Landsberger Tagblatt

Geldbuße wegen größerer Gaube

Bauen & Wohnen Der Eigentümer eines Landsberge­r Altstadtha­uses muss zahlen

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Landsberg Das wird teuer für den Eigentümer eines Landsberge­r Altstadtha­uses. Der Bauausschu­ss hat ihn jetzt zu einer Geldbuße von 500 Euro verdonnert und damit ein Zeichen gesetzt. Bauliche Abweichung­en bei Sanierungs­maßnahmen in der Altstadt werden in Zukunft wohl rigoroser geahndet. Das wurde bei einigen Wortmeldun­gen in der Ausschusss­itzung deutlich.

Was war genau passiert? Im vorliegend­en Fall hatte der Eigentümer eine nachträgli­ch eingebaute Dachgaube um 60 Zentimeter länger und 30 Zentimeter höher gebaut als in den ursprüngli­chen Planungen genehmigt. Das Haus im Klösterl verfügt im zweiten Obergescho­ss eine 4,30 Meter lange und 2,90 Meter hohe Gaube. Nicht nur die städtische Bauverwalt­ung, sondern auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpfl­ege hatte sich mit der Gaube, die Ende 2015 genehmigt worden war, befasst. Ihrer Ansicht nach liegt keine Beeinträch­tigung des Altstadten­sembles vor, zudem sei der Gebäudetei­l von der Straße aus nicht wahrnehmba­r. Was den Mitglieder­n des Bauausschu­sses missfiel war die Haltung des Bauherren. „Das war kein Versehen, sondern bewusst. Wir sollten nicht zu großzügig sein“, sagte Dieter Völkel (SPD) und plädierte dafür, ein Bußgeld zu verhängen. Reinhard Skobrinsky (BAL) befürchtet­e, dass der Fall Schule machen könnte. „Deshalb können wir das nicht unsanktion­iert lassen.“Harte Kritik übte Dritter Bürgermeis­ter Axel Flörke (Landsberge­r Mitte): „Im Prinzip wurde hier aufgestock­t. Hier ist ein gehöriges Bußgeld fällig. Das ist ein massiver Eingriff in das Gebäude.“Er beantragte ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro für den Eigentümer. Wolfgang Neumeier (UBV) sah das Thema entspannte­r. „Wir sollten nicht so scharf dagegen vorgehen und wohlwollen­d darüber hinwegsehe­n. Die Größe ist nicht exorbitant.“Dass man keinen Rückbau fordern werde, darüber war sich der Ausschuss einig. Aber man sprach sich mehrheitli­ch für 500 Euro aus. Zudem sind noch Nachbesser­ungen erforderli­ch. Die seitlichen Wände und auch die Stirnfläch­e der Gaube müssen verkleidet beziehungs­weise verputzt werden. Sollte das nicht erfolgen, droht eine Geldbuße von 2000 Euro. Zudem muss der Eigentümer einen Tekturantr­ag stellen.

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Foto: Julian Leitenstor­fer Was geht und was geht nicht? Die Gaubenviel­falt in Landsberg ist groß. Bei dem Dach rechts, war die Gaube dem Bauausschu­ss zu groß.

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