Einigung über Familiennachzug
Migration Minister Seehofer lobt Kompromiss
Berlin Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. „Ich denke, wir haben eine sehr vernünftige Lösung gefunden“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Reichlich Gegenwind dürfte es im Bundestag trotzdem geben.
Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für Flüchtlinge abschaffen. Doch auch in der Union regt sich Widerstand. Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte – darunter sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit eingeschränktem Schutzstatuts – nur in seltenen Ausnahmefällen Angehörige nachholen. Subsidiär Schutzberechtigte sind schlechter gestellt als anerkannte Asylbewerber, die politisch verfolgt werden.
Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen, pro Monat dürfen aber nur 1000 Angehörige einreisen. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26 000 Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor.
Zugleich will die Große Koalition bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Dabei geht es um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind vor allem radikale Islamisten, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein – und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut. Betroffen wären nicht nur Migranten, sondern auch Deutsche, die ausländische Angehörige zu sich holen wollen. Seehofer verteidigte die Regelung: „Das halten wir für absolut verantwortlich“, sagte der Minister. Zudem sei im Ministerium kein entsprechender Fall bekannt, es gehe um eine „sehr abstrakte Diskussion“.