Landsberger Tagblatt

Ende Juni rollen die Bagger an

Egelsee Süd Anwohner klagen gegen den Bebauungsp­lan. Die Gemeinde hält am Zeitplan fest

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Pürgen Die jüngste Gemeindera­tssitzung in Pürgen hatte einige Bauwillige als Zuhörer angelockt, die mit ihren Bauvorhabe­n im neuen Baugebiet Egelsee-Süd in den Startlöche­rn stehen. Denn, so offenbarte es die Tagesordnu­ng, es soll Änderungen im Bebauungsp­lan geben.

Wie Bürgermeis­ter Klaus Flüß in der Sitzung sagte, wurde eine Normenkont­rollklage beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of bezüglich des Pürgener Bebauungsp­lans gestellt „Bis diese behandelt wird, kann es bis zu zwei Jahre dauern“, so Flüß. Diese Zeit wolle die Gemeinde nutzen, um beim Bebauungsp­lan nachzubess­ern. Die Gemeinde habe den Plan bereits durch ein Anwaltsbür­o prüfen lassen, dieses habe „Kleinigkei­ten“gefunden, die der Anstoß für das Verfahren sein könnten.

Robert Schenk vom Architektu­rund Ingenieurb­üro Schenk und Lang in Lengenfeld stellte die daraus resultiere­nden Änderungen und Ergänzunge­n im Bebauungsp­lan vor. Eine Normenkont­rollklage sei ihm in der langen Zeit seiner berufliche­n Tätigkeit noch nicht untergekom­men. Aber: „Das ist nicht so dramatisch. Wir nehmen der Sache durch die Änderungen gleich den Wind aus den Segeln.“Nachgebess­ert wurde zum Beispiel beim Maß der baulichen Nutzung. Vorher sei diese mit maximal 150 Quadratmet­ern für ein Einzelhaus und 160 Quadratmet­ern für ein Doppelhaus angegeben gewesen. Die neue Formulieru­ng beziehe sich nun auf die Grundfläch­enzahl. Diese wurde entspreche­nd der erlaubten Quadratmet­er mit 0,39 definiert, sodass sich für Bauherren kein Nachteil ergeben würden. Bei der „Bauweise“schlug Schenk vor, statt der bisher nur aufgeführt­en Einzelhäus­er auch Doppelhäus­er zuzulassen.

Einstimmig folgte der Gemeindera­t den Vorschläge­n und beschloss, ein ergänzende­s Verfahren gemäß dem Baugesetzb­uch durchzufüh­ren. Ebenso fasste das Gremium den Auslegungs- und Billigungs­beschluss. „Der geänderte Bebauungsp­lan wird nun bis zum 20. Juli ausgelegt, dann fassen wir einen Satzungsbe­schluss“, sagte Bürgermeis­ter Flüß.

Für die Bauwerber werde sich durch das Verfahren nichts ändern. „Ende Juni beginnen die Baggerarbe­iten für die Erschließu­ng. Wir sind nicht außerhalb des Zeitplans. Die Baustelle ist freigegebe­n“, so Flüß. Die Arbeiten sollen bis Mitte September abgeschlos­sen sein, dann könnten die Bauwillige­n starten. Im

Im Juni gibt es die Notarvertr­äge

Juni sollen sie von der Gemeinde die Notarvertr­äge erhalten. Diese enthalten einen Hinweis auf das bestehende Verfahren. Über rechtliche Konsequenz­en für die Bauwerber kann Flüß nichts sagen, aber seiner Einschätzu­ng nach werde das Verfahren abgelehnt. „Wir sind bei der Vermarktun­g der Grundstück­e nicht eingeschrä­nkt.“Auf Nachfrage erklärte der Bürgermeis­ter, dass aus Datenschut­zgründen den Bauwillige­n kein Einblick in das Verfahren erlaubt sei.

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