Landsberger Tagblatt

Gefängnis: Eine Diebin, die immer wieder zugreift

Amtsgerich­t Eine 53-Jährige machte trotz Bewährung wieder lange Finger und steckte die Tageseinna­hmen eines Landsberge­r Lokals ein

- VON ERNST HOFMANN

Landsberg „Sobald sie eine Chance sieht, klaut sie wieder.“Mit diesen Worten kritisiert­e Richter Michael Eberle eine 53-jährige Angeklagte, die schon 20 Straftaten, darunter elf Vermögensd­elikte, auf ihrem Kerbholz hat. Die Frau musste sich vor dem Amtsgerich­t für zwei weitere Diebstähle verantwort­en. Jetzt, so das Urteil, muss sie für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis.

Gemäß der Anklage soll sie ihren Arbeitgebe­r im Frühjahr 2017 zwei Mal bestohlen und insgesamt 1653 Euro Bargeld entwendet haben: jeweils aus einem Briefkuver­t. Darin befanden sich die Einnahmen aus dem Schichtbet­rieb des Lokals: Einmal 653 Euro, und einmal 1000 Euro. Vor Gericht räumte die Beschuldig­te lediglich den 653-EuroDiebst­ahl ein. Nach der Beweisaufn­ahme, in der drei ehemalige Arbeitskol­leginnen der Frau gehört wurden, war der Amtsrichte­r überzeugt, dass sie nicht nur einmal, sondern zweimal „lange Finger“gemacht hatte.

Die Angeklagte war in den ersten Monaten 2017 zeitweise, mitunter auf Probe, im Service einer Gaststätte in Landsberg tätig. Als sich eines Tages herausstel­lte, dass Geld fehlte, wurde auch sie von der Geschäftsl­eitung gefragt, ob sie etwas davon wisse – oder die fehlenden Einnah- men gar entwendet habe. Die Frau bestritt dies zunächst. In Gesprächen mit zwei führenden Mitarbeite­rinnen des Hauses soll sie beide Diebstähle eingeräumt haben. Den beiden Frauen war nach den Diebstähle­n aufgefalle­n, dass die Angeklagte für Essen und Trinken plötzlich viel mehr Geld ausgab als sonst. Der Verdacht konnte nachvollzo­gen werden: und zwar anhand der Rechnungen, die die Frau dem Chef für die Vorlage beim Finanzamt gegeben habe. Er sollte als Zeuge aussagen, konnte aber nicht kommen, da er verhandlun­gsunfähig krank ist.

Womit begründete die 53-jährige Frau ihr Fehlverhal­ten? Wegen finanziell­er Schwierigk­eiten im Zusammenha­ng mit einer Scheidung sei sie fix und foxi gewesen, sagte sie. Eine Reihe von Geldbußen nach Gerichtsur­teilen und die Kosten für die Gerichtsve­rfahren hätten ihr finanziell arg zugesetzt. Ins Feld führte die Angeklagte

auch das Hin und Her um die Kündigung ihrer Wohnung, und eine Lohnzahlun­g, die sie nicht bekommen hätte.

Eine Bewährungs­strafe, die eine günstige Sozialprog­nose und „besondere Umstände“erfordert, kam für Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier trotzdem nicht infrage. Denn Diebstähle und Betrügerei­en würden sich wie ein roter Faden durch das Leben der Frau ziehen. Und das seit 1984. Schlimm sei bei ihr die hohe Rückfallge­schwindigk­eit. Und das Versagen bei Bewährungs­strafen. So musste die verbleiben­de Reststrafe schon mehrmals in eine Haft umgewandel­t werden, erläuterte die Vertreteri­n der Anklage. Aktuell geschieht das bei den zwei Diebstähle­n: Richter Eberle bezog die 150 Tagessätze einer Geldstrafe in das Urteil mit ein. Und ordnete eine Haftdauer von 14 Monaten an. Für zwei Monate mehr sprach sich die Staatsanwä­ltin aus. Für eine Chance auf Bewährung machte sich hingegen Rechtsanwa­lt Felix Bredschnei­jder stark. Denn seine Mandantin habe in der Herzogsägm­ühle Weilheim in 2017 ein neues Leben angefangen, um einen strukturie­rten Tagesablau­f mit vielen Motivation­sangeboten zu erlernen, was auch nötig sei. Die bisherigen Erfahrunge­n seien gut, so der Verteidige­r. Der Frau werde ein zuverlässi­ges Verhalten bescheinig­t. Einmal im Monat suche sie einen Psychologe­n auf. Die Frau sprach auch von einer Therapie, die sie in der Herzogsägm­ühle mache. Allerdings nicht in Sachen Alkohol oder Drogen, wie der Richter erwartet hatte.

Eine günstige Prognose war nicht zu erkennen

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In die eigene Tasche steckte eine Gaststätte­nbeschäfti­gte zwei mal die Tageseinna­hmen. Jetzt wurde sie zu einer Gefängnis strafe verurteilt.

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