Künftig gilt: Radfahren erlaubt
Mühlstraße Das Radelverbot in der Dießener Fußgängerzone wird nun doch gekippt. Warum der Geschäftsstellenleiter über diese Entscheidung etwas unglücklich ist
Dießen Radfahrer müssen ab dem kommenden Wochenende in der Test-Fußgängerzone in Dießen nicht mehr absteigen und dürfen durch die Mühlstraße und den Untermüllerplatz fahren. Das beschloss am Montagabend der Gemeinderat mit einer deutlichen Mehrheit von 16:6 Stimmen. Die Schilder „Radfahrer frei“sind bereits bestellt und werden bis zum kommenden Wochenende an den entsprechenden Stellen angebracht.
Eigentlich ist Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Bürger) kein Freund davon, die Testphase des Fußgängerbetriebs mit Sonderregeln allzu sehr aufzuweichen. Schließlich habe man sich darauf geeinigt, bis September – so lange gelten die Regeln einer Fußgängerzone in dem Bereich von jeweils Samstag, 14 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, sowie an Feiertagen – Erfahrungen zu sammeln. Dann soll noch einmal mit allen Beteiligten wie etwa Anliegern oder Gastronomen, aber auch Einzelhändlern und Bürgern diskutiert werden, ob es sinnvoll ist, das Mo- Fußgängerzone weiterzuverfolgen oder nicht.
Bisher sehen die Regeln für eine Fußgängerzone ganz allgemein vor, dass neben dem motorisierten Verkehr auch Radfahren in dem Bereich nicht erlaubt ist. „Nun sind aber Personen mit der Bitte an mich herangetreten, den Radfahrverkehr freizugeben.“Kein Verständnis für dieses Anliegen hatte jedoch Michael Behrendt (UBV). Er verwies wie Kirsch auf die derzeit laufende Testphase und sieht daher keine Notwendigkeit, zum Beispiel Geld für eine entsprechende Beschilderung auszugeben, die später dann eventuell wieder überflüssig wird: „Ich verstehe nicht, weshalb jetzt schon wieder solch ein großes Fass aufgemacht wird.“
Petra Sander (Grüne) hatte dagegen einige Erklärungen parat. So existieren ihrer Meinung nach Widersprüche in der Erlaubnis, um die Fußgängerzone herum existierende Engstellen wie kleine Brücken erlaubterweise mit dem Rad befahren zu dürfen. Thomas Höring (FW) ergänzte: „Selbst in den angrenzenden Seeanlagen, in denen oft mehr Be- trieb herrscht, als in der Mühlstraße, ist Radfahren gestattet.“Auch Edgar Maginot sieht darin eine widersprüchliche Anordnung, die nur schwer zu vermitteln sei. Der CSUGemeinderat verriet, dass er anfangs gegen eine Aufhebung des Radelverbots war, sich aber nun eines Besseren belehren ließ: „Das Radfahren in den Seeanlagen erlauben und oben dann nicht, das funktioniert so nicht.“Außerdem, so ergänzte Petra Sander, gäbe es überregionale Radwege-Führer, deren Routen auch durch die Mühlstraße und den Untermüllerplatz führten: „Die sind in den entsprechenden Karten eingezeichnet.“Klar, dass bei den Radtouristen kein Verständnis aufkomme, wenn sie plötzlich in Dießen absteigen sollen.
Michael Fuchs-Gamböck (parteilos) riet dagegen eher, den Ball flach zu halten. „Die Zone gilt doch wirklich nur 30 Stunden die Woche und der Bereich ist gerade mal 400 Medell ter lang.“Da könne jedem zugemutet werden, diese überschaubare Strecke zu schieben. Das sei für ihn nur konsequent und daher verstehe er, ähnlich wie Michael Behrendt, die ganze Diskussion nicht. Auch er war dafür, bis zum Abschluss der Testphase im September zu warten und die gemachten Erfahrungen auszuwerten.
Allerdings schien eine Mehrheit der Gemeinderäte den Versuch wagen zu wollen. Herbert Kirsch appellierte daher an die Vernunft der Radler („angemessenes Tempo“) und die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer untereinander, egal ob Fußgänger, Auto- („Viele haben es an den ersten drei Wochenenden geradezu darauf angelegt, zu provozieren“) oder Radfahrer.
Beinahe etwas unglücklich blickte Geschäftsstellenleiter Karl-Heinz Springer drein. Er hatte gerade erst Flyer drucken und in die Post geben lassen: „Und da steht noch die Information drin, dass in der Fußgängerzone das Radfahren verboten ist.“Die Schilder „Radfahren erlaubt“wurden jedoch gestern sofort bestellt.
Die Mühlstraße ist in Radkarten eingezeichnet