Fahnenklau endet vor Gericht
Justiz In einer Bierlaune hat ein Eishockeyfan aus dem Landkreis eine Idee. Es folgt ein Stadionverbot und ein Prozess
Landsberg Der begeisterte Eishockeyfan aus dem Landkreis Landsberg war am 8. Dezember 2017 beim Derby zwischen dem SC Riessersee (SCR) und dem ESV Kaufbeuren (ESVK) im Eisstadion von Garmisch-Partenkirchen „gut dabei“. Das soll nach seinen Worten heißen: mit sieben Halben Bier und zwei Bechern Glühwein. So beladen mit einigen Promille hatte er eine Idee: Er wollte als glühender Anhänger des ESVK eine zwölf Quadratmeter große Fan-Fahne aus dem Fan-Block des SC Riessersee klauen und diese im eigenen FanBereich aufhängen. Die Idee brachte den 18-Jährigen jetzt vor Gericht. Dort kam er mit einem „blauen Auge“davon. Jugendrichter Alexander Kessler stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage ein.
Ein solcher Klau, das wäre eine Schmach für die Riesserseer Fans gewesen. Die, so das Kalkül des jungen Mannes, würden dann die Fahne auslösen – so ähnlich wie einen geklauten Maibaum oder eine bei einer Fahnenweihe entwendete Vereinsfahne. Doch der Plan ging nicht auf, sondern brachte dem bierseligen Kaufbeuren-Fan einigen Verdruss ein. Zunächst bekam er vier Monate „Hausverbot“für das Eisstadion in Kaufbeuren. Und einige Wochen später ein „Betreten verboten“für alle Stadien in den beiden höchsten deutschen Eishockey-Ligen bis zum 18. April 2019.
Doch zurück zum Derby im Dezember in Garmisch-Partenkirchen: Vor Gericht schilderte der Angeklagte den Vorfall wie folgt: Auf dem Weg von der Toilette zu seinem Stehplatz habe er eine SCRFahne zwischen Spielfeld und FanBlock auf dem Boden liegen sehen: Diese habe er sich ohne Probleme schnappen können. Weit kam er damit aber nicht. Am Haupteingang warteten schon mehrere Ordner und die Polizei auf ihn. Sie nahmen ihm die Fahne ab. Die Strafanzeige ließ nicht lange auf sich warten. Vor Gericht räumte der Mann die Tat ein. Er bestritt jedoch, dass er die zunächst entwendete drei mal vier Meter große Fahne mit nach Hause nehmen wollte.
Nachdem das Thema vor Gericht geklärt war, thematisierte Jugendrichter Kessler noch den reichlichen Alkoholgenuss: „Und wie war das mit dem ‚Vorglühen’ mit seinen Freunden vor dem Derby in Garmisch-Partenkirchen?“, wollte er wissen: „Wir haben in einer Wirtschaft in Kaufbeuren gegessen und getrunken. Zwei oder drei Bier.“Dann seien sie mit dem Fan-Bus nach Garmisch-Partenkirchen gefahren, wo vier weitere Halbe und zwei Becher Glühwein folgten: „Da können Sie doch vom Spiel nicht mehr viel mitbekommen haben“, meinte Richter Alexander Kessler. Diesem Vorhalt widersprach der Angeklagte nicht. Kessler wollte von ihm auch wissen, ob es denn nicht möglich sei, Spaß und Genuss beim Eishockey ohne Alkohol zu haben. Das sei schwierig, meinte der Heranwachsende.
Vor Gericht kam der EishockeyFan mit einem „blauen Auge“davon. Denn das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Vom Richter wurde nur eine Auflage angeordnet. Demnach sind 250 Euro an den Tierschutzverein Landsberg zu überweisen.