Windacher machen im Herbst mehr Kreuze
Abstimmung Der Gemeinderat will am 14. Oktober, gleichzeitig mit der Landtagswahl, einen Bürgerentscheid abhalten. Es geht ums Trinkwasser
Windach Wenn Bayerns Bürger im Oktober zur Urne gebeten werden, um überden neuen Land- und Bezirkstag abzustimmen, dürfen die Windacher – die noch ausstehende Zustimmung des Staatsministeriums des Innern vorausgesetzt – ein paar Kreuzchen mehr machen. Grund: Der Gemeinderat Windach hat jetzt ein Bürger- und ein Ratsbegehren zugelassen. Beides verfolgt dasselbe Thema, aber mit unterschiedlichen Zielen. Es geht um die TrinkwasserNotversorgung.
Das Projekt beschäftigt nicht nur den Gemeinderat Windach seit einiger Zeit, sondern auch die Gremien der VG-Partner Eresing und Finning. Alle drei Gemeinden hatten sich bereits per Beschluss für eine gemeinsame Notversorgung über einen Brunnen in Westerschondorf ausgesprochen.
Das Windacher Gremium hatte sich in der Sitzung vom März mit 10:5 Stimmen für die gemeinsame Lösung entschieden. Allerdings war bis zum Schluss ersichtlich, dass die Meinungen sehr unterschiedlich sind. Ein Teil des Gemeinderats ist für die gemeinsame Lösung, der andere Teil möchte einen eigenen Brunnen für Windach. Dieser könnte in einem Waldstück zwischen Schöffelding und Finning entstehen.
Dessen Befürworter haben nun den Bürgerentscheid beantragt; die mit ja oder nein zu beantwortende Frage lautet: „Trinkwasser-Notversorgung durch eine eigene Lösung mit einem Brunnen in Schöffelding?“.
Beim Ratsbegehren hingegen ist mit Ja oder Nein zu beantworten: „Sind Sie für eine gemeinsame Lösung der Wassernotversorgung mit den Gemeinden Eresing und Finning durch den Brunnen Westerschondorf?“. Dessen Initiatoren Ingmar Bertling, Stephan Graf, Wolfgang Hesse und Wolfgang Albrecht geht es dabei um die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 6. März.
Bevor beide Begehren nun angestoßen wurden, hatte sich noch ein Schlagabtausch am Ratstisch entsponnen, bei dem es weniger um die Sache als vielmehr darum ging, ob die Initiativen Gemeinderäte Maria Dörner und Gerd Neugebauer (Dr. Adolf Gebhardt war nicht anwesend) beim Beschluss mitstimmen dürfen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hatte dies verneint, Christoph Köhl und Rudolf Frommknecht (beide BiLO) waren gegenteiliger Meinung.
Die Abstimmung konnte erst erfolgen, als Dörner und Neugebauer erklärten, dass sie freiwillig von ihrem Stimmrecht zurücktreten. Köhl verlangte daraufhin den Zusatz im Beschluss, dass er „die Abstimmung für nicht korrekt“hält.
Zum Hintergrund: Von den Behörden wird seit Jahren ein zweites Standbein für die kommunale Wasserversorgung gefordert. Die beiden dafür zur Diskussion stehenden Möglichkeiten für Windach sowie Eresing und Finning sind ein Brunnen bei Westerschondorf, in einem bereits ausgewiesenen Wasserschutzgebiet mit ausreichend Fördermöglichkeit sowie nur für Windach in einem Waldstück bei Schöffelding.
Bohrungen haben dort ebenfalls eine ausreichende Wasserfördermenge ergeben. Ein Wasserschutzgebiet müsste aber erst ausgewiesen werden.
Bei den Kosten war in der Vergangenheit und laut Berechnung stets davon ausgegangen worden, dass die gemeinsame Lösung kostengünstiger wäre.