Landsberger Tagblatt

Die langen Leiden der Polizistin Diana K.

Justiz Die Beamtin war dabei, als ihr Kollege Mathias Vieth in Augsburg erschossen wurde. Sie will Geld von den Mördern. Denn sie dürfte lebenslang psychische Probleme haben

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Augsburg Es bedarf keines Gutachters und keines Richters für die Gewissheit, dass dieses Erlebnis schrecklic­h war: Am 28. Oktober 2011 verfolgt die Polizistin Diana K., 36, mit ihrem Streifenpa­rtner Mathias Vieth, 41, im Augsburger Stadtwald zwei Männer, die sich nicht kontrollie­ren lassen wollen und auf einem Motorrad flüchten. Mitten im Wald eröffnen die Täter das Feuer. Mathias Vieth stirbt, Diana K. überlebt leicht verletzt.

Mehr als sechs Jahre ist diese traumatisc­he Nacht jetzt her. Doch Diana K. wird das Verbrechen nie vergessen können. Sie kämpft gegen psychische Qualen – und weiterhin juristisch gegen die beiden Mörder, die Brüder Rudolf Rebarczyk, 63, und Raimund Mayr, 65, aus Augsburg. Die Polizeibea­mtin hat die beiden Männer auf 40 000 Euro Schmerzens­geld und mögliche künftige Kosten verklagt. Doch der Zivilproze­ss zieht sich hin.

Am Mittwoch wurde nun das Gutachten eines psychiatri­schen Sachverstä­ndigen vorgestell­t. Demnach wird die Streifenko­llegin des ermordeten Polizisten voraussich­tlich lebenslang mit psychische­n Problemen zu kämpfen haben. Diana K. leide aufgrund der Gewalttat an einer chronische­n posttrauma­tischen Belastungs­störung. Eine Besserung sei nicht zu erwarten.

Strittig ist in dem Verfahren insbesonde­re die Frage, ob die Beamtin einen pauschalen Anspruch auf Kosten hat, die möglicherw­eise durch die Krankheit künftig noch verursacht werden. Der Vorsitzend­e Richter Rudolf Weigell hat durchblick­en lassen, dass er einen solchen Antrag rechtlich für unzulässig hält. Die jeweils zu lebenslang­er Haft verurteilt­en Mörder lehnen die Forderung ab. Sie haben die Gewalttat niemals zugegeben.

Eine Entscheidu­ng will das Gericht am 6. Juni bekannt geben. Diana K.s Anwältin Marion Zech ist zuversicht­lich, dass das Gericht im Sinne der Polizeibea­mtin urteilt. „Die Klage wird mit Sicherheit nicht abgewiesen“, sagte die bekannte Opferanwäl­tin Zech aufgrund des Gutachtens. Ob K. jemals eine Chance hat, an einen nennenswer­ten Betrag von den mittellose­n Mördern zu kommen, ist fraglich. Anwältin Zech meint, ja. Vom Verdienst eines arbeitende­n Häftlings könne ein Teil gepfändet werden. Und sollte einer der Männer seine Geschichte medial vermarkten, müsste er Honorare dafür an die Beamtin abtreten.

Rebarczyk und Mayr hatten in jener Nacht nach der Verfolgung­sjagd mit Schnellfeu­ergewehren auf die Beamten geschossen. Die Polizisten hatten die Brüder wohl bei der Vorbereitu­ng eines Raubüberfa­lls überrascht. Vieth starb im Kugelhagel.

Im Prozess hatte Diana K. geschilder­t, dass sie wegen des Verbrechen­s an einem Knalltraum­a und Panikattac­ken leide. Nach der Tat war sie mehrfach krankgesch­rieben, inzwischen wird sie im Innendiens­t der Polizei wieder eingesetzt. Im Streifendi­enst könne sie nie mehr arbeiten, sagte Anwältin Zech.

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