Reiterhof nimmt nächste Hürde
Minihof Städtebaulicher Vertrag wird Regelungen absichern
Finning Das positive Votum für den Betrieb eines Reiterhofes mit Seminarhaus und einem Café auf dem Gut Minihof in Entraching hatte der Finninger Gemeinderat bereits kürzlich erteilt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung folgten die weiteren rechtlich notwendigen Schritte, damit die Pläne der neuen Eigentümer umgesetzt werden können.
Zunächst stellten Bürgermeister Siegfried Weißenbach und VG-Geschäftsstellenleiterin Ulrike Lang die achte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Finning vor. So soll künftig als Nutzung statt „Freizeit und Erholung“ein „Sondergebiet Reiterhof“ausgewiesen werden. Weil der aber nicht privilegiert sei, dürfe sonst im Außenbereich nicht gebaut werden.
Einige Gemeinderäte störten sich am Umgriff des Plangebietes, da ein langer Wiesenspitz nach Süden mit dabei ist. Sie wollten ausschließen, dass dort ein Haus gebaut werden darf. Manfred Gläserke befürchtete, dass der „Schritt zur Genehmigung dann nicht mehr so groß“sei. Die Geschäftsstellenleiterin erklärte, dass zum Bebauungsplan auch ein städtebaulicher Vertrag gehört, in dem detaillierte Regelungen getroffen werden. Robert Bleicher führte aus, dass auch der Bau einer Koppel für die Pferde eine Genehmigung brauche und daher der Umgriff notwendig sei.
Die Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan werden von den Antragstellern getragen. Der neue Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sondergebiet Gut Minihof Entraching“und ist vorhabenbezogen für die kürzlich vorgestellte Nutzung „neuer Minihof“mit einem Reiterhof samt Pferdepension, einem Seminarhaus und einem geplanten Café (LT berichtete). Die Ausarbeitung der Pläne übernimmt der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München.
Mit einer Gegenstimme wurden beide Bauleitplanungen auf den Weg gebracht.