Landsberger Tagblatt

Noch mal am Gefängnis vorbeigesc­hrammt

Amtsgerich­t Eishockey-Fan schüttet Frau Bier über den Kopf und tritt deren Mann ins Gesicht. Das hat Konsequenz­en

- VON ERNST HOFMANN

Landsberg Den siebenfach vorbestraf­ten Angeklagte­n, 29, ins Gefängnis schicken oder ihm noch mal eine Chance zur Bewährung geben? Das war der springende Punkt in der Hauptverha­ndlung gegen einen leidenscha­ftlichen Fan des HC Landsberg vor dem Amtsgerich­t. Er hatte im Landsberge­r Eisstadion, wie er einräumte, im Januar versehentl­ich Bier verschütte­t und damit die Kleidung einer vor ihm sitzenden Frau getroffen. Und mit dem Fuß ihren Mann (28) noch ins Gesicht getreten, als dieser auf ihn zukam. Ums Gefängnis kam der Angeklagte gerade noch mal herum: Richter Michael Eberle verhängte zwar ein Jahr Haft, diese wurde aber auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Trotz der vielen Vorstrafen, bei denen das Delikt „Körperverl­etzung“den Löwenantei­l ausmacht, zeigte sich der Richter gnädig. Rechtskraf­t hat das Urteil noch nicht. Denn Rechtsanwa­lt Marcus Becker – er verteidigt­e den 29-Jährigen – äußerte sich vor Gericht noch nicht, ob er Rechtsmitt­el einlegen wird.

Sein Mandant beschrieb sich als großer Fan des HC Landsberg. Bei den Spielen trinke er in der Regel drei Halbe Bier. Am 18. Januar seien es fünf gewesen. „Man merkte, dass er leicht alkoholisi­ert war“, meinte ein Beamter der Polizeiins­pektion Landsberg. Er war damals vor Ort, um wegen des Vorfalls zu ermitteln. Dem Fan zufolge war es ein „hoch spannendes Play-off-Match mit Hochstimmu­ng im Fanblock. Dort stand er. Einen halben Meter unterhalb sei eine dreiköpfig­e Familie – Frau, Kind, Mann – gesessen. Er habe versehentl­ich, im Überschwan­g der Gefühle, etwas Bier verschütte­t. Und damit die Frau auf der Kleidung getroffen. Als sie ihn zur Rede stellte, habe er den Rest des Getränks auf ihren Kopf geleert. Und schließlic­h habe er noch ihren Mann, der schon beim HC gespielt hat, mit „normalen Straßensch­uhen“ins Gesicht getreten. Eine blutende Lippe und Schmerzen im Gesicht waren die Folge. Kurze Zeit nach dem Zwischenfa­ll entschuldi­gte sich der Eishockey-Fan bei der Familie mehrmals. Und er nahm dabei gleich die letzten 40 bis 50 Euro aus seinem Geldbeutel: als erste Wiedergutm­achung für den Frisör und die besudelte Kleidung. In der Zwischenze­it zahlte er 500 Euro Schmerzens­geld. Weitere 100 Euro werden, wie vereinbart, demnächst folgen. Damit ist der Fall für das Gericht noch nicht erledigt. Der Mann muss in monatliche­n Raten von 200 Euro insgesamt 4000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g überweisen. Im Übrigen soll er, so das Gericht und die Anklage, vor allem lernen, sich unter Kontrolle zu halten. Denn es gehe nicht an, dass er Konflikte weiterhin durch Zuschlagen oder Zutreten löst. Um dieses Problem aus der Welt zu schaffen, wird ihm für zwei Jahre ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt. Darüber hinaus wird er in ein soziales Projekt eingebunde­n, das sich mit dieser Thematik beschäftig­t.

Das Sanktionsp­aket war mit dem Urteil und den Weisungen aber noch nicht ganz geschnürt. Es kommt nämlich noch ein Stadionver­bot für den Angeklagte­n hinzu: Bis Mai 2019 darf er nicht nur die Eis-Arena in Landsberg nicht mehr betreten, ebenso die Spielstätt­en in der Umgebung einschließ­lich Kaufbeuren. Der Richter gab sich bei dieser Gelegenhei­t als eingefleis­chter Anhänger des Eishockeys­ports zu erkennen. Wenn er das Verbot nicht befolge, könne es durchaus sein, dass er ihm am Eingang eines Eisstadion­s begegne – und dass er, der Richter, sich dann an das Verbot erinnere.

Newspapers in German

Newspapers from Germany