Noch mal am Gefängnis vorbeigeschrammt
Amtsgericht Eishockey-Fan schüttet Frau Bier über den Kopf und tritt deren Mann ins Gesicht. Das hat Konsequenzen
Landsberg Den siebenfach vorbestraften Angeklagten, 29, ins Gefängnis schicken oder ihm noch mal eine Chance zur Bewährung geben? Das war der springende Punkt in der Hauptverhandlung gegen einen leidenschaftlichen Fan des HC Landsberg vor dem Amtsgericht. Er hatte im Landsberger Eisstadion, wie er einräumte, im Januar versehentlich Bier verschüttet und damit die Kleidung einer vor ihm sitzenden Frau getroffen. Und mit dem Fuß ihren Mann (28) noch ins Gesicht getreten, als dieser auf ihn zukam. Ums Gefängnis kam der Angeklagte gerade noch mal herum: Richter Michael Eberle verhängte zwar ein Jahr Haft, diese wurde aber auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Trotz der vielen Vorstrafen, bei denen das Delikt „Körperverletzung“den Löwenanteil ausmacht, zeigte sich der Richter gnädig. Rechtskraft hat das Urteil noch nicht. Denn Rechtsanwalt Marcus Becker – er verteidigte den 29-Jährigen – äußerte sich vor Gericht noch nicht, ob er Rechtsmittel einlegen wird.
Sein Mandant beschrieb sich als großer Fan des HC Landsberg. Bei den Spielen trinke er in der Regel drei Halbe Bier. Am 18. Januar seien es fünf gewesen. „Man merkte, dass er leicht alkoholisiert war“, meinte ein Beamter der Polizeiinspektion Landsberg. Er war damals vor Ort, um wegen des Vorfalls zu ermitteln. Dem Fan zufolge war es ein „hoch spannendes Play-off-Match mit Hochstimmung im Fanblock. Dort stand er. Einen halben Meter unterhalb sei eine dreiköpfige Familie – Frau, Kind, Mann – gesessen. Er habe versehentlich, im Überschwang der Gefühle, etwas Bier verschüttet. Und damit die Frau auf der Kleidung getroffen. Als sie ihn zur Rede stellte, habe er den Rest des Getränks auf ihren Kopf geleert. Und schließlich habe er noch ihren Mann, der schon beim HC gespielt hat, mit „normalen Straßenschuhen“ins Gesicht getreten. Eine blutende Lippe und Schmerzen im Gesicht waren die Folge. Kurze Zeit nach dem Zwischenfall entschuldigte sich der Eishockey-Fan bei der Familie mehrmals. Und er nahm dabei gleich die letzten 40 bis 50 Euro aus seinem Geldbeutel: als erste Wiedergutmachung für den Frisör und die besudelte Kleidung. In der Zwischenzeit zahlte er 500 Euro Schmerzensgeld. Weitere 100 Euro werden, wie vereinbart, demnächst folgen. Damit ist der Fall für das Gericht noch nicht erledigt. Der Mann muss in monatlichen Raten von 200 Euro insgesamt 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen. Im Übrigen soll er, so das Gericht und die Anklage, vor allem lernen, sich unter Kontrolle zu halten. Denn es gehe nicht an, dass er Konflikte weiterhin durch Zuschlagen oder Zutreten löst. Um dieses Problem aus der Welt zu schaffen, wird ihm für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Darüber hinaus wird er in ein soziales Projekt eingebunden, das sich mit dieser Thematik beschäftigt.
Das Sanktionspaket war mit dem Urteil und den Weisungen aber noch nicht ganz geschnürt. Es kommt nämlich noch ein Stadionverbot für den Angeklagten hinzu: Bis Mai 2019 darf er nicht nur die Eis-Arena in Landsberg nicht mehr betreten, ebenso die Spielstätten in der Umgebung einschließlich Kaufbeuren. Der Richter gab sich bei dieser Gelegenheit als eingefleischter Anhänger des Eishockeysports zu erkennen. Wenn er das Verbot nicht befolge, könne es durchaus sein, dass er ihm am Eingang eines Eisstadions begegne – und dass er, der Richter, sich dann an das Verbot erinnere.