Landsberger Tagblatt

So ist die Regelung in anderen Ländern

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● Deutschlan­d Ein Schwangers­chafts abbruch ist in Deutschlan­d unter be stimmten Bedingunge­n nicht strafbar. Eine Frau kann innerhalb der ersten zwölf Schwangers­chaftswoch­en – in Ausnahmefä­llen auch bis zur 22. Woche – abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lassen hat und dem Arzt ei nen Beratungss­chein vorlegt. Die Ab treibung bleibt in dieser Zeit auch straflos, wenn die Schwangers­chaft auf einem Sexualdeli­kt beruht. Nicht rechtswidr­ig ist eine Abtreibung wäh rend der gesamten Schwangers­chaft, wenn der Frau eine schwerwieg­ende körperlich­e oder seelische Beein trächtigun­g droht.

● Großbritan­nien Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau be scheinigen, dass die Schwanger schaft ihr körperlich oder seelisch scha den könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland darf nur bei Lebensgefa­hr für die Mutter abgetriebe­n werden und wenn sie selbstmord­gefährdet ist. ● Polen hat eines der strengsten Ab treibungsg­esetze in Europa. In dem katholisch geprägten Land sind Schwangers­chaftsabbr­üche nur in drei Fällen erlaubt: Wenn die Frau ver gewaltigt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist – und bislang auch, wenn das Kind eine schwere Behinderun­g ha ben wird. Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten. Einen entspreche­nden Gesetzentw­urf brachten sie ins Parlament ein. (dpa)

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