Landsberger Tagblatt

Wenn Eltern um Kinder streiten

Warum die FDP ein neues Gesetz für Scheidungs­kinder will

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Berlin Als Martin und Bettina K. sich trennten, wollte keiner von beiden den Alltag mit den zwei Kindern missen. Beide Ex-Partner arbeiten als Lehrer. Die Kinderbetr­euung hatten sie sich immer weitgehend geteilt. Deshalb wollten auch die beiden zehn- und zwölfjähri­gen Söhne weder auf Mama noch auf Papa verzichten. Schließlic­h fand die Familie einen Kompromiss: Die Kinder wohnen nun im wöchentlic­hen Wechsel bei Vater oder Mutter. In diesem Fall einigten sich die Ex-Partner friedlich. Aber soll das sogenannte Wechselmod­ell auch zum Regelfall werden, wenn getrennte Eltern um die Kinder streiten? Darüber ist eine Diskussion durch einen Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag entbrannt.

Die Forderung der Liberalen: Das Wechselmod­ell sollte als gesetzlich­er Regelfall festgeschr­ieben werden, wenn Eltern sich nicht einigen können und vor Gericht über den Wohnsitz und die Betreuung ihrer Kinder streiten. Die Richter entscheide­n dann, bei welchem Elternteil das Kind künftig wohnen soll. In aller Regel ist das die Mutter. Die FDP möchte nun, dass die Gerichte in Streitfäll­en künftig – soweit es die Lebensumst­ände erlauben – dem Wechselmod­ell Vorrang geben.

„Die Vorstellun­g, dass die Kinder nach einer Scheidung automatisc­h bei der Mutter leben, ist althergebr­acht“, erklärt die stellvertr­etende FDP-Vorsitzend­e Katja Suding zur Begründung. Vor allem bei betroffene­n Vätern trifft der Vorstoß der Liberalen auf große Zustimmung. Die heutige Regelung basiere auf dem Familienmo­dell der fünfziger, sechziger Jahre, als Väter noch Alleinernä­hrer waren und die Kinderbetr­euung fast ausschließ­lich Sache

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