Landsberger Tagblatt

Nur bis zur Grenze

Flüchtling­e Ministerpr­äsident Söder denkt über Zurückweis­ung von Asylbewerb­ern nach

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Berlin Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder bringt wegen neuerlich steigender Flüchtling­szahlen wieder die Abweisung von Asylbewerb­ern an der Grenze ins Gespräch. „Unkontroll­ierte Zuwanderun­g hat schon einmal 2015 nicht nur die politische Architektu­r, sondern auch die Sicherheit­slage in Deutschlan­d grundlegen­d verändert“, sagte der CSU-Politiker der Bild. Das dürfe sich nicht wiederhole­n. Wenn die geplanten Ankerzentr­en zur Aufnahme von Migranten nicht funktionie­rten, „wird es an der Grenze Zurückweis­ungen geben müssen“, sagte er.

Der Anlass von Söders Äußerungen: Trotz gestiegene­r Flüchtling­szahlen macht die von der Großen Koalition geplante Beschleuni­gung der Asylverfah­ren bislang keine Fortschrit­te. Union und SPD haben im Koalitions­vertrag sogenannte Ankerzentr­en vereinbart. Flüchtling­e sollen in Großunterk­ünften bis zum Abschluss ihrer Asylverfah­ren untergebra­cht und nicht mehr quer über das Land verteilt werden. Doch machen mehrere Bundesländ­er keine Anstalten, das umzusetzen. Wegen der mangelnden Fortschrit­te in Berlin gibt es in der CSU bereits Überlegung­en für den Plan B: die Abweisung an der Grenze. „Wenn sich einige Bundesländ­er der Einführung von Ankerzentr­en verweigern, habe ich dafür kein Verständni­s“, sagte Söder dazu.

Während der Flüchtling­skrise 2015 und 2016 kam der allergrößt­e Teil der Flüchtling­e über die bayerisch-österreich­ische Grenze nach Deutschlan­d. Seither sind die Grenzlandk­reise AfD-Hochburgen. Ob die Zurückweis­ung von Flüchtling­en an der Grenze rechtlich möglich wäre, ist juristisch umstritten. Dass Flüchtling­e in der Regel kein gültiges Einreisevi­sum haben, spielt dabei eine untergeord­nete Rolle – schließlic­h ist es in vielen Fluchtländ­ern gar nicht möglich, Reisepässe oder Visa zu beantragen. Die Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestage­s hatten die Rechtslage im Jahr 2015 in einer Ausarbeitu­ng dargelegt. Eigentlich sollen Flüchtling­e nach dem Schengen-Kodex der Europäisch­en Union in dem Land Asyl beantragen, das sie zuerst erreichen. Weil Deutschlan­d in der Mitte der EU liegt und auf dem Landweg nicht das Ersteinrei­seland ist, könnte die Bundespoli­zei demnach Flüchtling­e zurückschi­cken.

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