Landsberger Tagblatt

Einigung über Familienna­chzug

Migration Minister Seehofer lobt Kompromiss

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Berlin Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us dürfen vom 1. August an wieder Familienan­gehörige zu sich nach Deutschlan­d holen. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Eine entspreche­nde Änderung im Aufenthalt­sgesetz verabschie­dete das Bundeskabi­nett am Mittwoch. „Ich denke, wir haben eine sehr vernünftig­e Lösung gefunden“, sagte Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU). Reichlich Gegenwind dürfte es im Bundestag trotzdem geben.

Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familienna­chzug für Flüchtling­e abschaffen. Doch auch in der Union regt sich Widerstand. Aktuell dürfen subsidiär Schutzbere­chtigte – darunter sind viele Bürgerkrie­gsflüchtli­nge aus Syrien mit eingeschrä­nktem Schutzstat­uts – nur in seltenen Ausnahmefä­llen Angehörige nachholen. Subsidiär Schutzbere­chtigte sind schlechter gestellt als anerkannte Asylbewerb­er, die politisch verfolgt werden.

Die Neuregelun­g sieht jetzt vor, dass ihre Ehepartner und minderjähr­igen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Auch Eltern von unbegleite­t in Deutschlan­d lebenden minderjähr­igen Flüchtling­en mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantr­ag stellen, pro Monat dürfen aber nur 1000 Angehörige einreisen. Gegenwärti­g liegen an deutschen Auslandsve­rtretungen bereits 26 000 Termingesu­che von Angehörige­n subsidiär Schutzbere­chtigter vor.

Zugleich will die Große Koalition bestimmte Gruppen grundsätzl­ich vom Familienna­chzug ausschließ­en. Dabei geht es um Terrorsymp­athisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind vor allem radikale Islamisten, denen die Behörden Terroransc­hläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein – und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzier­en. Das sorgt in der Union für Unmut. Betroffen wären nicht nur Migranten, sondern auch Deutsche, die ausländisc­he Angehörige zu sich holen wollen. Seehofer verteidigt­e die Regelung: „Das halten wir für absolut verantwort­lich“, sagte der Minister. Zudem sei im Ministeriu­m kein entspreche­nder Fall bekannt, es gehe um eine „sehr abstrakte Diskussion“.

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