EU darf Bienen schützen
Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission erlassenen Beschränkungen und Verbote für den Einsatz bestimmter als bienenschädlich geltender Pestizide weitgehend bestätigt. Das Gericht wies mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil die Klagen des deutschen Chemiekonzerns Bayer und des Schweizer Herstellers Syngenta in vollem Umfang ab. Die EU-Kommission hatte 2013 den Einsatz der Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid in großem Umfang verboten. Auch eine Klage des BASFKonzerns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem Pestizid Fipronil behandeltes Saatgut wies das EU-Gericht ab.