Pflege: Was gibt es zu beachten?
Vortrag Im Landkreis arbeiten schätzungsweise rund 400 Haushaltshilfen aus Osteuropa. Es sind etliche Regeln einzuhalten
Landsberg Die Menschen im Landkreis werden älter als der Durchschnitt in Bayern, Männer sogar bis zu zwei Jahre. Der Anteil der Personen über 65 Jahre liegt im Moment bei 22237 (18,9 Prozent der Bevölkerung) und wird für das Jahr 2030 auf 32500 prognostiziert (dann 26,5 Prozent). Allerdings: Wer älter wird, muss damit rechnen, eines Tages auf Pflege angewiesen zu sein: entweder im Heim oder daheim gepflegt von ambulanten Hilfen oder von Altenpflegern vornehmlich aus osteuropäischen Ländern. Um diese Form der Pflege ging es bei einem Fachvortrag der Fachstelle für pflegende Angehörige.
Schätzungen zufolge könnten momentan bis zu 400 osteuropäische Haushaltshilfen aktuell im Landkreis tätig sein. Referentin Gudrun Matusch ist Juristin und ehemalige Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die 24-Stunden-Pflege und stellte Möglichkeiten vor, wie Verträge, die auch als „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“bezeichnet werden, legal gestaltet werden können. Gemeint sind Haushaltshilfen, die aus osteuropäischen EU-Staaten kommen. Matusch machte klar, dass jeweils die Rechtsvorschriften des Einsatzlandes gelten. Höchstarbeitsund Mindestruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz seien ebenso einzuhalten wie der Mindestlohn.
Damit liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei maximal 48 Stunden pro Woche, bezahlter Urlaub in Höhe von 24 Werktagen ist zu gewähren, ebenso Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Matusch wies auf die aktuelle Rechtsprechung hin, nach der Bereitschaftszeiten mit Arbeitszeiten gleichgesetzt sind, ebenso wie auf die Rechtsunsicherheit beim Status von Selbstständigen in Privathaushalten. Hier drohe die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem dürften freie Unterkunft und Verpflegung nicht in den Mindestlohn eingerechnet werden.
Der Dienstleistungsvertrag mit ausländischen Unternehmen führe zu der Situation, dass der Vertrag nicht von der vielleicht gewünschten und bekannten Betreuungskraft erfüllt wird. In jedem Fall riet Matusch dazu, Arbeitszeiten und Leistungen schriftlich festzuhalten. Seriöse Vermittlungsagenturen könnten nützlich sein.
Ein Aufteilen der Pflege unter Angehörigen, Freunden und Nachbarn sowie Ergänzung durch professionelle Dienste und eventuell die Beschäftigung einer Person im 450-Euro-Job mag die Anforderung ebenfalls erfüllen. Eine Lösung bieten vielleicht auch alternative Wohnformen wie Betreutes Wohnen und Pflegewohngemeinschaften. Beratung zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege zu Hause“bietet der Landkreis im Awo-Zentrum Landsberg, Fachstelle für pflegende Angehörige in der Lechstraße 5 an.
Wie Verträge legal gestaltet werden können