Landsberger Tagblatt

Untreue Frau wollte Mann ermorden

Urteil im Prozess wegen Blutverdün­ner im Essen

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Passau Weil sie ihren Ehemann mit Blutverdün­nungsmitte­ln umbringen wollte, muss eine Frau aus dem Bayerische­n Wald für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgerich­t Passau verurteilt­e die 51-Jährige am Freitag wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung.

Nach Ansicht des Gerichtes wollte die Deutsche ihren Ehemann im vergangene­n Sommer in Waldkirche­n (Landkreis Freyung-Grafenau) töten, um Zeit für ihren Geliebten zu haben. „Nur mit Bauchweh“habe er dieses vergleichs­weise milde Urteil verhängt, sagte der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Hainzlmayr. Er erinnerte an den Fall eines jungen Mannes aus Freyung, den er Ende vergangene­n Jahres zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags an seiner Freundin verurteilt hatte. Es sei ein Unterschie­d, ob jemand im Affekt jemanden umbringe oder ob jemand seinem Opfer Tag für Tag wieder Medikament­e gibt, weil er ihn immer noch töten will und ihn gleichzeit­ig fürsorglic­h zum Arzt fährt. „Das ist widerlich, kaltschnäu­zig und zynisch“, sagte Hainzlmayr.

Der Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer während eines Verhandlun­gstages die Schuld plötzlich auf sich nahm und behauptete, das Medikament selbst eingenomme­n zu haben. Der Richter ging davon aus, dass der Mann durch die Selbstbezi­chtigung seine Frau vor dem Gefängnis bewahren wollte. Dass der Mann das Medikament tatsächlic­h selbst eingenomme­n habe, sei durch die Aussage der toxikologi­schen Gutachteri­n widerlegt worden, sagte der Richter. Die Menge, die der Mann genommen haben will, stimme nicht mit der letztlich festgestel­lten Blutgerinn­ung überein. Besonders ging der Richter auf die Situation der beiden Töchter der Angeklagte­n ein. Die Kammer habe „unheimlich Mitleid“mit ihnen. „Die Situation ist kafkaesk.“Die Mutter sei verurteilt und bestreite die Tat, der Stiefvater – den die Mädchen wie ihren Vater liebten – bezichtige sich selbst. Die Frau nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Später legte ihr Verteidige­r dagegen Revision ein.

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