Gefängnis: Eine Diebin, die immer wieder zugreift
Amtsgericht Eine 53-Jährige machte trotz Bewährung wieder lange Finger und steckte die Tageseinnahmen eines Landsberger Lokals ein
Landsberg „Sobald sie eine Chance sieht, klaut sie wieder.“Mit diesen Worten kritisierte Richter Michael Eberle eine 53-jährige Angeklagte, die schon 20 Straftaten, darunter elf Vermögensdelikte, auf ihrem Kerbholz hat. Die Frau musste sich vor dem Amtsgericht für zwei weitere Diebstähle verantworten. Jetzt, so das Urteil, muss sie für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis.
Gemäß der Anklage soll sie ihren Arbeitgeber im Frühjahr 2017 zwei Mal bestohlen und insgesamt 1653 Euro Bargeld entwendet haben: jeweils aus einem Briefkuvert. Darin befanden sich die Einnahmen aus dem Schichtbetrieb des Lokals: Einmal 653 Euro, und einmal 1000 Euro. Vor Gericht räumte die Beschuldigte lediglich den 653-EuroDiebstahl ein. Nach der Beweisaufnahme, in der drei ehemalige Arbeitskolleginnen der Frau gehört wurden, war der Amtsrichter überzeugt, dass sie nicht nur einmal, sondern zweimal „lange Finger“gemacht hatte.
Die Angeklagte war in den ersten Monaten 2017 zeitweise, mitunter auf Probe, im Service einer Gaststätte in Landsberg tätig. Als sich eines Tages herausstellte, dass Geld fehlte, wurde auch sie von der Geschäftsleitung gefragt, ob sie etwas davon wisse – oder die fehlenden Einnah- men gar entwendet habe. Die Frau bestritt dies zunächst. In Gesprächen mit zwei führenden Mitarbeiterinnen des Hauses soll sie beide Diebstähle eingeräumt haben. Den beiden Frauen war nach den Diebstählen aufgefallen, dass die Angeklagte für Essen und Trinken plötzlich viel mehr Geld ausgab als sonst. Der Verdacht konnte nachvollzogen werden: und zwar anhand der Rechnungen, die die Frau dem Chef für die Vorlage beim Finanzamt gegeben habe. Er sollte als Zeuge aussagen, konnte aber nicht kommen, da er verhandlungsunfähig krank ist.
Womit begründete die 53-jährige Frau ihr Fehlverhalten? Wegen finanzieller Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung sei sie fix und foxi gewesen, sagte sie. Eine Reihe von Geldbußen nach Gerichtsurteilen und die Kosten für die Gerichtsverfahren hätten ihr finanziell arg zugesetzt. Ins Feld führte die Angeklagte
auch das Hin und Her um die Kündigung ihrer Wohnung, und eine Lohnzahlung, die sie nicht bekommen hätte.
Eine Bewährungsstrafe, die eine günstige Sozialprognose und „besondere Umstände“erfordert, kam für Staatsanwältin Melanie Ostermeier trotzdem nicht infrage. Denn Diebstähle und Betrügereien würden sich wie ein roter Faden durch das Leben der Frau ziehen. Und das seit 1984. Schlimm sei bei ihr die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Und das Versagen bei Bewährungsstrafen. So musste die verbleibende Reststrafe schon mehrmals in eine Haft umgewandelt werden, erläuterte die Vertreterin der Anklage. Aktuell geschieht das bei den zwei Diebstählen: Richter Eberle bezog die 150 Tagessätze einer Geldstrafe in das Urteil mit ein. Und ordnete eine Haftdauer von 14 Monaten an. Für zwei Monate mehr sprach sich die Staatsanwältin aus. Für eine Chance auf Bewährung machte sich hingegen Rechtsanwalt Felix Bredschneijder stark. Denn seine Mandantin habe in der Herzogsägmühle Weilheim in 2017 ein neues Leben angefangen, um einen strukturierten Tagesablauf mit vielen Motivationsangeboten zu erlernen, was auch nötig sei. Die bisherigen Erfahrungen seien gut, so der Verteidiger. Der Frau werde ein zuverlässiges Verhalten bescheinigt. Einmal im Monat suche sie einen Psychologen auf. Die Frau sprach auch von einer Therapie, die sie in der Herzogsägmühle mache. Allerdings nicht in Sachen Alkohol oder Drogen, wie der Richter erwartet hatte.
Eine günstige Prognose war nicht zu erkennen