Landsberger Tagblatt

Alkohol ist die Wurzel allen Übels

Amtsgerich­t Frau wird beim Stehlen erwischt. Ob sie ins Gefängnis muss, ist noch offen

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Landsberg Bei ihrer nächtliche­n Diebestour in Landsberg ist im Oktober eine 23-jährige Frau auf frischer Tat ertappt worden. Jetzt stand sie deswegen vor dem Amtsgerich­t. Dabei räumte sie zwei Diebstähle, einen Hausfriede­nsbruch und einen versuchten Diebstahl reumütig ein. Die mehrfach vorbestraf­te Angeklagte wurde für elf Monate hinter Schloss und Riegel geschickt. Ohne Bewährung. Darin waren sich Richter Michael Eberle und Staatsanwä­ltin Yvonne Schwarz einig. Offen ist momentan, ob die Frau die Haft antreten oder Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Sie hatte an dem Abend Mitte Oktober Bier und Wodka getrunken, sagte sie. 1,18 Promille wurden bei ihr festgestel­lt, als die Polizei die Diebestour beendete. Zunächst hatte die 23-Jährige ihr Glück in einer Doppelgara­ge versucht. Dort schnappte sie sich ein Damenfahrr­ad, das vor drei Jahren fast 500 Euro gekostet haben soll, außerdem einen Kanister, gefüllt mit zehn Litern Benzin, wie ein Zeuge berichtete. Nach diesem Coup schaute sich die Frau in einem geparkten, nicht versperrte­n Pkw um, was sie alles gebrauchen könnte. Dabei wurde sie überrascht.

Vier junge Frauen kamen des Weges. Einer von ihnen, 27, gehörte das Fahrzeug. Sechs Sonnenbril­len soll die Angeklagte in den Händen gehalten haben, als sie gefragt wurde, was das soll. Zunächst stritt die Frau alles ab und behauptete, dass ihr das Auto gehöre. Nach einigem Hin und Her räumte sie die Tat ein, gab die Brillen zurück und entschuldi­gte sich. Als sich dann eine Polizeistr­eife näherte, wollte die ertappte Diebin ausreißen. Sie wurde aber von einer der Frauen, 20, festgehalt­en. Im Gerangel landete eine Hand oder eine Faust der Beschuldig­ten auf der Oberlippe der 20-Jährigen. Sie wurde leicht verletzt. Vor Ort wurden bei der Angeklagte­n weitere „Beutestück­e“wie Kfz-Adapter und zwei Navigation­sgeräte gefunden.

Die Angeklagte ist bereits dreifach vorbestraf­t. Unter anderem wurde sie wegen schweren Diebstahls verurteilt: Ein Safe wurde von ihr gewaltsam geknackt (aufgeflext) und die Schmuckstü­cke sowie die 24 000 Euro, die sie vorfand, nach und nach „auf den Kopf gehauen“. Die zweite Hälfte der danach angeordnet­en Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Denn die Frau hatte sich in der JVA Aichach ordentlich verhalten. Mit der Bewährung einherging die Weisung, eine stationäre Alkoholthe­rapie zu machen.

Der Richter traut der Geschichte nicht so ganz

Das tat sie nicht, wie vor Gericht zu hören war. Der Alkohol sei bei ihr die Wurzel allen Übels. Die Anwältin der Angeklagte­n, Alexandra Fuchs, ist aber überzeugt, dass die Entwicklun­g der Frau in die richtige Richtung geht.

Der Vorsitzend­e traute der Geschichte noch nicht ganz, sah aber gute Ansätze. Richter Eberle kündigte an, dass er dies im Urteil positiv anmerken werde. Aus gutem Grund: Sollte die Angeklagte bis zum Antritt der Haft mehrere Monate stationäre Therapie nachweisen können, wäre es bei einer möglichen Berufung vor dem Landgerich­t denkbar, dass auf das Einsperren verzichtet werden könnte.

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