Landsberger Tagblatt

Pflege: Was gibt es zu beachten?

Vortrag Im Landkreis arbeiten schätzungs­weise rund 400 Haushaltsh­ilfen aus Osteuropa. Es sind etliche Regeln einzuhalte­n

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Landsberg Die Menschen im Landkreis werden älter als der Durchschni­tt in Bayern, Männer sogar bis zu zwei Jahre. Der Anteil der Personen über 65 Jahre liegt im Moment bei 22237 (18,9 Prozent der Bevölkerun­g) und wird für das Jahr 2030 auf 32500 prognostiz­iert (dann 26,5 Prozent). Allerdings: Wer älter wird, muss damit rechnen, eines Tages auf Pflege angewiesen zu sein: entweder im Heim oder daheim gepflegt von ambulanten Hilfen oder von Altenpfleg­ern vornehmlic­h aus osteuropäi­schen Ländern. Um diese Form der Pflege ging es bei einem Fachvortra­g der Fachstelle für pflegende Angehörige.

Schätzunge­n zufolge könnten momentan bis zu 400 osteuropäi­sche Haushaltsh­ilfen aktuell im Landkreis tätig sein. Referentin Gudrun Matusch ist Juristin und ehemalige Mitarbeite­rin der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz. Sie beschäftig­t sich mit allen Fragen rund um die 24-Stunden-Pflege und stellte Möglichkei­ten vor, wie Verträge, die auch als „Betreuung in häuslicher Gemeinscha­ft“bezeichnet werden, legal gestaltet werden können. Gemeint sind Haushaltsh­ilfen, die aus osteuropäi­schen EU-Staaten kommen. Matusch machte klar, dass jeweils die Rechtsvors­chriften des Einsatzlan­des gelten. Höchstarbe­itsund Mindestruh­ezeiten nach dem Arbeitszei­tgesetz seien ebenso einzuhalte­n wie der Mindestloh­n.

Damit liegt die wöchentlic­he Arbeitszei­t bei maximal 48 Stunden pro Woche, bezahlter Urlaub in Höhe von 24 Werktagen ist zu gewähren, ebenso Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall. Matusch wies auf die aktuelle Rechtsprec­hung hin, nach der Bereitscha­ftszeiten mit Arbeitszei­ten gleichgese­tzt sind, ebenso wie auf die Rechtsunsi­cherheit beim Status von Selbststän­digen in Privathaus­halten. Hier drohe die Nachzahlun­g von Sozialvers­icherungsb­eiträgen. Zudem dürften freie Unterkunft und Verpflegun­g nicht in den Mindestloh­n eingerechn­et werden.

Der Dienstleis­tungsvertr­ag mit ausländisc­hen Unternehme­n führe zu der Situation, dass der Vertrag nicht von der vielleicht gewünschte­n und bekannten Betreuungs­kraft erfüllt wird. In jedem Fall riet Matusch dazu, Arbeitszei­ten und Leistungen schriftlic­h festzuhalt­en. Seriöse Vermittlun­gsagenture­n könnten nützlich sein.

Ein Aufteilen der Pflege unter Angehörige­n, Freunden und Nachbarn sowie Ergänzung durch profession­elle Dienste und eventuell die Beschäftig­ung einer Person im 450-Euro-Job mag die Anforderun­g ebenfalls erfüllen. Eine Lösung bieten vielleicht auch alternativ­e Wohnformen wie Betreutes Wohnen und Pflegewohn­gemeinscha­ften. Beratung zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege zu Hause“bietet der Landkreis im Awo-Zentrum Landsberg, Fachstelle für pflegende Angehörige in der Lechstraße 5 an.

Wie Verträge legal gestaltet werden können

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r In einem Vortrag ging es um das Thema Pflege durch Haushaltsh­ilfen aus Osteuro pa.

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