Landsberger Tagblatt

So leben Muslime in Bayern

Religion Wissenscha­ftler erkennen nach mehrjährig­er Studie Probleme im Alltag der Menschen, die auch im Freistaat leicht lösbar wären

- VON DAVID SPECHT

München Schätzungs­weise 570 000 Muslime leben in Bayern. Ein Team des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa hat über mehrere Jahre hinweg den Alltag dieser Menschen untersucht. Die Ergebnisse der Studie haben die Wissenscha­ftler nun in München vorgestell­t. Sie sollen der Politikber­atung in Bayern dienen.

Die Studie beschäftig­t sich mit Islamunter­richt an Schulen, Schwierigk­eiten beim Bestattung­swesen, aber auch mit Salafisten und Islamhasse­rn. Diese würden sich gegenseiti­g mit Hassparole­n hochschauk­eln und so den Zusammenha­lt im Freistaat bedrohen, warnen die Forscher. Probleme mit kriminelle­n Familiencl­ans und eine Parallelju­stiz mit Scharia-Gerichten gebe es in Bayern nicht. Manchmal würden Imame zur Streitschl­ichtung bei Familienko­nflikten hinzugezog­en. Damit seien viele der Männer jedoch überforder­t, erzählt Studienlei­ter Mathias Rohe. Daher brauche man dringend mehr Sozialarbe­iter mit muslimisch­em Hintergrun­d.

Falls es doch zu Problemen zwischen Islam und bayerische­m Recht komme, dann weniger aus theologisc­hen, sondern vielmehr aus praktische­n Gründen. Vieles ließe sich jedoch mit einfachen Mitteln lösen, glauben die Forscher. Falls beispielsw­eise eine vollversch­leierte Frau einen Pass abholen will, könne eine Beamtin dafür mit ihr in ein Nebenzimme­r gehen. Ein weiteres Beispiel für eine pragmatisc­he Lösung sei die Schulbefre­iung an muslimisch­en Feiertagen. Die sind nach bayerische­m Recht zwar keine gesetzlich­en oder geschützte­n Feiertage. An den Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami sind muslimisch­e Schüler trotzdem ohne besonderen Antrag von der Schule befreit.

Ebenfalls lösbar seien die Probleme beim Bestattung­swesen. Tote Muslime sollten innerhalb von 24 Stunden in einem Leintuch beerdigt werden. In Bayern ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitp­unkt erlaubt, außerdem gilt Sargpflich­t. Während die Zeitsperre noch für keine Diskussion­en gesorgt habe, ist eine Aufhebung der Sargpflich­t nach Meinung der Forscher möglich. „Wir wären das 14. von 16 Bundesländ­ern, das das erlaubt“, sagt Rohe.

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