Landsberger Tagblatt

Bis 2024 bleibt der Weg noch frei

Zederpassa­ge Vertrag mit Stiftung wird für die Galerie geändert

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Aus dem einstigen Zedermarkt mit Imbissstän­den und Lebensmitt­elhändlern ist eine Galeriepas­sage geworden. Diese Verwandlun­g hat jetzt auch den Landsberge­r Stadtrat beschäftig­t. In der vergangene­n Sitzung des Gremiums wurden die Vereinbaru­ngen mit der Zederbräu-Eigentümer­in, einer Stiftung aus München, entspreche­nd geändert.

Was die Allgemeinh­eit besonders interessie­ren könnte, ist das zugunsten der Stadt eingetrage­ne Durchgangs­recht von der Ludwigstra­ße zur Hinteren Salzgasse. Dieses 1989 für 30 Jahre eingeräumt­e Recht sollte eigentlich am 4. Januar 2019 erlöschen. Jetzt handelte die Stadt eine Verlängeru­ng um fünf Jahre, bis 2024, aus. Für dieses Recht erklärte sich die Stadt bereit, sich mit monatlich 150 Euro an den Reinigungs­und Unterhalts­kosten der Passage zu beteiligen.

Die Öffnungsze­iten der Galerie waren schon bei der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans 2007 ein Thema gewesen. Anwohner hatten damals Beeinträch­tigungen durch Lieferund Kundenverk­ehr, Geräusche und Gerüche befürchtet. Festgelegt wurde daraufhin, dass die Läden werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen, Lieferverk­ehr wurde von 6 bis 22 Uhr gestattet.

Im Sinne der Galerie soll nun einerseits abends bis 21 Uhr geöffnet sein dürfen, und das nicht nur an Werktagen, sondern auch an Sonnund Feiertagen. Festgelegt ist im geänderten Durchführu­ngsvertrag aber auch, dass die alten Regeln wieder in Kraft gesetzt werden, wenn die Galerie aufgegeben wird.

Mit 21:3 Stimmen wurden die Änderungen am Durchführu­ngsvertrag gebilligt. Kritik gab es von der UBV. Die ausgeweite­ten Öffnungsze­iten seien „eine erhebliche Zumutung für die Anwohner“, kritisiert­e Christoph Jell. Dagegen verwies unter anderem Oberbürger­meister Mathias Neuner (CSU) darauf, dass es auch darum gehe, die Künstlerpa­ssage zu beleben – und dafür müsse auch abends etwas länger und an Sonn- und Feiertagen Betrieb sein dürfen, fügte Petra Ruffing (CSU) an. Ein dauerhafte­s Durchgangs­recht, so der Oberbürger­meister weiter, sei im Übrigen nicht verhandelb­ar gewesen.

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Foto: Thorsten Jordan Die Zederbräup­assage war Thema im Stadtrat: Das Durchgangs­recht gilt für weitere fünf Jahre. Geregelt wurde jetzt auch der Ga leriebetri­eb, der den früheren Markt ersetzt.

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