Landsberger Tagblatt

EU darf Bienen schützen

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Das Gericht der Europäisch­en Union hat die von der EU-Kommission erlassenen Beschränku­ngen und Verbote für den Einsatz bestimmter als bienenschä­dlich geltender Pestizide weitgehend bestätigt. Das Gericht wies mit dem am Donnerstag verkündete­n Urteil die Klagen des deutschen Chemiekonz­erns Bayer und des Schweizer Hersteller­s Syngenta in vollem Umfang ab. Die EU-Kommission hatte 2013 den Einsatz der Neonikotin­oide mit den Wirkstoffe­n Clothianid­in, Thiamethox­am und Imidaclopr­id in großem Umfang verboten. Auch eine Klage des BASFKonzer­ns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem Pestizid Fipronil behandelte­s Saatgut wies das EU-Gericht ab.

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