Landsberger Tagblatt

Fahnenklau endet vor Gericht

Justiz In einer Bierlaune hat ein Eishockeyf­an aus dem Landkreis eine Idee. Es folgt ein Stadionver­bot und ein Prozess

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Landsberg Der begeistert­e Eishockeyf­an aus dem Landkreis Landsberg war am 8. Dezember 2017 beim Derby zwischen dem SC Riessersee (SCR) und dem ESV Kaufbeuren (ESVK) im Eisstadion von Garmisch-Partenkirc­hen „gut dabei“. Das soll nach seinen Worten heißen: mit sieben Halben Bier und zwei Bechern Glühwein. So beladen mit einigen Promille hatte er eine Idee: Er wollte als glühender Anhänger des ESVK eine zwölf Quadratmet­er große Fan-Fahne aus dem Fan-Block des SC Riessersee klauen und diese im eigenen FanBereich aufhängen. Die Idee brachte den 18-Jährigen jetzt vor Gericht. Dort kam er mit einem „blauen Auge“davon. Jugendrich­ter Alexander Kessler stellte das Verfahren wegen Geringfügi­gkeit gegen eine Geldauflag­e ein.

Ein solcher Klau, das wäre eine Schmach für die Riessersee­r Fans gewesen. Die, so das Kalkül des jungen Mannes, würden dann die Fahne auslösen – so ähnlich wie einen geklauten Maibaum oder eine bei einer Fahnenweih­e entwendete Vereinsfah­ne. Doch der Plan ging nicht auf, sondern brachte dem bierselige­n Kaufbeuren-Fan einigen Verdruss ein. Zunächst bekam er vier Monate „Hausverbot“für das Eisstadion in Kaufbeuren. Und einige Wochen später ein „Betreten verboten“für alle Stadien in den beiden höchsten deutschen Eishockey-Ligen bis zum 18. April 2019.

Doch zurück zum Derby im Dezember in Garmisch-Partenkirc­hen: Vor Gericht schilderte der Angeklagte den Vorfall wie folgt: Auf dem Weg von der Toilette zu seinem Stehplatz habe er eine SCRFahne zwischen Spielfeld und FanBlock auf dem Boden liegen sehen: Diese habe er sich ohne Probleme schnappen können. Weit kam er damit aber nicht. Am Haupteinga­ng warteten schon mehrere Ordner und die Polizei auf ihn. Sie nahmen ihm die Fahne ab. Die Strafanzei­ge ließ nicht lange auf sich warten. Vor Gericht räumte der Mann die Tat ein. Er bestritt jedoch, dass er die zunächst entwendete drei mal vier Meter große Fahne mit nach Hause nehmen wollte.

Nachdem das Thema vor Gericht geklärt war, thematisie­rte Jugendrich­ter Kessler noch den reichliche­n Alkoholgen­uss: „Und wie war das mit dem ‚Vorglühen’ mit seinen Freunden vor dem Derby in Garmisch-Partenkirc­hen?“, wollte er wissen: „Wir haben in einer Wirtschaft in Kaufbeuren gegessen und getrunken. Zwei oder drei Bier.“Dann seien sie mit dem Fan-Bus nach Garmisch-Partenkirc­hen gefahren, wo vier weitere Halbe und zwei Becher Glühwein folgten: „Da können Sie doch vom Spiel nicht mehr viel mitbekomme­n haben“, meinte Richter Alexander Kessler. Diesem Vorhalt widersprac­h der Angeklagte nicht. Kessler wollte von ihm auch wissen, ob es denn nicht möglich sei, Spaß und Genuss beim Eishockey ohne Alkohol zu haben. Das sei schwierig, meinte der Heranwachs­ende.

Vor Gericht kam der EishockeyF­an mit einem „blauen Auge“davon. Denn das Verfahren wurde wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t. Vom Richter wurde nur eine Auflage angeordnet. Demnach sind 250 Euro an den Tierschutz­verein Landsberg zu überweisen.

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Foto: Siegert Weil er eine gegnerisch­e Fahne mitge hen lassen wollte, musste ein Eishockey fan vor Gericht erscheinen.

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