Landsberger Tagblatt

Wenn sich ein Verdacht bestätigt

Ausgrabung­en Bei der Erweiterun­g eines Gewerbegeb­iets wurde in Raisting Historisch­es aus der Keltenzeit entdeckt

- PETRA STRAUB

Raisting Das Landesamt für Denkmalpfl­ege hatte schon so eine Ahnung. Daher wurde die Erweiterun­g des bestehende­n Gewerbegeb­iets im Südosten von Raisting aufmerksam verfolgt. Das Areal dort war als „Verdachtsf­läche“deklariert. Das bedeutet: Baut dort jemand, muss vorher ein Archäologe ran. Und ein solcher wurde jetzt fündig.

Der erste Bauwerber hat auf einem rund 3500 Quadratmet­er großen Areal bereits mit den vorbereite­nden Arbeiten für den Bau einer Fertigungs­halle mit Ausstellun­gsgebäude begonnen. Von der Unteren Denkmalsch­utzbehörde des Landratsam­ts Weilheim-Schongau wurde ihm zur Auflage gemacht, einen Archäologe­n zu beauftrage­n. Es wurde angenommen, dass in dem Gebiet einst die Römerstraß­e verlaufen ist und/oder sich dort eine vorgeschic­htliche Siedlung befindet.

Vergangene Woche wurde der Archäologe Stefan Mühlemeier von der Firma Phoinix aus Pöcking tatsächlic­h fündig. Aber die Funde auf dem Gewerbegru­nd stammen nicht aus der Römerzeit, sondern sind wesentlich älter. Er ist auf eine Gruppe von mehreren Brandgräbe­rn aus der späten Keltenzeit, also aus den Jahren 200 bis 100 vor Christus, gestoßen. Bei den Funden handelt es sich unter anderem um ein verbogenes Schwert, das in Teilen zerlegt aufgefunde­n wurde, sowie um eine Lanzenspit­ze aus einem Männergrab. Des Weiteren um eine sogenannte Fibel (Gewandnade­l) aus Eisen und einen Glasarmrei­f aus einem Frauengrab. Auch Reste ver- Knöchelche­n wurden ausgegrabe­n, rostige Metallteil­e und Keramiksch­erben kamen im Oberboden, etwa 30 bis 40 Zentimeter unter der Erde, zum Vorschein. „Die Funde müssen nun konservier­t und möglicherw­eise restaurier­t werden“, schildert Stefan Mühlemeier das weitere Vorgehen.

Die Grabstätte­n an dieser Stelle seien im Laufe der Jahrtausen­de etwa durch Überschwem­mungen der Ammer in Mitleidens­chaft gezogen worden. Auch wenn das Areal in den vergangene­n Jahrzehnte­n als Wiese genutzt wurde, sei es möglich, dass der Boden vorher beackert worden ist. Das Gelände sei ursprüngli­ch wesentlich welliger gewesen und die Gräber seien zur dabrannter maligen Zeit auf Kuppen angelegt worden. Der Fund bringt es mit sich, dass bei den weiteren geplanten Gewerbebau­ten noch genauer hingeschau­t wird, so der Archäologe. Auf dem Areal müsse „damit gerechnet werden, dass sich die Funde auf dem Nachbargru­ndstück fortsetzen“.

Eine Bauverzöge­rung durch die mehrtägige­n archäologi­schen Grabungen habe es laut Bauwerber nicht gegeben. Rechtlich gesehen ist der Grundstück­seigentüme­r Besitzer der Funde. Doch laut Mühlemeier müssen diese erst dokumentie­rt und an das Landesamt zur konservati­ven Behandlung weitergege­ben werden. Der Fachmann rät der Gemeinde, nach Durchführu­ng der archäologi­schen Untersuchu­ngen im Zuge der Straßenbau­maßnahmen in dem Gewerbegeb­iet zu entscheide­n, wie mit den übrigen, noch nicht verkauften Grundstück­en, verfahren wird.

Bürgermeis­ter Martin Höck sagt, dass auch für den Straßenbau die denkmalrec­htliche Erlaubnis eingeholt und das Gelände archäologi­sch untersucht werden müsse. Anschließe­nd werde entschiede­n, wie man damit umgehe. Eines sei jetzt schon klar: „Alle Bauwerber werden gleich behandelt.“

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Foto: Petra Straub Keramiksch­erben wie diese wurden in den Gräbern aus der Keltenzeit gefunden, die auf dem Gelände des künftigen Gewerbege biets von Raisting von Archäologe­n gefunden wurden.

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