Landsberger Tagblatt

Warum ist auch Georgien dabei?

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In Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien herrscht kein Krieg. Nach Einschätzu­ng der Bundesregi­erung wird in diesen vier Staaten nicht sys tematisch gefoltert. Neue Migranten aus den Maghreb Staaten, die ohne Visum kamen, sind in den vergangene­n Jahren deutlich häufiger straffälli­g geworden als Zuwanderer aus Konflikt regionen wie Syrien oder Afghanis tan. Abschiebun­gen in die Maghreb Staaten sind oft sehr aufwendig. Dass auch Georgien auf die Liste der si cheren Herkunftss­taaten gekommen ist, hat mit dem Wegfall der Visum pflicht für Bürger des Landes zu tun. Seit Ende März 2017 können Georgier

darauf, dass es ausschließ­lich ökonomisch­e Motive seien, die Migranten aus diesen Ländern zur Stellung eines Asylantrag­s veranlasst­en. „Zur Wahrheit gehört leider auch, dass Asylbewerb­er aus diesen Staaten überpropor­tional an Straftaten beteiligt sind.“

Der stellvertr­etende FDP-Fraktionsc­hef Stephan Thomae forderte gegenüber unserer Zeitung die Grünen auf, ihren Widerstand nun endlich aufzugeben: „Wer seine Forderung nach schnellere­n Asylverfah­ren so vehement aufrecht erhält wie die Grünen, der darf sich nicht weigern, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsl­änder einzustufe­n.“ leichter in die Europäisch­e Union reisen. Doch viele nutzen die neue Frei heit, um hierzuland­e Asylanträg­e zu stellen. Unter ihnen sind nach Angaben der Sicherheit­sbehörden auch etli che Mitglieder von Banden, die Einbrü che verüben. In einer aktuellen Ant wort auf eine Kleine Anfrage der Linken verweist die Bundesregi­erung auch auf Reformen des georgische­n Rechts systems sowie auf Verbesseru­ngen bei den Menschenre­chten. Die Opposi tion, heißt es, könne in Georgien un gehindert agieren. Von den Antragstel lern aus Georgien erhalten nur ganz wenige Schutz in Deutschlan­d die Schutzquot­e liegt bei 2,1 Prozent.

Das bedeute allerdings keineswegs, dass alle Asylbewerb­er grundsätzl­ich ohne eine vorherige Prüfung ihres Asylantrag­s abgeschobe­n würden, sie müssten aber nachweisen, dass sie tatsächlic­h politisch verfolgt werden oder ihnen in ihrem Heimatland ein ernsthafte­r Schaden drohe. „Sie müssen die gesetzlich­e Vermutung widerlegen, dass ihr Ersuchen offensicht­lich unbegründe­t ist“, sagte Thomae.

Die Grünen blieben dagegen bei ihrer grundsätzl­ichen Kritik an dem Vorhaben der Regierung. „Solange Menschen in den Maghreb-Staaten in Polizeista­tionen gefoltert, Journalist­en und Homosexuel­le verfolgt werden und es keine ausreichen­d rechtsstaa­tliche Verfahren gibt, können diese Staaten schlicht nicht als sicher gelten“, sagte der stellvertr­etende Fraktionsc­hef der Grünen, Konstantin von Notz, zu unserer Zeitung. Das Innenminis­terium selbst spreche von einer gewünschte­n Signalwirk­ung. „Immer dann, wenn Bundesinne­nminister Seehofer derartige Signale aussenden wollte, ist dies gründlich schiefgega­ngen.“Die Bundesregi­erung mache es sich zu einfach, wenn sie die seit Jahren bestehende­n Probleme durch die schlichte Erweiterun­g der Liste sicherer Herkunftss­taaten lösen wolle, so von Notz.

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