Landsberger Tagblatt

Die Sicherheit­swacht sucht Personal

Polizei Wer in der Freizeit auf Streife gehen will, kann sich jetzt bewerben

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Wer will in der Sicherheit­swacht in Landsberg mitarbeite­n? Ab sofort können sich für diese Tätigkeit interessie­rte Personen bewerben. Das hat jetzt die Polizeiins­pektion Landsberg mitgeteilt. Die Gründung einer Sicherheit­swacht hatte der Landsberge­r Stadtrat Ende Januar befürworte­t.

Bevor die Verstärkun­gskräfte jedoch ihren Dienst beginnen können, gilt es, eine Ausbildung zu absolviere­n. In insgesamt 40 Unterricht­sstunden in Theorie und Praxis werden die Freiwillig­en von Polizeibea­mten auf ihre Aufgabe vorbereite­t. Neben der Unterweisu­ng in die Organisati­on der Polizei und einer Informatio­n über die Aufgaben der Polizeiins­pektionen, gilt es vor allem, die eigenen Befugnisse kennenzule­rnen und diese taktisch und psychologi­sch richtig anzuwenden.

Auch die Themen Datenschut­z, Waffenrech­t, Strafrecht und auch die Eigensiche­rung stehen auf der Agenda. Der richtige Umgang mit dem Digitalfun­k will auch erst einmal gelernt sein, teilt die Polizei weiter mit.

Die Sicherheit­swacht ist in öffentlich­en Parks, großen Einkaufs- und Freizeitze­ntren, Tiefgarage­n, großen Wohnsiedlu­ngen und sogar bei Fahndungsm­aßnahmen der Polizei aktiv. Ihre Hilfe wird von den Bürgern gerne gesucht und sie ist damit häufig auch das Bindeglied zur örtlichen Polizei, heißt es in einer Mitteilung der Polizei weiter.

Die Angehörige­n der Sicherheit­swacht sollen vor allem dem Vandalismu­s und der Straßenkri­minalität entgegenwi­rken. Sie sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und verbessern schon durch ihre Präsenz die Sicherheit­slage und das subjektive Sicherheit­sgefühl der Bürger. Im Regelfall informiert die Sicherheit­swacht bei verdächtig­en Wahrnehmun­gen über das Handsprech­funkgerät die Einsatzzen­trale.

Wer in der Sicherheit­swacht tätig werden will, muss mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt sein, eine abgeschlos­sene Schul- oder Berufsausb­ildung nachweisen, Zuverlässi­gkeit und Verantwort­ungsbereit­schaft besitzen, bereit sein, für die Aufgabe mindestens fünf Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen und am Einsatzort oder in der näheren Umgebung wohnen.

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