Der Streit um eine Musikbox eskaliert
Justiz Zwei Gruppen junger Männer gehen in der Landsberger Innenstadt aufeinander los. Ein 18 Jahre alter Angeklagter muss sich deswegen vor dem Amtsgericht verantworten
Landsberg Dass der Richter den Angeklagten im Gerichtssaal lobt – das kommt ganz selten vor. Jugendschöffenrichter Alexander Kessler bescheinigte dem 18-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan, dass er die deutsche Sprache so gut beherrsche, dass kein Dolmetscher gebraucht werde. Mit seinem Verhalten am 2. Juni 2017 war der Vorsitzende jedoch nicht zufrieden: „Sie gehen bei der kleinsten Kleinigkeit gleich hoch und explodieren“, hielt er dem werdenden Vater vor. Dieser musste sich wegen Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Was war geschehen? Gegen Mitternacht waren zwei Gruppen junger Männer – jeweils drei Personen – im Landsberger Stadtzentrum unterwegs. Die eine Gruppe waren Asylbewerber, die andere Einheimische. Die Nachtschwärmer gerieten zunächst verbal aneinander. Dies angeblich wegen der Musik, von der sich der Flüchtling aus Afghanistan aus einer Box berieseln ließ: Ob das Männer-Trio aus dem Raum Landsberg darüber oder über etwas anderes gelacht hat oder sprachliche Missverständnisse zu dem Hin und Her geführt haben, das konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Die Auseinandersetzung schien beendet.
Doch es sollte erst richtig losgehen: Der Angeklagte fühlte sich beleidigt. Er sei stocksauer gewesen. In seiner Wut soll er sich den Hals einer abgebrochenen Bierflasche geschnappt haben – möglicherweise war es auch ein am Boden liegender Glasscherben – und auf einen 19-Jährigen in der anderen Gruppe zugerannt sein. Seinem Kontrahenten soll er gedroht haben, ihn umzubringen, so die Anklage.
Der 19-Jährige hat ernsthaft befürchtet, dass der Angeklagte ihn ins Herz stechen will. Das berichtete er als Zeuge vor Gericht. Um den Angriff abzuwehren, habe er blitzschnell reagiert: Eine der beiden Bierflaschen, die er in der Hand hielt, schleuderte er nach seinen Worten flugs auf den Boden. Die andere Flasche schlug er dem Angreifer auf den Kopf, um ihn außer Gefecht zu setzen. Da dies nicht ganz klappte, schwang sich der Mann mit einem „Salto rückwärts“aus der Gefahrenzone. Das war es dann im Wesentlichen, denn nun war die Polizei nicht mehr weit.
Die Staatsanwaltschaft wertete den Schlag des 19-Jährigen auf den Kopf als Notwehr und stellte das zunächst eingeleitete Verfahren ein. Der Angeklagte verletzte sich an einem Finger, beim Schlag auf den Kopf zog er sich eine Platzwunde zu, die genäht werden musste. Sein Kontrahent hatte angeblich Stichwunden am Rücken abbekommen, auf die ihn angeblich seine Mutter tags darauf aufmerksam machte. Er selbst hat, wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, nichts dazu beigetragen, den Sachverhalt aufzuklären. Darauf wiesen die Polizeiinspektion Landsberg und die Kripo Fürstenfeldbruck hin.
Für den 18-jährigen Afghanen, der sich seit 2015 in Deutschland aufhält, gilt ein Abschiebeverbot bis März 2019. Für sein Fehlverhalten führte er die Flucht aus seiner Heimat, den Tod seiner Eltern und vor allem eine posttraumatische Störung
„Was Sie da gemacht haben, das war saugefährlich.“
ins Feld. Letzteres ließ der Richter als Rechtfertigung nur „bedingt“gelten. Richter Kessler stellte fest: „Was Sie da gemacht haben, das war saugefährlich, denn es hätte viel mehr passieren können.“Da er gewisse „Reife-Rückstände“aufweise, habe das Jugendschöffengericht beim Urteil nach dem Jugendstrafrecht geurteilt, erläuterte Richter Alexander Kessler.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe im Lauf der Hauptverhandlung ein – allerdings sehr spät. Eine Haftstrafe bleibt dem 18-Jährigen, den der Richter als „kleinen Choleriker“bezeichnete, erspart. Um einen Freizeit-Arrest – von Samstagfrüh bis Sonntagabend – und 80 Sozialstunden kommt er jedoch nicht herum. Staatsanwältin Julia Ehlert und Rechtsanwältin Cornelia Mc Cready waren damit einverstanden. Außerdem wird dem jungen Mann für sechs Monate ein Sozialpädagoge zur Seite gestellt.