Landsberger Tagblatt

Ehrung statt Gerichtste­rmin

- VON ALEXANDRA LUTZENBERG­ER redaktion@landsberge­r tagblatt.de

Früher wurden Menschen, die andere aus großer Not retteten, dafür belohnt und genossen hohes Ansehen. Mittlerwei­le werden sie in manchen Regionen dafür kriminalis­iert und müssen mit Strafen rechnen. In Bayern gibt es eine staatliche Auszeichnu­ng, die „Bayerische Rettungsme­daille“. Sie wird seit 1. November 1952 verliehen, an Menschen, „die zur Abwendung von Lebensgefa­hr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefa­hr, ihr eigenes Leben einsetzen“. Der Kapitän Claus-Peter Reisch hat mit der „Lifeline“vielen Menschen das Leben gerettet. Er sollte so eine Ehrung erhalten. Stattdesse­n muss er sich auf Malta vor Gericht verantwort­en und kann auf Kaution einige Zeit zu Hause bei seiner Mutter verbringen.

Für mich ist das eine verkehrte Welt. Ich bin sehr gespannt, in welcher Weise sich der Freistaat oder die Bundesregi­erung für den Kapitän einsetzen werden. Denn eine Verurteilu­ng widerspric­ht Menschenre­chtsabkomm­en. Sie kriminalis­iert einen Mann, der eigentlich eine Ehrung verdient hat, für seine Courage.

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