her über den Finninger Weg. „Aufgrund der Straßenführung im bestehenden Wohngebiet war eigentlich vorhersehbar, dass es hier eine Erweiterung in Richtung Süden geben wird“, sagt Bürgermeister Flüß.
Weil im Rahmen einer Normenkontrolle vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof Anwaltspflicht herrsche, hat sich die Gemeinde laut Flüß an eine Kanzlei gewandt, die noch per Gemeinderatsbeschluss mit der Vertretung beauftragt wer- den muss. Sollte es den anwaltlichen Rat an die Gemeinde geben, das Vergabeverfahren auszusetzen, werde man die betroffenen Bauwerber darüber informieren. Auch über das weitere Vorgehen in Sachen Tiefbauarbeiten werde je nach anwaltlichem Rat entschieden.
„Die Normenkontrolle hat allerdings für den Satzungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung“, sagt der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Ernst Schilcher. Eine aufschiebende Wirkung hätte eigens beantragt werden müssen. „Wir sind uns zwar relativ sicher, dass die Normenkontrolle wenig Aussicht auf Erfolg haben wird, wollen uns aber auf jeden Fall gegen mögliche Schadensersatzansprüche seitens der Bauwerber absichern.“Auch er habe ein solches Verfahren in seinem mehr als 30-jährigen Berufsleben noch nicht durchlaufen. Bürgermeister Flüß sieht dem Verfahren gelassen entgegen, wenngleich er sagt: „Das Ergebnis ist offen, wir müssen einfach abwarten.“